Vorlage an den Landrat


3. Finanzielle Abgeltung der Ausbildungsleistungen

3.1 Bisheriges System der gegenseitigen Abgeltung


Die bisherige Finanzierung der Ausbildungen erfolgt durch Beiträge aus dem nordwestschweizerischen kantonalen Schulabkommen Gesundheit. Dieses Finanzierungssystem weist folgende Nachteile auf:


Bedingt durch die Neuorganisation der Ausbildungen im Gesundheitswesen mit der klaren Aufteilung der Stufen zwischen den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft wurde die Ablösung des bisherigen Finanzierungssystems durch ein System notwendig, das die gegenseitige Abgeltung der vollen Kosten erlaubt. Für die anderen Kantone, mit denen ein Abkommen besteht, wird das alte System vorläufig beibehalten. Im Rahmen der EDK sind jedoch Bestrebungen im Gange, die Schulabkommen gesamtschweizerisch nach dem Prinzip der Vollkostenabgeltung zu gestalten.




3.2 Neuregelung durch Pauschalbeiträge auf Vollkostenbasis


Die Vollkosten umfassen alle in den Schulbudgets des jeweiligen Kantons anfallenden Kosten und Erträge. Sie setzen sich aus den Personalkosten der Lehrkräfte und Verwaltung, dem Sachaufwand, den Infrastrukturkosten sowie den Personalkosten für Lernende - abzüglich der Einnahmen aus Praktika - zusammen. In den Kosten mit enthalten sind die effektiven Mietkosten (Berufsfachschule Gesundheit in Münchenstein). Bei den Berufsschulen im Gesundheitswesen BiG Basel-Stadt sind die kalkulatorischen Mietkosten mitberücksichtigt.


Damit die Schulrechnungen der beiden Kantone möglichst vergleichbar sind, wurde ein gemeinsamer Kontenrahmen verwendet. (siehe Anhang, V und VI). Kosten, die nicht im Zusammenhang mit dem eigentlichen Schulbetrieb entstehen, wurden dabei abgezogen. So wurden die Kosten für die Fachstelle Berufsbildung für Gesundheitsberufe, die vom Kanton Basel-Stadt in die BiG integriert worden ist, in Abzug gebracht. Weiter wurde darauf verzichtet, die künftigen Entwicklungskosten für die Höhere Fachschule Gesundheit in Rechnung zu stellen, da der Kanton Basel-Landschaft seine Berufsfachschule Gesundheit bereits aufgebaut hat. Das ergibt bereits Minderkosten in der Höhe von ca. Fr. 450'000.-- auf der Seite des Kantons Basel-Stadt.


Die beiden Kantone bezahlen also die vollen Kosten für die Ausbildung der Lernenden aus dem eigenen Kanton. Massgebend für die Übernahme der Kosten ist bei den Ausbildungen der Tertiärstufe der stipendienrechtliche Wohnsitz der Lernenden, bei den Ausbildungen der Sekundarstufe II der Lehrort. Zusätzlich übernimmt jeder Kanton jeweils die Hälfte der übrigen Kosten der Ausbildungsstufe des anderen Kantons, d.h. die Differenz zwischen den Ausgleichszahlungen anderer Kantone oder anderer Länder und den tatsächlichen Kosten pro Lernende. Um die Ausbildungsplätze vor allem für Interessenten aus der Region offen zu halten, haben die beiden Kantone in der beiliegenden Leistungsvereinbarung spezielle Steuerungsmechanismen festgelegt, die die Besetzung von Ausbildungsplätzen durch Personen aus dem nahen Ausland oder aus Kantonen, mit denen kein Abkommen besteht, stark begrenzen.


Sowohl die Berufsfachschule Gesundheit als auch die Höhere Fachschule Gesundheit sind in einer Umbruchphase. Dazu geführt hat ein Systemwechsel: bisher war das Schweizerische Rote Kreuz (von der Gesundheitsdirektorenkonferenz mandatiert) reglementierende Instanz, neu fallen die Ausbildungen im Gesundheitswesen in die Kompetenz des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie. Deswegen werden in einer ersten Phase die gegenseitigen Abgeltungen festgelegt, basierend auf den Benchmarkzahlen, die im Rahmen des NWCH Schulabkommens Gesundheit seit mehreren Jahren erhoben werden. Dazu kommen die nicht einbezogenen Kostenanteile, wie Ausbildungslöhne, Abgeltung der Differenz zwischen den Ausgleichszahlungen anderer Kantone oder anderer Länder und den tatsächlichen Kosten pro Lernende und den Infrastrukturkosten. Diese Abgeltung wird für drei Jahre vereinbart und im Rahmen einer Leistungsvereinbarung festgelegt. Anschliessend wird eine eingehende Prüfung der Kosten in beiden Schulen vorgenommen und die Zahlen auf Grund der Neuausrichtungen der Ausbildungen vereinbart.


Wie bereits erwähnt, entspricht dieses System der Vollkostenabgeltung bereits einem Vorgehen, wie es in den nächsten Jahren im Rahmen der anderen Schulabkommen auf gesamtschweizerischer Ebene im Bereich Berufsbildung eingeführt werden soll. Zusätzlich zur Abgeltung der vollen Aufwendungen für die Lernenden aus dem eigenen Kanton wollen sich die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zusätzlich an den übrigen Ausbildungskosten des anderen Kantons beteiligen. Auf den ersten Blick scheint dies für den Kanton Basel-Landschaft nachteilig zu sein, fallen doch seine Kosten vorerst höher aus als bisher. Die Entwicklung innerhalb der nächsten vier Jahre wird aber die Aufwendungen für den Kanton Basel-Landschaft wieder auf das heutige Niveau reduzieren. Wäre die Aufteilung der Ausbildungen zwischen den beiden Kantonen nicht vorgenommen worden, so wären die Kosten für die gleiche Leistung in beiden Kantonen nachgewiesenermassen erheblich gestiegen, da beide Kantone sämtliche Ausbildungen im Gesundheitswesen neu konzipieren und anbieten müssten.


Als Datenbasis für die Berechnungen der Pauschalen dienten die Budgets 2005. (vgl. Anhang, V und VI „Budget 2005") Die Planung sieht vor, dass die Anzahl Ausbildungsplätze der Höheren Fachschule Gesundheit für diplomierte Pflegefachpersonen von 761 im Jahr 2004 auf 420 im Jahr 2010 reduziert werden, im Gegenzug die Ausbildungsplätze für Fachangestellte Gesundheit von 65 im Jahr 2004 auf rund 300 im Jahr 2010 erhöht werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich in den Institutionen im Gesundheitswesen eine Veränderung der Berufsrollen anbahnen wird: Tätigkeiten, die bisher von diplomierten Pflegefachpersonen ausgeführt wurden, werden teilweise durch Fachangestellte Gesundheit übernommen. Pflegefachpersonen werden vermehrt konzeptionelle, koordinierende und anleitende Tätigkeiten übernehmen. Im Zuge dieser Veränderungen im Berufsprofil ändert sich auch die Bedarfslage in den Institutionen: sie werden je nach Ausprägung ihrer Arbeitsplätze vermehrt FAGE einsetzen können; die Anzahl benötigter Pflegefachpersonen wird daher zurückgehen. Die Verminderung kostenintensiver Ausbildungsplätze auf der Tertiärstufe (Höhere Fachschule) und die Einsparungen durch Optimierungen in den Ausbildungsorganisationen werden dabei mithelfen, die Kosten längerfristig zu senken.


Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die prognostizierte Entwicklung der Zahl der Lernenden (Sekundarstufe II und Tertiärstufe) und die dabei resultierenden Kosten:




*bisheriges Finanzierungssystem "Schulabkommen Gesundheit"


Legende:

Im Jahre 2005 wird die Gesamtsumme der Aufwendungen des Kantons Basel-Landschaft für Ausbildungen im Gesundheitswesen 17,259 Millionen Franken betragen (4.6 Millionen Franken mehr wie bisher). Demgegenüber stehen die gesamten Aufwendungen des Kantons Basel-Stadt von 14,939 Millionen Franken (heute 19,8 Millionen Franken).


Die Differenz, die im neuen System „Vollkosten" gegenüber dem bisherigen System „Schulabkommen" entsteht, kann folgendermassen begründet werden:


In Zukunft werden sich also beide Kantone die Kosten für die gesamte Ausbildung von Fachpersonal im Gesundheitswesen teilen. Damit ist der Gedanke der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Versorgung der Baselstädtischen und Basellandschaftlichen Institutionen im Gesundheitswesen mit gut ausgebildetem Personal optimal umgesetzt und bis hin zu einer sachgerechten Aufteilung der Kosten gewährleistet. Wenn beide Kantone im Alleingang alle zur Versorgung notwendigen Ausbildungsgänge selber aufgebaut und der neuen Bildungssystematik angepasst hätten, wären ihnen dabei wesentlich höhere Kosten erwachsen. Also ist nicht nur in Bezug auf die zukünftige Kooperation der beiden Schulen das gemeinsame Vorgehen wichtig, es wirkt sich auch positiv auf die Finanzierung der Projekte aus.


Zusätzlich dazu kann entlastend prognostiziert werden, dass sich die Kosten aller Ausbildungen im Gesundheitswesen im Laufe der nächsten Jahre nach unten bewegen werden. Dies wird einerseits durch die kürzere Ausbildungszeit auf der Stufe Höhere Fachschule und durch eine geplante Veränderung bei den so genannten „Ausbildungslöhnen" bewirkt. (projektiert ist, die Abgeltungen für die produktive Arbeit der Lernenden in den Praktika direkt durch die Praxisinstitutionen und nicht als „Studierendenlohn" durch die Schule zu vergüten). Andererseits wird der Bedarf an diplomiertem Pflegepersonal in Zukunft sinken, wenn genügend Fachangestellte Gesundheit ausgebildet sind und diese teilweise Arbeitsfelder des heutigen diplomierten Personals übernehmen. Zudem sind die Zulassungsbedingungen durch die Positionierung der Diplompflege auf der Tertiärstufe, im Vergleich zur heutigen Ausbildung, erheblich gestiegen. Das bedeutet, dass das Potenzial auf dieser Stufe an Lernenden reduziert ist. Dieser verminderte Bedarf und die Systemänderung werden zu einer Reduktion der Ausbildungsplätze an der Höheren Fachschule führen. Bereits im Jahre 2005 werden die Ausbildungsplätze für diplomierte Pflegefachpersonen gesamthaft um 80 Plätze reduziert. Diese Korrektur wird innerhalb der nächsten Jahre zu einer Reduktion der jährlichen Absolventen von 220 diplomierten Pflegefachpersonen auf 140 Pflegefachpersonen führen.


Im Jahre 2008 werden deshalb die Gesamtkosten für den Kanton Basel-Landschaft voraussichtlich noch rund 11.5 Millionen Franken, für den Kanton Basel-Stadt rund 13.2 Millionen Franken betragen.


Die Entwicklung der Zahl der Lernenden wird auf der Sekundarstufe II durch die Anzahl Lehrverhältnisse gesteuert, die die Institutionen im Gesundheitswesen planen werden. Auf der Tertiärstufe kann die Anzahl Ausbildungsplätze durch die Höhere Fachschule, bzw. durch die beiden Kantone im Rahmen der Leistungsvereinbarung festgelegt werden. Um die Anzahl Ausbildungsplätze auf verlässliche Grundlagen abzustützen, wird der Bedarf an entsprechend ausgebildetem Personal in den Institutionen periodisch erhoben werden.


Die Pro-Kopf-Pauschalen für die einzelnen Ausbildungsgänge werden vorerst für die nächsten drei Jahre festgelegt. Dann wird auf Grund der aktuellen Zahlen und der Erfahrungen mit der zurückliegenden Periode das System der Abgeltungen nochmals überprüft und allenfalls entsprechend angepasst. Um den Anstrengungen zu einer Verringerung der Kosten in den nächsten Jahren Rechnung zu tragen, wurden bei einzelnen Pauschalen vor allem in Bezug zur Tertiärausbildung Zielgrössen definiert, die nach einem abgestuften Plan in den nächsten drei Jahren zu erreichen sind. Die Möglichkeit zur Verringerung der Kosten bei den Ausbildungsgängen auf Tertiärstufe ist vor allem darauf zurückzuführen, dass mit dem Übergang zu einer Höheren Fachschule in den nächsten Jahren einzelne Ausgaben (z.B. Löhne von Lernenden, Projektentwicklungskosten) wegfallen oder sich verringern. Der Kanton Basel-Landschaft hat das Projekt zur Entwicklung der Berufsfachschule Gesundheit bereits 2004 abgeschlossen und den Reorganisationsprozess damit bereits optimiert, so dass sich die Pauschalen nicht in ähnlicher Weise reduzieren lassen.



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