Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Staatsvertrag über die gegenseitige Abgeltung der Kosten für die nicht-akademischen Ausbildungen im Gesundheitswesen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt (Vertrag Gesundheitsberufe) | |
| vom: | 16. August 2005 | |
| Nr.: | 2005-213 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Ausgangslage
2.1 Die neue Bildungssystematik für Berufe im Gesundheitswesen
Die neue Bundesverfassung unterstellt alle beruflichen Ausbildungen und somit auch diejenige der Berufe im Gesundheitswesen, dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und dem neuen Berufsbildungsgesetz (nBBG). Dies bedeutet, dass nun alle Berufsausbildungen in der Schweiz im nicht-akademischen Bereich einer einheitlichen Bildungssystematik unterliegen. Im Zuge der damit verbundenen Eingliederung der Gesundheitsberufe in das BBT wurde eine Bildungssystematik erarbeitet, die einerseits eine neue Berufslehre mit Fähigkeitszeugnis auf der Sekundarstufe II (Fachangestellte/r Gesundheit, FAGE) vorsieht und andererseits die bisherigen Ausbildungen für Pflege und für medizinisch-technisch-therapeutische Berufe auf die Tertiärstufe hebt.
2.2 Umsetzung der neuen Bildungssystematik in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Die beiden Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben mit RRB Nr. 1872 vom 19. November 2002 vereinbart, die Umsetzung der neuen Bildungssystematik im Gesundheitswesen gemeinsam anzugehen. Unter der Federführung des Kantons Basel-Landschaft wird die neue Berufslehre "Fachangestellte/r Gesundheit" aufgebaut; die Federführung für eine Höhere Fachschule Gesundheit BS/BL auf Tertiärstufe wurde dem Kanton Basel-Stadt übertragen. Beide Kantone sind gegenwärtig mit entsprechenden Projektorganisationen daran, die ihnen jeweils übertragene Aufgabe auszuführen und gegenseitig abzustimmen. Im Zuge der Neupositionierung auf der Sekundarstufe II wird der Kanton Basel-Landschaft gemäss Beschluss der beiden Regierungen sukzessive Ausbildungsplätze für Diplomausbildungen abbauen und in den Kanton Basel-Stadt transferieren. Der Kanton Basel-Stadt seinerseits hat im Jahr 2004 mit der Übergabe der Ausbildungsgänge für Pflegeassistenz an den Kanton Basel-Landschaft begonnen.
Mit Regierungsratsbeschluss (RRB Nr. 1872 vom 19. 11. 2002) wurde die Trägerschaft der Ausbildungen auf Sekundarstufe II vom Kanton Basel-Landschaft übernommen. Die heutige Berufsschule für Pflege des Kantons Basel-Landschaft wird zur Berufsfachschule Gesundheit für die Ausbildung auf der Sekundarstufe II transformiert. Träger der Höheren Fachschule Gesundheit ist gemäss Regierungsratsbeschluss (RRB Nr. 1414 vom 22. 6. 2004) der Kanton Basel-Stadt. Die Höhere Fachschule Gesundheit (HFG) wurde per 1. Januar 2005 vom Sanitätsdepartement in das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt transferiert. Sie umfasst die heutigen Berufsschulen im Gesundheitswesen Basel Stadt (BiG) mit den vier Teilschulen Gesundheits- und Krankenpflege, Medizinisches Labor, Medizinisch-technische Radiologie und Physiotherapie. Die beiden privaten Schulen im Gesundheitswesen (Bethesda und Clara) werden auf der Basis eines Kooperationsvertrags in die HFG integriert.
2.3 Auswirkungen der Neuordnungen in den beiden Kantonen
Wenn man die Entwicklung in anderen Kantonen beobachtet, wird ersichtlich, dass ein eigentlicher Konzentrationsprozess stattfindet, weg von einer Vielzahl kleinerer Schulen, hin zu Ausbildungszentren, die unter einem gemeinsamen Dach die verschiedenen Ausbildungen konzentrieren und koordinieren. In den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft wurde dieser Konzentrationsprozess mit den oben erwähnten Regierungsratsbeschlüssen eingeleitet und hat bereits heute zu einer optimierten Koordination zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt im Bereich der Gesundheitsausbildungen geführt.
Es ist zu erwarten, dass mittelfristig Optimierungen auch im Bereich der Kosten und der Ausbildungsqualität erreicht werden können. Durch die beschriebene Aufteilung wird ausserdem eine bedarfsorientierte Steuerung der Ausbildungsplätze in beiden Kantonen möglich. Damit ist die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung durch das Bereitstellen von genügend personellen Fachressourcen im nicht akademischen Medizinalbereich gewährleistet.
Die neue Aufgabenverteilung zieht eine Neuregelung der finanziellen Abgeltungen nach sich.
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