Vorlage an den Landrat


6. Vernehmlassung

Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hat die anderen Direktionen, den Rechtsdienst des Regierungsrates, die Gemeinden, das betroffene Gewerbe, die Parteien und interessierte Verbände um eine Stellungnahme zum Entwurf gebeten. Die überwiegende Mehrheit der Antworten fiel positiv aus, was als breite Unterstützung der Vorlage in der Öffentlichkeit gewertet wird. Einzig die betroffenen Gewerbevertreter nahmen gegen das Vorhaben Stellung, wobei gerade von Seiten der Tabakproduzenten nicht grundsätzlich gegen das Verkaufsverbot an Jugendliche oder den verbesserten Jugendschutz an sich argumentiert wurde.


Gemeinden


Geäussert hat sich der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) sowie 31 einzelne Gemeinden. Bis auf eine Gemeinde lauteten alle Kommentare grundsätzlich zustimmend.




Bund


Zustimmung und Unterstützung kam auch vom Bundesamt für Gesundheit, das den Gesetzesentwurf unseres Kantons zum Anlass nahm, um seine Haltung in einem Schreiben an alle Kantone zu verdeutlichen.




Parteien


Von sieben Parteien äusserten sich vier zustimmend und eine nicht eindeutig.




Vereine und Verbände


Sieben Nicht-Regierungsorganisationen und der Jugendrat äusserten sich durchwegs zustimmend zur Vorlage.




Wirtschaft


Zwei Produzenten, vier Handelsfirmen, drei Vertretungen der Werbebranche und drei weitere Repräsentanten aus Wirtschaftskreisen äusserten sich. Die Wirtschaftsvertreter äusserten sich überwiegend ablehnend zur Vorlage.

Gestützt auf die überwiegend befürwortenden Rückmeldungen aus der Vernehmlassung hat der Regierungsrat beschlossen, den Entwurf für ein Kantonales Alkohol- und Tabakgesetz mit einigen Änderungen weiter zu verfolgen. Etliche Anregungen aus der Vernehmlassung wurden in die Vorlage übernommen. Auf andere wurde verzichtet, weil sie mit dem parlamentarischen Auftrag nicht in Einklang gebracht werden können oder weil die vorbereitende Direktion aus begründeten Überlegungen heraus eine andere Formulierung vorzieht.



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