Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Titel: | Erlass eines Kantonalen Alkohol- und Tabakgesetzes (KaATG) | |
| vom: | 11. Januar 2005 | |
| Nr.: | 2005-004 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
6. Vernehmlassung
Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hat die anderen Direktionen, den Rechtsdienst des Regierungsrates, die Gemeinden, das betroffene Gewerbe, die Parteien und interessierte Verbände um eine Stellungnahme zum Entwurf gebeten. Die überwiegende Mehrheit der Antworten fiel positiv aus, was als breite Unterstützung der Vorlage in der Öffentlichkeit gewertet wird. Einzig die betroffenen Gewerbevertreter nahmen gegen das Vorhaben Stellung, wobei gerade von Seiten der Tabakproduzenten nicht grundsätzlich gegen das Verkaufsverbot an Jugendliche oder den verbesserten Jugendschutz an sich argumentiert wurde.
Gemeinden
Geäussert hat sich der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) sowie 31 einzelne Gemeinden. Bis auf eine Gemeinde lauteten alle Kommentare grundsätzlich zustimmend.
| Hemmiken | Ablehnung | |
| Allschwil, Ettingen, Nenzlingen, Pfeffingen, Zwingen | Umfassende Zustimmung | |
| Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG), Arboldswil, Bennwil, Binningen, Bretzwil, Brislach, Bubendorf, Buus, Diepflingen, Hölstein, Gelterkinden, Itingen, Känerkinden, Lausen, Lauwil, Liestal, Oberdorf, Ormalingen, Schönenbuch, Sissach, Therwil, Titterten, Ziefen |
Zustimmung mit Vorbehalt: - Titel ändern (siehe unten) - Verknüpfung mit Präventions- und Informationsarbeit - Erwähnung der Bundesgesetze im Gesetzestext - Altersgrenze für das Tabakverkaufsverbot bei 16 Jahren statt bei 18 - Vermeidung von zwei Begriffen für die gleiche Sache: Werbung und Anpreisung (berücksichtigt) - Festlegung eines formellen Bussenrahmens (berücksichtigt) |
|
| Birsfelden, Füllinsdorf, Muttenz | Wie VBLG, aber Altersgrenze 18 | |
Bund
Zustimmung und Unterstützung kam auch vom Bundesamt für Gesundheit, das den Gesetzesentwurf unseres Kantons zum Anlass nahm, um seine Haltung in einem Schreiben an alle Kantone zu verdeutlichen.
Parteien
Von sieben Parteien äusserten sich vier zustimmend und eine nicht eindeutig.
| CVP | Zustimmung |
| - Altersgrenze 16 | |
| - § 3, Absatz 2 streichen (Verbot der Werbung auf privatem Grund) | |
| FDP | Ablehnung |
| - Einheitliche Bundesregelung ist einem kantonalen Alleingang vorzuziehen. | |
| Grüne | Zustimmung |
| - Unterschied zwischen Werbung und Anpreisung bereinigen (berücksichtigt) | |
| Jungfreisinnige | |
| - § 3, Absatz 2 streichen - Ausnahme des Werbeverbotes für Volksfeste und Sportveranstaltungen (teilweise berücksichtigt) |
|
| SD | Zustimmung |
| - Griffigeren Titel suchen | |
| - Erwähnung der Bundesgesetze im Gesetzestext | |
| - Vorschrift für Sensibilisierung und Schulung des Verkaufspersonals | |
| SP | Zustimmung |
| - Alters- statt Ausweiskontrolle in §2 (berücksichtigt) | |
| - Räumliche Abtrennung für den Verkauf von Alkoholika | |
| - Bussenrahmen (berücksichtigt) | |
| - Vorschlag zur Schaffung eines Präventionspreises | |
| SVP | Ablehnung |
| - Einschränkung der Kommunikations- und Pressefreiheit | |
| - Keine Lösung für Gesundheitsprobleme | |
| - Verantwortung darf nicht auf Werbung abgeschoben werden, da in erster Line Eltern und Lehrpersonen zuständig seien | |
| - Könnte die Bahn bereiten für weitere Werbeverbote, z.B. für Autos oder Schokolade | |
| - Sponsoring wird gefährdet | |
| - Das Verkaufsverbot kann durch die Jugendlichen umgangen werden | |
| - Unakzeptable Aufgaben für das Verkaufspersonal | |
| Junge SVP | Ablehnung |
| - Isoliertes kantonales Vorgehen sinnlos | |
| - Erhöhte Eintrittspreise bei Veranstaltungen durch Wegfall des Sponsorings | |
Vereine und Verbände
Sieben Nicht-Regierungsorganisationen und der Jugendrat äusserten sich durchwegs zustimmend zur Vorlage.
| Ärztegesellschaft BL; Blaues Kreuz; Santésuisse; Beratungsstellen für Alkohol- und andere Suchtprobleme | Zustimmung |
| Jugendrat BL | Zustimmung |
| - Verkaufsverbot an Jugendliche sinnvoll, hingegen Automatenregelung wegen mangelnder Umsetzbarkeit streichen. | |
| Lungenliga beider Basel; Spitex-Verband Baselland | Zustimmung |
| - Kosten des Tabakkonsums in der Vorlage zu tief dargestellt. - Will den Kanton bei Testkäufen unterstützen. - Strafbestimmungen konkretisieren. Sicherstellen, dass GeschäftsführerInnen bei Zuwiderhandlungen gegen das Verkaufsverbot haften. - Bedenken, dass das Bundesgerichtsurteil nur das Werbeverbot für Alkoholika mit einem Alkoholgehalt über 15 Vol-% stützt. |
|
| Schule und Elternhaus | Zustimmung |
| - Generelle Ausweispflicht für alle jungen Menschen, die Tabakprodukte oder Alkohol erstehen. - Fälschungssichere Schülerausweise vorsehen. |
|
| Sekundarschule Burg, Liestal | Zustimmung |
Wirtschaft
Zwei Produzenten, vier Handelsfirmen, drei Vertretungen der Werbebranche und drei weitere Repräsentanten aus Wirtschaftskreisen äusserten sich. Die Wirtschaftsvertreter äusserten sich überwiegend ablehnend zur Vorlage.
| British American Tobacco Switzerland, Lausanne | Ablehnung |
| - Unterstützt grundsätzlich die Zielrichtung, will aber eine gesamtschweizerische Aktion. | |
| - Altersgrenze 18 wäre angemessen (!) | |
| - Automatenverbot sollte auf Aussenautomaten beschränkt werden | |
| Oettinger Davidoff, Basel; Davidoff Swiss Indoors, Basel | (keine Zustimmung / Ablehnung) |
| - Davidoff Swiss Indoors könnten gefährdet sein. Ein Anlass mit beachtlicher regionaler Wertschöpfung ginge verloren. In diesem Punkt anpassen. (berücksichtigt) | |
| Cigomat, Basel | Ablehnung |
| - Verkaufseinschränkungen auf freiwilliger Basis vorziehen. | |
| - Technik für wirksame Alters-Kontrollen heute nicht einsatzbereit. Allenfalls Übergangsfristen von 5 bis 7 Jahren vorsehen (berücksichtigt) | |
| Restomat AG, Basel | Ablehnung |
| - Verbote seien im Jugendbereich nicht wirksam | |
| - Wettbewerbsverzerrung | |
| - Übergangsbestimmungen fehlen (5 Jahre vorgeschlagen) (berücksichtigt) | |
| Valora AG (Ohne Angabe des Sitzes) | Ablehnung |
| - Verbote seien im Jugendbereich nicht wirksam | |
| - Weitere Verbote im Ernährungsbereich wären notwendig | |
| Vereinigung des Schweizer Tabakhandels, Bern | Ablehnung, soweit der Tabakhandel betroffen ist |
| - Prävention soll nicht den Tabakkonsum unterbinden, sondern Tabak als Genussmittel platzieren | |
| - Verstoss gegen Wirtschaftsfreiheit. Die Kantone seien zu derartigen Regelungen nicht ermächtigt, sie dürften nicht über die Lebensmittelgesetzgebung des Bundes hinaus legiferieren | |
| Gastro Baselland, Liestal | Ablehnung |
| - Würde gesamtschweizerische Lösung begrüssen | |
| - Wegfall von Sponsoring befürchtet (berücksichtigt) | |
| Allgemeine Plakatgesellschaft (APG), Basel; Schweizer Verband für Aussenwerbung (SVA), Bern; Werbeclub beider Basel, Basel | Ablehnung |
| - Werbeverbote sind unwirksame Mittel des Ostblocks | |
| - Behinderung der wirtschaftlichen Entwicklung | |
| - Aussenwerbungsbranche hat schon durch Selbstbeschränkung viel erreicht | |
| Wirtschaftskammer Baselland | Ablehnung |
| - Volkswirtschaftlicher Schaden und Gefährdung der Printmedien | |
| - Die Einschränkungen sind nicht durchsetzbar | |
| - Davidoff Swiss Indoors wären gefährdet (berücksichtigt) | |
| - Weitere Verbote sind zu befürchten | |
Gestützt auf die überwiegend befürwortenden Rückmeldungen aus der Vernehmlassung hat der Regierungsrat beschlossen, den Entwurf für ein Kantonales Alkohol- und Tabakgesetz mit einigen Änderungen weiter zu verfolgen. Etliche Anregungen aus der Vernehmlassung wurden in die Vorlage übernommen. Auf andere wurde verzichtet, weil sie mit dem parlamentarischen Auftrag nicht in Einklang gebracht werden können oder weil die vorbereitende Direktion aus begründeten Überlegungen heraus eine andere Formulierung vorzieht.
Fortsetzung >>>
Back to Top