Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Erlass eines Kantonalen Alkohol- und Tabakgesetzes (KaATG) | |
| vom: | 11. Januar 2005 | |
| Nr.: | 2005-004 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Bericht
Motion Schuler: Werbeverbot für Tabak und Alkoholgetränke ( 2002/194 )
Die Motion mit dem nachfolgenden Wortlaut wurde am 5. September 2002 eingereicht:
"Die gesundheitlichen Schäden, verursacht durch Tabak- und übermässigen Alkoholkonsum, die daraus resultierenden Kosten im Gesundheitswesen und in der sozialen Wohlfahrt sind bekannt.
Es ist erwiesen und wissenschaftlich belegt, dass jegliche Art von Werbung in den Medien, im Kino, auf Plakatwänden usw. einen grossen Einfluss auf unser Konsumverhalten hat. Von starken Werbeeinschränkungen weiss man aus Erfahrung, dass sie wirksam, einfach zu realisieren und kostenneutral sind. (Vergleiche u.a. Nationales Programm 2001 - 2005 zur Tabakprävention des Bundesamtes für Gesundheit)
Nach dem Bundesgerichtsurteil vom 28.03.2002 (Urteil 2P.207/2000) über eine staatsrechtliche Beschwerde gegen das vom Grossen Rat des Kantons Genf im Juni 2000 erlassene Werbegesetz ist klar, dass Kantone jegliche Werbung für Tabak und scharfe Alkoholika auf öffentlichem Areal und von dort einsehbarem, privaten Grund verbieten können. Entgegen der Auffassung der Tabak- und Alkohollobby verstösst ein solches Verbot nicht gegen höherrangiges Bundesrecht.
Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, dem Landrat eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, die ein generelles Werbeverbot für Tabakwaren und Alkoholgetränke auf Plakatwänden auf öffentlichem Areal und auf von dort einsehbarem, privatem Grund zum Ziel hat."
Die Motion 2002/194 wurde am 10. April 2003 mit 40 : 30 Stimmen an den Regierungsrat überwiesen.
Motion Göschke: Werbeverbot für Tabakwaren ( 2002/193 )
Auch diese Motion wurde am 5. September 2002 eingereicht. Sie hat folgenden Wortlaut:
"Rauchen und Nikotinabhängigkeit von Jugendlichen haben massiv zugenommen, besonders bei jungen Frauen. Pro Jahr sterben in der Schweiz 8000 - 10 000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Krebs, Herzkreislaufleiden und chronische Bronchitis sind hierbei die häufigsten Ursachen. Die volkswirtschaftlichen Kosten infolge Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Invalidität belaufen sich in der Schweiz auf rund 2 Milliarden Franken pro Jahr.
Der Zusammenhang zwischen Werbung und Nikotinkonsum ist klar erwiesen. Dies wurde von Fachgremien, vom Bundesrat und vom Bundesgericht bestätigt. In Ländern mit Werbeverbot für Tabakwaren, wie zum Beispiel Norwegen und Australien, ist die Zahl der Rauchenden rückläufig.
Der Kanton Genf hat kürzlich ein Werbeverbot für Tabakwaren eingeführt. Das Bundesgericht hat sämtliche Klagen der Cigarettenindustrie gegen dieses Verbot abgewiesen. Ein Euro-weites Verbot der Tabakreklame ist in Vorbereitung.
Für alle Gruppierungen, welche die explodierenden Gesundheits- und Sozialausgaben beklagen, bietet diese Vorlage die Gelegenheit zum Tatbeweis. Es geht aber nicht nur um die Vermeidung von Kosten sondern auch von viel menschlichem Leid.
Wir bitten den Regierungsrat, ein kantonales Werbeverbot für Tabakwaren auszuarbeiten. Analog zur Genfer Regelung soll das Reklameverbot Geltung haben auf öffentlichem Grund sowie auf privatem Grund, soweit dieser öffentlich einsehbar ist."
Der Landrat überwies die Motion 2002/193 am 10. April 2003 in einer namentlichen Abstimmung mit 42:33 Stimmen an den Regierungsrat.
Postulat Schuler: Jugendliche rauchen immer früher ( 2002/088 )
Das Postulat vom 21. März 2002 hat folgenden Wortlaut:
„Im Alltag lässt es sich beobachten und Untersuchungen erhärten die Feststellung: Der Tabak-, Cannabis- und Alkoholkonsum immer jüngerer Jugendlicher nimmt zu.
Tatsachen sind, dass
| - | in den letzten Jahren die Zahl jugendlicher Raucherinnen und Raucher sehr stark angestiegen ist. Bereits 12-jährige Schülerinnen und Schüler rauchen regelmässig am Morgen auf dem Schulweg. |
| - | je früher mit dem Rauchen begonnen wird, desto schwieriger ist es, wieder aufzuhören und desto grösser ist das Risiko, später an den schädlichen Folgen des Rauchen zu leiden. |
| - | Präventionskampagnen, welche auf die Suchtproblematik und Gesundheitsschädigung hinweisen, bei Jugendlichen praktisch ohne Wirkung bleiben. |
Drastische Preiserhöhungen für Raucherwaren gelten als wirksames Mittel zur Einschränkung des Tabakkonsums bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Das Verbot des Verkaufs von Zigaretten an Jugendliche unter 16 Jahren, das Verbot von Zigarettenautomaten oder die Einschränkung des Zugangs zu Automaten für Jugendliche, werden als weitere Präventionsmassnahmen genannt und vom Bundesamt für Gesundheitswesen geprüft.
Angesichts der alarmierenden Situation und der erschreckenden Folgen des regelmässigen und intensiven Tabakkonsums durch immer jüngere Jugendliche bitte ich den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten:
| 1. | Ist es rechtlich möglich, im Kanton Basel-Landschaft, allenfalls im Verbund mit den andern Kantonen der Nordwestschweiz, den Verkauf von Tabakwaren an unter 16-Jährige zu verbieten? |
| 2. | Ist es rechtlich möglich, im Kanton Basel-Landschaft das Aufstellen und Betreiben von Zigarettenautomaten im Freien, in Bahnhöfen, in Restaurants, usw. zu verbieten? |
| 3. | Gibt es andere wirksame Massnahmen oder erfolgversprechende Lösungsansätze, die dazu beitragen könnten, die Problematik der immer jüngeren Raucherinnen und Raucher anzugehen? |
| 4. | Kann der Kanton Basel-Landschaft seinen Einfluss geltend machen, dass in der Schweiz wirksame Tabakpräventionsmassnahmen ergriffen werden?" |
| Das Postulat wurde an der Landratssitzung vom 14. November 2002 nach Abstimmung über jeden einzelnen Punkt überwiesen. | |
2.2 Erläuterungen zur Tabakwerbung und zum Tabakverkauf
Tabakkonsum und gesundheitliche Folgen
Die Schweiz zählt nahezu 2 Mio. Rauchende, das heisst 33% der Bevölkerung ab dem 15. Altersjahr rauchen. Im Jahr 2002 wurden in der Schweiz etwa 14,2 Milliarden Zigaretten verkauft, das entspricht ungefähr 710 Mio. Zigarettenpaketen bzw. 360 Paketen pro Raucherin und Raucher und Jahr. Das ist mehr als in irgend einem anderen westeuropäischen Land ausser Spanien. Die Mehrheit der Rauchenden (56%) möchte eigentlich nicht rauchen.
Jedes Jahr sterben in unserem Land mehr als 8'000 Personen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums. Das sind mehr als 20 frühzeitige Todesfälle pro Tag. 45% dieser Todesfälle werden durch tabakbedingte Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursacht, 25% durch Lungenkrebs, 18% durch chronische Atemwegserkrankungen und 12% durch andere Krebsarten (Zunge, Lippen, Nasen-Nebenhöhlen, Kehlkopf, Speiseröhre, Bauchspeicheldrüse, Harn-Blase, Niere). Tabakbedingte Krankheiten sind die bedeutendste verhütbare Todesursache.
Einstiegsalter
Gemäss Gesundheitsumfragen, die vom Bundesamt für Statistik 1992, 1997 und 2002 in der Schweiz durchgeführt wurden, nimmt der Anteil der Rauchenden unter den Jugendlichen tendenziell zu (siehe Grafik). Die Resultate aus dem Kanton Basel-Landschaft zeigen, dass das Alter zwischen 15 und 19 Jahren das wichtigste Einstiegsalter ist. 46% der rauchenden Männer und gar 50% der Frauen haben laut Befragung in diesem Alter mit dem Tabak-Konsum begonnen.
Grafik: Regelmässig rauchende Jugendliche
Wirkungen der Werbung
Der Zigarettenkonsum wird durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst. Davon ist die Tabakwerbung einer. Der Zusammenhang zwischen Tabakwerbung und Konsumverhalten ist durch mehrere Untersuchungen zweifelsfrei belegt. Tabakwerbung beeinflusst dabei nicht nur die Markenwahl bestehender Raucherinnen und Raucher, sondern erhöht die Gesamtnachfrage. Dies gilt nicht nur für die direkte Werbung für das Produkt Zigarette, sondern auch für die indirekte Werbung für Markenartikel und das Sponsoring. Sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene verbinden die Allgegenwärtigkeit der Tabakwerbung mit der Überzeugung, dass Rauchen nicht gesundheitsschädigend sei. In Grossbritannien zum Beispiel ist fast jeder zweite Raucher der Auffassung, dass das Rauchen nicht so gefährlich sein könne, da sonst die Regierung die Werbung für Zigaretten verbieten würde.
Kinder und Jugendliche sind für Zigarettenwerbung viel stärker empfänglich als Erwachsene. Sie können der Anziehungskraft und den Verlockungen von Werbekampagnen weniger Widerstand entgegensetzen. Tabakwerbung unterläuft deshalb den positiven Erziehungseinfluss von Eltern, ihre Kinder vom Rauchen abzuhalten. Die Marketingstrategie der Tabakindustrie richtet sich gezielt an Jugendliche. Dies beweisen interne Dokumente der Tabakindustrie, obwohl es immer wieder bestritten wird: „Wenn junge Erwachsene sich vom Rauchen abwenden, wird die Branche einen Rückgang erleiden, genau wie eine Bevölkerung, in der keine Kinder geboren werden, letztlich dahin schwindet." (RJ Reynolds, 1984)
Wirkung eines Werbeverbotes
Durch ein Werbeverbot kann der Tabakkonsum in der Bevölkerung deutlich gesenkt werden. Dies zeigt eine im Auftrag der Weltbank durchgeführte Untersuchung. Innerhalb von zehn Jahren verringerte sich der Pro-Kopf-Verbrauch an Zigaretten in Ländern mit einem umfassenden Werbeverbot deutlicher als in Staaten, in denen es kein Werbeverbot für Tabakprodukte gab. Als Einzelmassnahme kann ein umfassendes Tabakwerbeverbot pro Raucherin und Raucher eine Konsumreduktion von bis zu 7% bewirken.
Wo darf die Tabakindustrie heute werben?
Der Tabakindustrie stehen folgende Orte für Werbung offen:
| - | Der öffentliche Raum (Strassen und Plätze) für Plakatwerbung. Sofern es sich um öffentliches Strassenareal handelt, sind Kantone und/oder Gemeinden dafür zuständig (Plakataushangmonopol) |
| - | Die Kinos für Kinospots, die ab 19'00 Uhr ausgestrahlt werden (die so genannte „Tabakrolle") |
| - | Der Anzeigenteil der Zeitungen |
| - | Das Sponsoring von Kultur- und Sport-Veranstaltungen, der Verkauf von Markenartikel mit dem Logo/Namen der Zigarettenmarke (so genannte Diversifikationsprodukte wie Camel-Boots etc.) sowie die direkte Promotion über Stände, Hostessen etc. |
| - | Grosse, nationale Wettbewerbe |
Wirtschaftliche Bedeutung der Tabakwerbung
Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen eines umfassenden Tabakwerbeverbotes sind geringfügig. Insbesondere die Warnungen vor den negativen Auswirkungen auf die Arbeitsplätze erweisen sich als übertrieben. Internationale Erfahrungen zeigen, dass trotz leicht sinkender Nachfrage für Tabakprodukte kein Nettoverlust an Arbeitsplätzen entsteht.
Die Auswirkungen eines Tabakwerbeverbotes auf die Werbewirtschaft selbst sind als gering einzuschätzen, da die Ausgaben für Tabakwerbung im Vergleich zu anderen Branchen gering sind und in der gesamten Werbung nur einen kleinen Anteil ausmachen: Im Jahr 2002 wendete die Tabakindustrie ohne Sponsoring insgesamt 59,2 Mio Fr. für Werbung auf. Das sind 1,4% des gesamten Werbeumsatzes von 4,25 Mia Fr.
Die Tabakwerbung nimmt dabei folgenden Mediensplit vor:
| 70% | Plakatwerbung (CHF ca 41,5 Mio.) |
| 17% | Publikumszeitschriften (CHF ca 10 Mio.) |
| 7 % | Kinowerbung (CHF ca 4,1 Mio.) |
| 5 % | Tageszeitung (CHF 4,6 Mio.) |
Die Plakatwerbung ist demnach das zentrale Medium für die Tabakindustrie, wichtig sind weiter Publikumszeitschriften und Kinowerbung.
Der Anteil der Tabakwerbung am Gesamtvolumen des jeweiligen Mediums:
| Medium | Anteil am Gesamtvolumen in % |
| Kinowerbung | 10,8 |
| Plakatwerbung | 7,3 |
| Publikumszeitschriften | 3,3 |
| Tageszeitungen | 0,2 |
Die sozialen Kosten des Tabakkonsums sind dem volkswirtschaftlichen Gewinn der Werbung entgegenzuhalten. In einer amerikanischen Studie wurden für die Periode 1995 - 1999 jährliche tabakbedingte Gesundheitskosten von $ 1623.- pro Raucherin und Raucher ermittelt. Dazu kamen $ 1760.- für den Produktivitätsausfall. Für die Schweiz wurden laut einer Studie der Universität Neuenburg 1 Gesundheitskosten von Fr. 600.- pro Jahr und pro rauchende Person und ein Produktivitätverlust von Fr. 1900.- pro Jahr, und pro rauchende Person ermittelt.
Freiwillige Selbstbeschränkungen
Die Werbebranche unterhält seit 1966 eine Selbstkontrolle, die durch eine Kommission aus Konsumenten und Konsumentinnen, Medienschaffende sowie Werbeleute paritätisch im Rahmen der Schweizerischen Lauterkeitskommission ausgeübt wird. In ihren Grundsätzen spricht sich diese Kommission sowohl bezüglich Tabak, als auch zur Alkoholwerbung aus:
"1. Untersagt ist jede Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren (Jugendliche) richtet und bezweckt, diese zum Konsum von Tabakwaren und Alkohol zu veranlassen. Verboten ist insbesondere die Werbung:
An Orten, wo sich hauptsächlich Jugendliche aufhalten,
in Zeitungen, Zeitschriften oder anderen Publikationen, die hauptsächlich für Jugendliche bestimmt sind,
auf Schülermaterialien (Schulmappen, Etuis, Füllfederhalter, usw.),
mit Werbegegenständen, die unentgeltlich an Jugendliche abgegeben werden, wie T-Shirts, Mützen, Fähnchen, Badebälle,
auf Spielzeug,
durch unentgeltliche Abgabe von Tabakwaren und alkoholischen Getränken an Jugendliche,
an Kultur-, Sport- oder anderen Veranstaltungen, die hauptsächlich von Jugendlichen besucht werden.
2. Die Werbung für gebrannte Wasser richtet sich nach Art. 42 b des Alkoholgesetzes".
(Grundsatz Nr. 5.9)
Diese Richtlinie wiederholt im Grunde nur den gesetzlich ohnehin vorgeschriebenen Rahmen (vergleiche Ziffern 2.4). In der Werbung wird aber bewusst eine „jugendliche" Sprache verwendet, zum Beispiel durch den Einsatz englischer Wörter und Begriffe. Kinder und Jugendliche fühlen sich auch durch Werbung angesprochen, auch und gerade wenn sie an Erwachsene gerichtet ist. In der Phase des Erwachsenwerdens und der Identitätsbildung sind sie für Signale und Symbole des Erwachsenseins sehr empfänglich. Zudem haben Nichtraucherorganisationen in den Kantonen BE, NE, AG, SH, SZ, TG und TI nachgewiesen, dass die Tabakindustrie entgegen ihrer deklarierten Beschränkung Plakatwerbung in der Nähe von Schulhäusern platziert hat. Die Selbstbeschränkung ist demnach weitgehend wirkungslos.
Internationale Entwicklungen
Die 191 Mitgliedstaaten der WHO haben am 21.Mai 2003 das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (Tabakrahmenüberein-kommen) verabschiedet. Es ist bisher von 89 Staaten unterzeichnet und zusätzlich von 7 Staaten ratifiziert worden (Stand 29.1.2004). Damit das Tabakrahmenübereinkommen in Kraft tritt, müssen es 40 Staaten ratifiziert haben. Der Bundesrat hat das Rahmenübereinkommen am 23. Juni 2004 unterzeichnet. Die Bestimmung sieht vor, dass die ratifizierenden Staaten ein weitgehendes Verbot der Werbung, der Promotion und des Sponsorings für Tabakwaren sowie ein Abgabeverbot an Unter-18-jährige einführen.
In den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind Tabakwerbung und -sponsoring bereits heute durch Rechtsvorschriften eingeschränkt. Laut Richtlinie 2003/33/EG vom 26. Mai 2003 ist für alle EU-Mitgliedstaaten die Werbung in den Printmedien, im Radio sowie das Sponsoring von Veranstaltungen mit grenzüberschreitender Wirkung ab dem 1. August 2005 verboten. Tabakwerbung im Fernsehen ist bereits seit 1989 verboten. Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten (F, I, P, SF, GB, IRL NL, D, B) verbieten mit ganz wenigen Ausnahmen (z.B. Werbung an Verkaufsstellen) alle Formen von Tabakwerbung.
In Frankreich, Norwegen, Polen, der Slowakei und Brasilien ist auch der Verkauf über Automaten untersagt. In Belgien, Grossbritannien, Luxemburg, Schweden, Spanien und Kanada bestehen Einschränkungen des Automatenverkaufs. Deutschland wird ab 2007 nur noch den Verkauf über Automaten zulassen, welche eine Alterskontrolle über Geldkarten mit elektronischem Chip ermöglichen.
Fortsetzung >>>
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Fussnote:
1
Nationales Programm zur Tabakprävention 2001-2005, Seite 11, Kapitel 2.5
www.suchtundaids.bag.admin.ch/imperia/md/content/tabak/7.pdf