Vorlage an den Landrat


9. Kosten und finanzierung

9.1 Investitionskosten


Aufgrund des Kostenvoranschlages der Vorprojekte ergeben sich Investitionskosten gemäss Abbildung 4:

Abb. 4 Investitionskosten




9.2 Plausibilität der Investitionskosten


In der kürzlich erschienenen "Mitteilungen zum Gewässerschutz Nr. 42" des BUWAL "Kosten der Abwasserentsorgung" S.21, ist der statistisch ermittelte Wiederbeschaffungswert pro Einwohnergleichwert (= bisherige Investitionen indexiert plus Investitionen für Ausbau und Erweiterung pro Einwohnergleichwert) der Abwasseranlagen welche in den letzten Jahren gebaut wurden aufgeführt.


Grafik: Abb. 5 Wiederbeschaffungswert pro Einwohnergleichwert ("Mitteilungen zum Gewässerschutz Nr. 42" des BUWAL "Kosten der Abwasserentsorgung")


Der Wiederbeschaffungswert beträgt für Anlagen in der Grössenordnung der ARA Liesberg ca. Fr. 2'000.- pro Einwohnergleichwert.


Abb. 6 Wiederbeschaffungswert


Die Unterschreitung des statistischen Wiederbeschaffungswertes ergibt sich hauptsächlich aus dem Umstand, dass es sich nicht um Neu-, sondern um Ersatzinvestitionen handelt. Investitionen zur Erschliessung können weiterverwendet werden. Im weiteren wirkt sich die kompakte Bauweise, sowie die Erfahrungen des AIB aus dem Bau vergleichbarer Anlagen positiv auf die Investitionskosten der ARA Liesberg aus.




9.3 Projektfinanzierung


9.3.1 Beiträge Dritter


- Beiträge des Bundes
Gewässerschutzmassnahmen dieser Art sind nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr beitragsberechtigt.


- Beiträge der Gemeinden
Gestützt auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen haben die betroffenen Gemeinden oder Private des Kanton Basel-Landschaft keine Beiträge an die Investitionen für den Um- und Ausbau der Abwasseranlagen zu leisten.


9.3.2 Betriebs- und Kapitaldienstkosten


Die Betriebskosten werden für Energien, Betriebsmittel, Personalkosten, Transporte, Schlammentsorgung sowie Reparaturen und Unterhalt aufgewendet.

Abb. 7 Jahreskosten


Die Kapitalkosten basieren auf einem Kapitalzins von 5 % und einer Abschreibungsdauer von 15 Jahren (Annuität a = 0.09634).


Für die Aufrechterhaltung des Betriebes der neu gebauten bzw. sanierten Anlagen kann der Personalaufwand reduziert werden.




9.4 Projektfinanzierung und Auswirkungen auf die Gebühren


Der Ausbau der ARA Liesberg wird zu Lasten der Abwasserrechnung des AIB finanziert.


Es handelt sich dabei nicht um Neu- sondern um Ersatzinvestitionen zur Erhaltung des funktionstüchtigen Zustandes der Anlagen und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Summe der Jahreskosten sämtlicher Abwasserkosten des AIB bleiben trotz den geplanten Investitionen auf ungefähr gleichem Niveau. Die Abwassergebühr bleibt, vorausgesetzt der Trinkwasserverbrauch verändert sich nicht, praktisch auf dem heutigen Niveau.


Grafik Abb. 8: Langfristiger Verlauf der Netto-Investitionen, der Kapitaldienstkosten, der Betriebskosten und der Jahreskosten der AIB-Abwasseranlagen (Basis bis 2002: effektive Jahresabschlüsse; ab 2003: Mehrjahresprogramm sämtlicher Abwasseranlagen AIB inkl. dieses Projektes).


Grafik Abb. 9: Entwicklung des Finanzierungssaldos BL seit 1990.


Grafik Abb. 10: Aktuelles Investitionsprogramm der Bau- und Umweltschutzdirektion



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