Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Dekret über die Arbeitsverhältnisse der Fachhochschulen (Fachhochschuldekret) | |
| vom: | 11. Januar 2005 | |
| Nr.: | 2005-003 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
VI. Vernehmlassungsergebnis 21
1. Parteien
a. Christliche Volkspartei Baselland (CVP):
Es wird begrüsst, einheitliche Regelungen zu schaffen; auch wird zur Kenntnis genommen, dass mehrheitlich eine einvernehmliche Lösung für verschiedene Probleme unter den Verhandlungspartnern gefunden werden konnte. Da die Regelung wegen der absehbaren Integration der Fachhochschulen in die FHNW letztlich Übergangscharakter hat, ist die Partei explizit damit einverstanden, ein eigenes Dekret zu schaffen und die Bestimmungen nicht in das bestehenden Personalrecht einzuarbeiten. Mit der vorgeschlagenen Regelung des Besitzstandes betragen die Mehrkosten 590'000.-- Franken. Da das Lohnniveau im Kanton Solothurn vermutlich tiefer sei, als in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, wird die Frage aufgeworfen, ob diese Ausgangslage die Verhandlungen um die Lohnbedingungen der Mitarbeitenden der FHNW nicht belasten könnten. Die CVP nimmt auch zu einigen formalen Bestimmungen des Dekrets Stellung: Es wird u.a. vorgeschlagen, konsequent von "Unterrichtslektionen" zu sprechen; andere Hinweise betreffen die AVB.
b. Freisinnig-Demokratische Partei Baselland . (FDP):
Es wird grundsätzlich begrüsst, dass die Lohneinreihungen und die Arbeitszeit der Dozierenden und der Mitarbeitenden des Mittelbaues der Fachhochschulen geregelt werden. Fragen ergeben sich jedoch zum Ferienanspruch: Es ist nicht nachvollziehbar weshalb Dozierenden ein Ferienanspruch von 6 Wochen pro Jahr gewährt werden soll. Es sei § 3, Abs. 2 des FH-Dekretes zu konkretisieren und es sei eine Norm über den Ferienanspruch zu schaffen. Bezüglich der ausgewiesenen Mehrkosten weist die Partei vor dem Hintergrund des gegenwärtigen Zustandes der Kantonsfinanzen auf das Erfordernis der Kostenneutralität hin. Dazu gehöre auch, dass gewährleistet werden muss, dass es letztlich nicht zu einem noch grösseren Mehraufwand komme, denn die Kompetenz zur Einreihung obliege dem FH-Rat. Zur Pensionskasse wünscht die Partei Auskunft über die zukünftige Versicherung.
c. Schweizer Demokraten (SD):
Keine materielle Stellungnahme.
d. Sozialdemokratische Partei Baselland (SP):
Der Entwurf wird grundsätzlich begrüsst; verlangt wird eine rasche Umsetzung zur Schliessung der Lücke in der kantonalen Gesetzgebung. Im Einzelnen wird gefordert, dass eine eigene MU "Bewegungserziehung" nicht gerechtfertigt und daher zu streichen ist, da sich eine eigene MU nur durch eine unterschiedliche Tätigkeit rechtfertige. Die Weiterbildung der Lehrpersonen sollte unbedingt an der Hochschule erfolgen, da es nicht sein könne, dass die Kantone ein unentgeltliches diesbezügliches Angebot offerieren, von der HPSA-BB jedoch verlangt wird, dass die Weiterbildung kostendeckend sein muss. Dadurch werde den Dozierenden der HPSA-BB verunmöglicht, eine Tätigkeit in der Weiterbildung (im Sinne des erweiterten Leistungsauftrages) wahrzunehmen.
e. Schweizerische Volkspartei Baselland (SVP):
Die Partei ist grundsätzlich mit der Vorlage einverstanden, stellt jedoch fest, dass die Regelungen des Dekretes zu Mehrausgaben führen. Es wird vorgeschlagen, die Lektionenzahl anzuheben und die Lohnklassen um jeweils eine Stufe zu reduzieren.
2. Fachhochschule beider Basel (FHBB) und Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB)
a. Es wird allgemein festgestellt, dass eine (rückwirkende) Umsetzung des Dekretes per 1. Februar 2004 aus organisatorischen, administrativen und auch rechtlichen Gründen nicht möglich sei. Zu verschiedenen Modellumschreibungen werden Änderungsvorschläge unterbreitet. Zum Einreihungsplan werden lohnklassenrelevante Verbesserungsvorschläge eingebracht. Gemeinsam wird von beiden Fachhochschulräten gefordert, dass der Vertrag über die Einreihungskriterien öffentlich sei.
b. Gefordert wird eine Senkung der Pflichtlektionen, da die vorgeschlagene Zahl mit dem Leistungsauftrag nicht vereinbar sei. Zudem wird seitens der HPSA-BB verlangt, dass wegen Ausbleibens von Drittmitteln zur Ermöglichung der Forschung eine staatliche Anschubfinanzierung vorzusehen sei; zudem sollte zwecks Garantie der Unabhängigkeit ein Forschungsetat geäufnet werden.
c. In concreto wir zu den o.e. Forderungen beantragt, die Übergangsregelung betreffend der Gewährung von 6 Wochen Ferien für Dozierende ins Dekret aufzunehmen und bestimmte Modellumschreibungen mit "Hinführen zum Bachelor und Master" zu ergänzen. Die HPSA-BB verlangt, dass die Weiterbildung der Lehrpersonen auf Stufe Hochschule angesiedelt und somit nicht mehr durch die Kantone angeboten wird; zudem wird verlangt, dass die Bereiche Bewegungserziehung und Instrumentalunterricht den Lohnklassen 7 bzw. 8 zugeordnet werden.
d. Schliesslich wird festgestellt, dass Ziffer II., 3, vorne, nach Vorliegen des Berichtes 22 zum Staatsvertrag zur Gründung der FHNW angepasst werden müsse.
3. Berufsverbände
a. Lehrerbildnerinnen und Lehrerbildner (LBBL):
Es wird einerseits grundsätzlich begrüsst, für die Dozierenden und die Mitarbeitenden des Mittelbaues Modellumschreibungen und einen einheitlichen Einreihungsplan zu schaffen; anderseits wird bemängelt, mit den Sozialpartnern keine konkreten Verhandlungen über die Wahrung des Besitzstandes geführt zu haben. Die Pflichtstundenzahl wird als nicht mit dem Leistungsauftrag vereinbar betrachtet. Im Rahmen des erweiterten Leistungsauftrages wären die LehrerInnenfortbildung an die Hochschule anzubinden; ansonsten bliebe der Leistungsauftrag eine Konstruktion. Folge hiervon sei, dass die Dozierenden die VerliererInnen seien. Damit dies nicht einträte, sei eine staatliche Anschubfinanzierung der Forschung vorzusehen. Konkret wird gefordert, die Dozierenden für Bewegungserziehung und Instrumentalunterricht gleich wie die übrigen Funktionen in LK 7 bzw. 8 einzureihen. Zudem fehlen die Modellumschreibungem für die Fachdidaktikdozierenden im Bereich Schulmusik, diese seien in den LK 7 bzw. 8 einzureihen. Ein spezielles Problem wird bei den Dozierenden der Abteilung Sekundarlehramt und Höheres Lehramt gesehen: Da diese Dozierende in den erwähnten Studiengängen neben der Tätigkeit an der Hochschule auch mit einem Teilpensum an einem Gymnasium oder an der Sekundarschule unterrichten, können diese kaum je den erweiterten Leistungsauftrag erfüllen. Dies führe in der Konsequenz zu einer nicht akzeptierbaren Schlechterstellung. Zum Besitzstand wird ausgeführt, dass letztlich unklar sei, wie dieser umgesetzt werde und was dieser beinhalte. Der Vorschlag vernachlässige Dienstalter, Pensionskassenzuweisung, Pensionsalter 63, Altersentlastung, Anzahl Frei- und Ferientage, Ferien, Barvergütungsregelungen für Überzeit, Dienstjubiläen, Stufenanstieg und Teuerungszulagen. Zur Behebung dieser Mängel wird eine Übergangsbestimmung vorgeschlagen mit dem Inhalt: "Die durch die Fusion entstehenden Benachteiligungen von Dozierenden sind in einem individuellen Verfahren unter Einbezug der Personalverbände durch Kompromisslösungen auszugleichen."
b. Freiwillige Schulsynode Basel-Stadt (FSS):
Grundsätzlich wird die Zielrichtung, nämlich die Schaffung einer einheitlichen Grundlage zur Einreihung der Dozierenden mehrerer Hochschulen, begrüsst. Im Einzelnen wird vorgeschlagen, bestimmte Regelungen zu überprüfen:
- Die Anzahl der Pflichtstunden ist zu hoch.
- Man ist dezidiert der Ansicht, dass die Weiterbildung der Lehrpersonen weiterhin von den Kantonen anzubieten sei; Grund hierfür ist der Bezug zur lokalen Schulrealität.
- Es wird gefordert, die Fachdidaktikdozierenden im Bereich Musik ebenfalls ins Dekret mitaufzunehmen.
Im Übrigen treffen sich die Ausführungen mit denjenigen des LBBL.
c. Verband Personal öffentlicher Dienste (Vpod):
Inhaltlich weitgehend identische Ausführungen wie diejenigen des LBBL und der FSS. Zur Ansiedelung der Weiterbildung der Lehrpersonen wird angeführt, dass zur Erfüllung des erweiterten Leistungsauftrages diese bei der Fachhochschule anzusiedeln sei. Im Übrigen hätten die Kantone BL und BS zur Finanzierung der Forschung eine Bringschuld zu begleichen.
Fortsetzung >>>
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Fussnoten:
21 Es handelt sich an dieser Stelle um eine zusammenfassende Wiedergabe des Vernehmlassungsergebnisses; mögliche, durch die Verkürzungen entstandene Unschärfen sind unbeabsichtigt. Der Vorlage sind die einzelnen Stellungnahmen ausführlicher und in einer synoptischen Darstellung in zeitlicher Abfolge ihrer Eingabe beigefügt. Die Originale der Stellungnahmen sind bei den Akten und können beim Personalamt jederzeit eingesehen werden.
22 Bericht vom 27.10. / 09.11.2004