Vorlage an den Landrat


3. Grundzüge der kantonalen Sportpolitik

3.1 Grundsatzüberlegungen


Basierend auf den beschriebenen Grundlagen und gestützt auf verschiedenste Überlegungen wird das nachfolgende Konzept für Bewegung und Sport vorgelegt. Wie der Bundesrat will der Regierungsrat auf kantonaler Ebene einen politischen Beitrag leisten, um eine breite Bewegungskultur entstehen zu lassen. Die Regierung will eine koordinierte Sportpolitik entwickeln, um gemeinsame gute Rahmenbedingungen zu schaffen und den Sport effektiv und effizient zu fördern.


Das kantonale Konzept für Bewegung und Sport ist breit abgestützt, wirkten doch die Mitglieder der Fachkommission für Sportfragen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sportamtes sowie verschiedene verwaltungsexterne Fachpersonen, auch vom Bundesamt für Sport, aktiv mit. Die Fachkommission für Sportfragen setzt sich zusammen aus Vertretungen der Interessengemeinschaft Baselbieter Sportverbände (IG BL Sport), der Parlamentarischen Gruppe Sport des Landrates, der Vereinigung Basellandschaftlicher Sportjournalisten, des Basellandschaftlichen Vereins für Sport in der Schule (BLVSS), des Breitensportes, des Leistungssportes, der Gesundheitsförderung der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion und des Sportamtes der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion.


Insgesamt ist das vorliegende Konzept ein Bekenntnis unseres Kantons für die Weiterentwicklung der kantonalen Sportförderung. Da diese bereits weit vorangeschritten ist, sind nur gezielte Massnahmen für Bereiche nötig, welche bis anhin wenig oder gar nicht in der Sportförderung angegangen worden sind. Beispiel: Allgemeine Bewegungsförderung von bisher Bewegungsinaktiven. In anderen Bereichen, so im Bereich des Breitensportes oder in der Talent- und Leistungssportförderung, bedarf es lediglich einiger Anpassungen zur Optimierung der bisherigen Tätigkeiten.


Das Konzept des Regierungsrates, welches Grundsatzüberlegungen und Ziele formuliert, geht die Bewegung und den Sport umfassend an. Sport und Bewegung sollen zur gesellschaftlich, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen Entwicklung beitragen.


Hauptsächliche Leistung des Staates bleibt, dass er für gute Rahmenbedingungen sorgt, innerhalb derer sich die Bewegung und der Sport entfalten können. In erster Linie geht es dabei um Wohlfahrt, Stabilität, Bildungswesen, Gesundheit, Sicherheit und allgemeine In-frastrukturen.




3.2 Hauptziele der Bewegungs- und Sportpolitik


Der Regierungsrat definiert für die Bewegungs- und Sportpolitik folgende sechs Ziele:

Die ersten zwei Hauptziele stehen im Mittelpunkt.




3.3 Zielgruppen der Bewegungs- und Sportpolitik


Eine zukunftsorientierte Bewegungs- und Sportpolitik muss Zielgruppen-Definitionen flexibel handhaben, um rasch und effektiv auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren zu können; die Liste darf nicht abschliessend sein.


Das Konzept geht von folgenden Zielgruppen (Adressaten) aus, welche sich ordnen lassen:


a) nach Alter: Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Seniorinnen und Senioren


b) nach besonderen Bedürfnissen: Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportler, Breitensportlerinnen und Breitensportler in den Vereinen, Leistungssportlerinnen und Leistungssportler in den Vereinen, Individualsportlerinnen und Individualsportler, Trainerinnen und Trainer, Berufstätige, Migrantinnen und Migranten, körperlich Inaktive, Behinderte, Verbände und Vereine.




3.4 Ressourcen im Sport


Das Ressourcenverständnis wandelt sich auch im Sport und wird umfassender.


Die Hauptressourcen sind:


Gemeinsam mit allen Partnern müssen die vorhandenen Ressourcen effizient, sinnvoll und nachhaltig genutzt werden.



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