Vorlage an den Landrat


2. Ausgangslage

Bewegung und Sport sind wichtige Bestandteile des Lebens. Ihre Bedeutung ist vielfältig und ihr Wert reichhaltig. Ihre gesundheitsfördernde und präventive Wirkung sowie die Möglichkeit zur Vermittlung von Freude, Erlebnis, Erfolg und sozialer Kontakte in der Gruppe sind bekannt.


Bewegung und Sport haben in den letzten zwei Jahrzehnten an Bedeutung stark gewonnen. Aus der Fülle von Fakten werden fünf Dimensionen ausgewählt, die den Wert von Bewegung und Sport charakterisieren:




Grundlagen


Die Grundlagen für das Konzept für Bewegung und Sport sind:

Angesichts der grossen Bedeutung des Sports für das Individuum und die Gesellschaft erteilte die Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 in Paragraf 111 Absatz 5 folgenden Auftrag: "Kanton und Gemeinden fördern die allgemeine sportliche Betätigung".
Das Gesetz vom 7. März 1991 über die Sportförderung 3 präzisiert unter Paragraf 1 die Grundlagen:
Absatz 1: "Der Kanton fördert und unterstützt die sportliche Betätigung der Bevölkerung aller Altersstufen."
Absatz 2: "Er fördert die Entwicklung freizeitrelevanter, sportlicher Aktivitäten des Jugend- und Erwachsenensports aller Altersgruppen in Verbänden und Vereinen."
Als verfassungsrechtliche Grundlage zur Führung von Sportklassen dient § 94 Absatz 1 der Kantonsverfassung. Nach dieser Bestimmung sorgt die Schule „in Verbindung mit den Eltern für eine den Anlagen und den Fähigkeiten der Schüler entsprechende Erziehung und Bildung."




Bisherige Sportförderung im Kanton Basel-Landschaft


Seit Inkraftsetzung des Gesetzes über die Sportförderung hat der Kanton auf allen Ebenen der Sportförderung zahlreiche Massnahmen eingeleitet und mit Erfolg verschiedenste Aktionen durchgeführt. Aus- und Weiterbildungskurse für Leiterinnen und Leiter werden für Sporttätigkeiten in allen Altersgruppierungen angeboten. Im Bereich des Breitensportes - darunter fallen Breiten-, Jugend-, Senioren-, Behinderten- und Gesundheitssport, namentlich insbesondere der Sportunterricht in der Schule sowie die Bundesinstitution Jugend+ Sport und das kantonale Anschlussprogramm Jugendsport Baselland - wurden grosse Anstrengungen unternommen, um primär bisher Bewegungsinaktive zum Sport und zu regelmässiger Bewegung heranzuführen.


In der Talent- und Leistungssportförderung verfügt der Kanton Basel-Landschaft national betrachtet über die vielseitigsten und umfassendsten Angebote und Rahmenbedingungen für bewegungs- und sportbegabte Jugendliche.




Konzept des Bundesrates für eine Sportpolitik der Schweiz


Hauptziel des Konzeptes des Bundesrates für eine Sportpolitik der Schweiz ist die Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen zukunftsgerichteten Sportpolitik aller Träger des Sports - insbesondere von Swiss Olympic und seiner Mitgliederverbände, der Kantone, der Gemeinden, des Bundes und weiterer Partner.
Hauptanliegen und Hauptlegitimation der staatlichen Sportförderung ist die Schaffung von günstigen Bedingungen und Anreizen für genügend gesundheitswirksame Bewegung und Sport für die Bevölkerung. In der Sportbewegung Schweiz sollen der Förderung von Gesundheit, Lebensqualität und Leistungsfähigkeit sowie der Erziehung zu Bewegung, Fairness und sozialer Integration neue Impulse verliehen werden. Der Auftrag zur Förderung des Sports ist im Artikel 68 der Bundesverfassung verankert. Der Bund unterstützt in den Jahren 2003 bis 2006 Projekte mit total 3.95 Millionen Franken jährlich. Auch für einzelne Projekte in den Kantonen und Gemeinden stellt der Bund Mittel in der Grössenordnung von jeweils bis zu 10'000 Franken zur Verfügung.



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Fussnoten:


1 Schweizerische Gesundheitsbefragung 2002, Resultate Kanton Basel-Landschaft


2 Zahner L. et alt.: "Aktive Kindheit - gesund durchs Leben", 2004


3 SGS 630, GS 30.592