Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung

Das Konzept für Bewegung und Sport bildet für den Kanton Basel-Landschaft die Grundlage für die künftige kantonale Sportpolitik. Es ist angelehnt an das Sportpolitische Konzept des Bundesrates aus dem Jahre 2000. Primäres Ziel ist es, in allen Bereichen der Sportförderung Massnahmen zu entwickeln, welche zum Ziel haben, die Bewegung und den Sport ganzheitlich zu fördern. Die Regierung will eine koordinierte Sportpolitik entwickeln, um gute Rahmenbedingungen zu schaffen.


Seit Inkraftsetzung des Gesetzes vom 7. März 1991 über die Sportförderung hat der Kanton Basel-Landschaft auf allen Ebenen der Sportförderung zahlreiche Massnahmen eingeleitet und mit Erfolg verschiedenste Aktionen durchgeführt. Für den Sportbetrieb aller Alterskategorien werden Leiterinnen und Leiter aus- und weitergebildet. Im Bereich des Breitensportes wurden Anstrengungen unternommen, um Bewegungsinaktive zum Sport und zu regelmässiger körperlicher Bewegung im Alltag heranzuführen. Gerade in diesem Bereich beinhaltet das vorliegende Konzept Ideen und Massnahmen, wie weitere Personen zu Bewegung und Sport animiert werden könnten.


In die Talent- und Leistungssportförderung hat der Kanton Basel-Landschaft in den vergangenen fünf Jahren sehr viel investiert und darf zur Zeit für sich in Anspruch nehmen, national betrachtet über die umfassendsten Angebote zu verfügen und dadurch bezüglich der Rahmenbedingungen Vorbild- und Vorzeigekanton zu sein.


Insgesamt ist das vorliegende Konzept ein Bekenntnis des Regierungsrates für die positive Weiterentwicklung der Bewegungs- und Sportförderung. Da diese bereits weit vorangeschritten ist, sind grössere Massnahmen nur in Bereichen nötig, welche bis anhin wenig oder gar nicht von der Sportförderung erfasst worden sind, so zum Beispiel in der allgemeinen Bewegungsförderung der bisher Bewegungsinaktiven. In anderen Bereichen bedarf es lediglich einiger Anpassungen zur Optimierung der bisherigen Tätigkeiten.


Im Konzept werden sechs Hauptziele definiert, aufgeteilt in die Bereiche Gesundheit, Bildung, Leistung, Raum und Infrastruktur sowie Gemeinschaft und Vernetzung. Im Mittelpunkt steht die Förderung der bisher Bewegungsinaktiven sowie die gezieltere Nutzung der Bildungsmöglichkeiten im und durch Sport.


Die Umsetzung des Konzeptes für Bewegung und Sport erfordert zusätzliche Finanzmittel des Kantons. Die Vorlage sieht für die Projektphase I (2005 bis 2008) einen im Finanzplan eingestellten Verpflichtungskredit in der Höhe von 1.4 Millionen Franken vor. Für einzelne Projekte und Massnahmen stellt auch der Bund finanzielle Mittel in der Grössenordnung von jeweils bis zu 10'000 Franken zur Verfügung.


Die Regierung beantragt dem Parlament die Genehmigung des Konzeptes für Bewegung und Sport und des dazugehörenden Verpflichtungskredites für die Projektphase I. Mit dem Kredit können verschiedene Projekte vorbereitet und umgesetzt werden und dadurch die im Kanton gut verankerte Sportförderung weiter vorangetrieben und gefestigt werden.



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