Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Basler Privatspital Klinik Sonnenhalde: Verpflichtungskredit für die Jahre 2005 und 2006 aus dem Sonnenhalde-Vertrag | |
| vom: | 19. Oktober 2004 | |
| Nr.: | 2004-262 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Übersicht
Seit 1954 leistet der Kanton Basel-Landschaft der Klinik Sonnenhalde in Basel Beiträge an die Kosten, welche durch die Behandlung der im Baselbiet wohnhaften, allgemein krankenversicherten Patientinnen und Patienten entstehen.
Mit dem neuen Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) wurden die Kantone verpflichtet, ab 1998 die stationären Kapazitäten zu planen und mittels einer Spitalliste zu fixieren. Die Klinik Sonnenhalde übernimmt einen Teil der Grundversorgung der baselbieter Bevölkerung und wurde daher auf die Spitalliste BL aufgenommen.
Für 2003 und 2004 wurde ein Vertrag mit der Klinik Sonnenhalde abgeschlossen, der eine generell beschränkte Kostenübernahme für eine reduzierte Maximalanzahl von Pflegetagen grundversicherter Personen kennt, der aber zulässt, dass Zusatzversicherte allgemeine Abteilung ganze Schweiz überhaupt keiner Zulassungs-, respektive Abrechnungsbeschränkung unterliegen.
Dieser Vertrag soll nun für die Jahre 2005 und 2006 erneuert werden. Der Kanton hat gemäss § 3 für die nächsten zwei Jahre wiederum insgesamt maximal Fr. 1'500'000.-- zu leisten. Diese Landratsvorlage dient dazu, den entsprechenden Verpflichtungskredit durch den Landrat beschliessen zu lassen. Im Budget 2005 ist der Betrag eingesetzt.
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