Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Verjährte Gemeindesteuerforderungen; Entschädigung durch den Kanton | |
| vom: | 19. Oktober 2004 | |
| Nr.: | 2004-261 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Ausgangslage
Mit dem Übertritt des Laufentals in den Kanton Basel-Landschaft machten erstmals Gemeinden von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Gemeindesteuern durch die kantonale Steuerverwaltung beziehen zu lassen. Wegen zusätzlicher Abgaben wie Kirchensteuern, Feuerwehrersatzabgaben, Wassergrundgebühren und Kerichtgebühren ist der Bezug der Gemeindesteuern um einige Stufen komplexer als der Bezug der Staats- und der direkten Bundessteuern. Diese Tatsache sowie das im Kanton Basel-Landschaft bis zu diesem Zeitpunkt unbekannte "Berner-Modell" mit seinen drei Fälligkeiten pro Jahr und einer Schlussabrechnung stellte in den Jahren 1994 und 1995 bei der Programmierung der EDV-Systeme eine riesige Herausforderung dar.
Bei den zu ändernden EDV-Programmen, die auch heute noch in den Bereichen Steuerregister und Steuerbezug eingesetzt werden, handelt es sich vorwiegend um COBOL-Programme, welche auf einem IBM-HOST laufen. Das zugrunde liegende Datenmodell stammt über weite Teile noch aus der "Lochkartenzeit". Im Rahmen eines früheren Projekts wurde dem Ersatz der Gemeindesteuerbezugssysteme aufgrund diverser, nicht einwandfrei funktionierender Programmteile daher erste Priorität eingeräumt. Allerdings musste das Projekt Ende 1999 aufgrund von fehlenden Ressourcen im damaligen Amt für Informatik (AFI) zurückgestellt werden. Zudem waren vorgängig die Programmierarbeiten zur Umsetzung der einjährigen Veranlagungsperiode an die Hand zu nehmen.
Mit den Umstellungsarbeiten auf die einjährige Veranlagungsperiode sind dann weitere Programmierfehler festgestellt worden. Einer der gravierendsten Fehler führte dazu, dass bei bestimmten Konstellationen keine (definitive) Gemeindesteuerrechnung erstellt wurde, obwohl eine (definitive) Staatssteuerrechnung vorhanden war. Diese Fehler wurden auf zeitraubende Art und Weise manuell korrigiert, und die diesbezüglichen Arbeiten sind heute abgeschlossen. Es konnte aber nicht vermieden werden, dass einige Gemeindesteuerrechnungen aus den Jahren 1994 bis 1997 erst nach Eintritt der Verjährung verschickt werden konnten.
Anlässlich eines Besuchs der Finanzkommission des Landrates (SubKo III) am 26. Juni 2000 informierte der Abteilungsleiter Steuerbezug die Kommission schriftlich über die labile EDV-Situation im Gemeindesteuerbezug. Anfangs 2001 beantragte er bei der Finanzkontrolle eine dringliche, erstmalige Zwischenrevision im Gemeindesteuerbezug, um allfällige noch nicht erkannte Systemfehler entdecken zu können. Im Revisionsbericht Nr. 38/2002 vom 14. November 2002 hält die Finanzkontrolle in diesem Zusammenhang Folgendes fest:
"Im heutigen Zeitpunkt kann die Ordnungsmässigkeit der Gemeindesteuerrechnungen der Jahre 2001 und älter noch nicht bestätigt werden. Beim ACL-Prüfvergleich wurden 509 Fälle erkannt, bei welchen lediglich eine definitive Staatssteuerrechnung, aber keine entsprechende definitive Gemeindesteuerrechnung bestand."
Weiter ist in diesem Bericht festgehalten, dass ein Grossteil dieser Fälle im Zeitpunkt der Revision bei der Steuerverwaltung bereits in Bearbeitung waren oder durch EDV-mässige Aktivitäten "zum Laufen" gebracht wurden.
In der Zwischenzeit sind mit der Fertigstellung der Programmänderungen für die Umsetzung der einjährigen Veranlagungsperiode und des Steuerharmonsierungsgesetzes die seinerzeit gemachten strukturellen Programmfehler bestmöglich behoben. Die Programme sind infolge der veralteten Technik und der vielen Anpassungen aber immer noch fehleranfällig und verursachen einen entsprechenden personalintensiven und manuellen Kontrollaufwand. Erst durch den vollständigen Ersatz der alten EDV-Systeme und der Einführung der integrierten Steuersoftware NEST im Rahmen des Projekts CENSUS (vgl. Vorlage an den Landrat 2002/153) wird sich diese Situation entscheidend verbessern.
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