Vorlage an den Landrat


4. Versicherungsdeckung

Der bei den Gemeinden entstandene und vom Kanton zu verantwortende Einkommensausfall wird von der kantonalen Haftpflichtversicherung nicht übernommen. Derartige Schäden sind explizit ausgeschlossen. Nicht versichert - und im Rahmen einer Haftpflichtversicherung auch nicht versicherbar - sind gemäss Auszug aus den Versicherungsbedingungen namentlich Haftpflichtansprüche für reine Vermögensschäden


Eine freiwillige Schadenübernahme hat die Haftpflichtversicherung ausgeschlossen, da nicht versicherbare Schäden grundsätzlich nie entschädigt werden.



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