Vorlage an den Landrat


4. Das Projekt ‚Prolog'

Im Herbst 2003 hat eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe ‚Prolog' mit Mitgliedern aus dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung sowie dem KIGA von den Vorstehern der Aemter den Auftrag erhalten, alle vorhandenen Angebote, die den Übergang an der Schnittstelle Sek. I - Sek. II erleichtern können, zu sichten und zu dokumentieren sowie bei Bedarf Vorschläge für Ergänzungen zu machen.


Die Arbeitsgruppe ist zum Schluss gekommen, dass die wichtigsten Bedürfnisse durch die bestehenden Angebote abgedeckt werden, dass die betroffenen Jugendlichen aber den Zugang zum ‚richtigen' Angebot nicht immer finden.


Aus diesem Grunde schlägt sie vor, ein Informationsmittel (EDV- und print-Version) zu schaffen und dieses einerseits der Öffentlichkeit und andererseits beratenden Institutionen (z.B. Sozialdiensten) zur Verfügung zu stellen. Der Auftrag, diese Arbeit an die Hand zu nehmen, wurde vom AfBB und vom KIGA bereits erteilt.


Die Arbeitsgruppe hat weiter festgestellt, dass es eine Gruppe von Jugendlichen gibt, die grundsätzlich den Anschluss an die Berufsbildung schaffen könnten, zur Aufarbeitung der vorhandenen schulischen und/oder sozialen Defizite aber etwas länger Zeit brauchen, als bei ‚wie weiter?' in der aktuellen Form zur Verfügung steht. Oft handelt es sich dabei um Jugendliche, die die Sekundarstufe I nicht regulär abgeschlossen haben.


Die Gruppe empfiehlt deshalb, bei ‚wie weiter?' am jetzigen Standort die Möglichkeit zu schaffen, die Teilnahme um zusätzlich drei Monate zu verlängern. Die Schaffung einer zusätzlichen Stelle an einem andern Standort wäre wenig sinnvoll, da eine solche die kritische Grösse für die Führung des Gesamtangebotes (Beratung und Lernen) nicht erreichen würde. Der Auftrag, eine detailliertes Konzept auszuarbeiten, wurde von den beiden Dienststellenleitern bereits erteilt. Da die qualitative Ausweitung von ‚wie weiter?' in erster Linie zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit vorgenommen werden soll, wird beim für Arbeitslosenmassnahmen zuständigen Staatsekretariat für Wirtschaft (seco) des Bundes auch die Frage geklärt, ob eine Mitfinanzierung zu Lasten der Arbeitslosenversicherung möglich ist.



Fortsetzung >>>
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