Vorlage an den Landrat


5. Das neue Berufsbildungsgesetz

Das neue Berufsbildungsgesetz initiiert zwei Entwicklungen, die es weniger Begabten erleichtern oder überhaupt ermöglichen sollen, eine Berufsausbildung zu machen.


Zu nennen ist hier vor allem die Schaffung der neuen Ausbildungsform ‚Attest', die die Anlehre ablösen wird. Es werden niederschwellige Ausbildungen entstehen, die zu einem klar definierten Abschluss führen und dadurch den Absolventinnen und Absolventen gute berufliche Zukunftsperspektiven geben. Fachkundige individuelle Begleitung soll es auch schwächeren Lernenden ermöglichen, die Ausbildung erfolgreich abzuschliessen. In zwei Pilotprojekten wurden in unserem Kanton sehr gute Erfahrungen gemacht.


Vorgesehen ist weiter eine bessere Vernetzung der verschiedenen Lernorte (Ausbildungsbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse). Die bessere Abstimmung der Lerninhalte wird das Lernen erleichtern.


Für die Umsetzung des neuen Gesetzes in der Region hat der Regierungsrat eine Steuergruppe eingesetzt, die entsprechenden Arbeiten sind bereits angelaufen.



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