Vorlage an den Landrat


2. Die bisherige Vernetzungstätigkeit

Ziel der Bemühungen im Bereich der Jugenddelinquenz ist nicht einfach die 'Bekämpfung' der Jugendkriminalität, sondern vielmehr die Verminderung des Entstehens von deliktischem Handeln minderjähriger Menschen. Ziel ist also nicht einfach Aufklärung und Sanktionierung von deviantem Verhalten, sondern die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen, die deliktische Handlungsweisen zumindest hemmen, sowie die ganz konkrete Verhinderung von zukünftigen Straftaten durch Frühkontakte, effiziente Strafuntersuchungen und wirkungsvolle Sanktionen.


Die zentrale Stelle des Kantons Basel-Landschaft im Bereich Jugendkriminalität ist die Jugendanwaltschaft. Diese Dienststelle der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD) versteht ihre Aufgabe als eine Verknüpfung von sowohl präventiven als auch repressiven Elementen. Neben ihrer Tätigkeit im Bereich von Strafuntersuchungen, der richterlichen Entscheide bei Jugendlichen und dem Vollzug von Strafen und Massnahmen, hat sie in den letzten Jahren auch gezielt Präventionsaktivitäten angeregt und aufgebaut.




2.1. Die Vernetzung von Justiz (Jugendanwaltschaft) und Polizei


Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Jugendanwaltschaft hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Die Polizei erkennt, daß im Bereich der Jugenddelinquenz wesentliche Weichen für zukünftiges Verhalten gestellt werden und widmet diesem Bereich entsprechend mehr Aufmerksamkeit. Die neu geschaffenen Stellen von polizeilichen Jugendsachbearbeiterinnen und Jugendsachbearbeitern haben im Bereich der Prävention, Frühkontakte und Interventionen erhebliche Fortschritte gebracht. Die Schaffung eines eigenen Pikettdienstes sowie Abend/Nachteinsätze sind weitere geplante Schritte, damit die Wirkung der Jugendsachbearbeitertätigkeit gestärkt werden kann.




2.2. Die Vernetzung von Justiz (Jugendanwaltschaft) und Polizei mit den Schulen


Die Zusammenarbeit mit den Schulen, der Polizei und der Jugendanwaltschaft ist regional unterschiedlich. Sie wurde durch die Schaffung der erwähnten Stellen bei der Polizei wesentlich verbessert. Angesichts der grossen Zahl von Schulen in unserem Kanton bestehen zum Teil praktische Probleme bei der regelmässigen direkten Kontaktnahme. Während mit verschiedenen Schulen die erforderliche Kommunikation gewährleistet ist, bestehen mit anderen Schulleitungen bislang wenig Kontakte. Der Aufbau dieser Kontakte ist sehr zeitintensiv, wird aber wenn immer möglich gefördert. In folgenden Bereichen bestehen bereits jetzt regelmässige Kontakte:

Von besonderer Bedeutung sind die Kontakte und die Kooperation zwischen Jugendanwaltschaft, JugendsachbearbeiterInnen und SchulsozialarbeiterInnen. Diese Zusammenarbeit hat sich im Bereich der Früherkennung von deliktischen Handlungen bei Jugendgruppierungen wiederholt bewährt, sodass auch schon strafbare Handlungen im Vorbereitungsstadium verhindert werden konnten.




2.3. Forum Jugendnetz Baselland


Im Herbst 2002 wurde auf Initiative der Jugendanwaltschaft, der Gesundheitsförderung, der Drogenberatung und SchulsozialarbeiterInnen das Jugendnetz Baselland ins Leben gerufen. Inzwischen treffen sich die VertreterInnen der wichtigsten Institutionen im ambulanten Jugendhilfebereich viermal jährlich zu einem moderierten Forum. Ziel des Forums ist es, persönliche Kontakte zu knüpfen, gegenseitige Ressourcen zu nutzen, Unterstützung zu erhalten und die Weiterbildung zu fördern. Hier findet im Kleinen echte Vernetzungsarbeit mit hohem Nutzen statt.




2.4. Der Cannabis-Präventionskurs


Ein weiteres Beispiel für eine erfolgreiche Kooperation und Vernetzung verschiedener Dienst-stellen und Direktionen stellt der Cannabis-Präventionskurs dar. Seit September 2001 führt die Jugendanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Drogenberatung und der Gesundheitsförderung monatlich einen Kurs durch, zu welchem jugendliche Cannabiskonsumentinnen und Cannabiskonsumenten, die polizeilich oder in Einzelfällen von Schulen verzeigt worden sind, aufgeboten werden. Ziel des Kurses, welcher im kommenden Jahr ausgebaut werden soll, ist es, bei den Konsumentinnen und Konsumenten das Bewusstsein über die Gefahren von Suchtmittelmißbrauch zu stärken und ihr risikohaftes Verhalten zu reduzieren.




2.5. Direktionsübergreifende Steuergruppe Präventionsprojekte im Jugendbereich


Eine anderes wichtiges Gremium ist die seit vier Jahren tätige direktionsübergreifende Steuergruppe "Präventionsprojekte im Jugendbereich", in der Mitarbeitende des Amtes für Volksschulen (BKSD), der Gesundheitsförderung (VSD) und der Jugendanwaltschaft (JPMD) mitwirken. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe werden direktionsübergreifende Präventionsprojekte initiiert, unterstützt und begleitet. Als Beispiele seien das "Talk about"-Projekt (Alkoholprävention) sowie "Take off", ein inzwischen etabliertes Tagesstrukturprogramm für sucht- und gewaltgefährdete Jugendliche, genannt.




2.6. Runder Tisch Hanf


Der Runde Tisch Hanf setzt sich aus Vertretungen der BKSD, der VSD, des Kantonsgerichts und der JPMD zusammen. Er findet zirka viermal jährlich statt und steht unter der Leitung der Vorsteherin der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion. Der Runde Tisch Hanf dient dem Erfahrungsaustausch, der Vernetzung und der gegenseitigen Information der verschiedenen Fachinstanzen, die sich den Problemen im Bereich Cannabis annehmen, sowohl in präventiver als auch in repressiver Hinsicht.




2.7. Die Zusammenarbeit der Gemeinden mit den kantonalen Stellen


In der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und den kantonalen Stellen sind in Zukunft noch wesentliche Optimierungsschritte zu leisten. Viele Jugendpräventionsaktivitäten sind im kommunalen Bereich angesiedelt. Jugendarbeit ist weitgehend eine Aufgabe der Gemeinden. Vielfach haben vergleichbare Gemeinden ähnliche Probleme und versuchen dennoch, diese alleine zu lösen. Im Zeitalter der hohen Mobilität (Freizeiträume können weit auseinander liegen), ist besonders regionales Denken und Handeln gefragt. Eine verstärkte Kooperation zwischen den Gemeinden ist sinnvoll. Kantonale Fachstellen wie die Gesundheitsförderung, die Drogenberatung, die Jugendanwaltschaft oder die Fachstelle für Familienfragen stellen den Gemeinden ihr Knowhow - zumindest beratend - zur Verfügung. Als Beispiel für eine erfolgreiche Kooperation zwischen Kanton und Gemeinden sei die vor einem Jahr begonnene Zusammenarbeit zwischen Liestal und kantonalen Stellen erwähnt: VertreterInnen verschiedener Fachrichtungen suchten nach effektiven und kreativen Lösungen im Bereich der Prävention im Jugendbereich. Auf diese Weise wurde im Raum Liestal das "Streetworkerprojekt" realisiert, getragen durch eine erfreuliche Kooperation der Gemeinden im Raum Liestal und der Stiftung Jugendsozialwerk.


Sehr gut bewährt sich der im Zusammenhang mit den Ereignissen vom Frühling 2004 am Bahnhofplatz in Liestal geschaffene und von der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion initiierte "Runde Tisch". Am Runden Tisch wirken VertreterInnen der Stadtbehörden Liestal, der Polizei, der Jugendanwaltschaft und der SBB mit. Das Gefäss des Runden Tischs vermittelt die Möglichkeit der raschen Vernetzung, Kommunikation und Information unter Betroffenen, Fachleuten und politischen VerantwortungsträgerInnen. Es ist vorgesehen, zusammen mit den Gemeindebehörden auch in anderen betroffenen Gemeinden "Runde Tische" einzuführen.


Weitere Kooperationen finden seit Jahren zwischen der Jugendanwaltschaft und kommunalen Vormundschaftsbehörden statt. Da betroffene Jugendliche und ihre Eltern oft mit verschiedenen zivil- und strafrechtlichen Amtsstellen und Jugendhilfeeinrichtungen in Kontakt stehen, ist hier die Zusammenarbeit von grosser Bedeutung. Eine weitere Optimierung der Zusammenarbeit ist auch in diesem Bereich anzustreben.




2.8. Die Zusammenarbeit von privaten Jugendhilfeeinrichtungen mit der Jugendanwaltschaft, der Polizei und den Gemeinden


Wichtig erscheint auch die Einbindung der institutionellen Jugendhilfeeinrichtungen, der mobilen Jugendarbeit resp. der Jugendhäuser der Gemeinden in eine koordinierte Jugendpräventionspolitik. Auch hier sind das Wissen über gegenseitige Ressourcen und der persönliche Kontakt von grosser Bedeutung. Zu diesem Zweck finden periodisch lokale und überregionale Treffen mit Mitarbeitenden der Jugendanwaltschaft, mit JugendsachbearbeiterInnen und mit Mitarbeitenden von Jugendhäusern statt. Von besonderer Bedeutung ist auch die Zusammenarbeit kantonaler Stellen (insbesondere der Gesundheitsförderung und Jugendanwaltschaft) und verschiedener Gemeinden mit der Stiftung Jugendsozialwerk Baselland. Neben der mobilen Jugendarbeit und der Telefonberatung für Jugendliche wirkte diese Institution wesentlich auch am Projekt "Talk about" (Alkoholprävention) mit und betreibt das Programm "Take off" (Tagesstruktur für gefährdete Jugendliche).




2.9. Interkantonale Zusammenarbeit am Beispiel des Hooliganismus und Rechtsextremismus


Wesentlich ist die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen. Aus diesem Grund besteht seit über zwei Jahren die Bi-kantonale Arbeitsgruppe Rechtsextremismus der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt, in der Fachpersonen verschiedenster Disziplinen aus beiden Kantonen regelmässig Informationen austauschen und gemeinsame Strategien zur Bekämpfung rechtsextremistischer Tendenzen auch bei Jugendlichen entwickeln. Im Fanprojekt Beider Basel, welches sich der Gewalt in den Stadien und insbesondere den Problemen des Hooliganismus annimmt, sind ebenfalls Fachpersonen aus beiden Kantonen vertreten.



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