Vorlage an den Landrat


7. Finanzierungssaldo und Verschuldung

Aufgrund des Voranschlags 2005 resultiert ein Finanzierungssaldo von -53 Mio. Franken, welcher zu einer entsprechenden Neuverschuldung führt. Gemäss Finanzhaushaltsgesetz (9) ist dies der Rahmen, bis zu welchem der Regierungsrat Staatsanleihen auflegen kann.



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Fussnote:


9 § 35 Absatz 1 Buchstabe f.