Vorlage an den Landrat


Antrag 2004/231-01 SVP-Fraktion betreffend Personalaufwand, alle Direktionen und Gerichte (Konto 30)

Aufwand: - 10'000'000.-


Antrag: Ablehnung


Begründung: Der Regierungsrat lehnt diesen Antrag aus mehreren Gründen ab. Der Regierungsrat hat im Rahmen der Generellen Aufgabenüberprüfung eine breit angelegte Überprüfung von Aufgaben und Standards durchgeführt. Im Jahr 2007 können bezogen auf das Budget 2004 Entlastungen im Umfang von rund 165 Mio. Franken erzielt werden. Damit verbunden ist ein Stellenabbau von rund 64 Stellen. Das Personal verzichtet für die Jahre 2004 bis und mit 2007 auf eine Teuerungszulage im Umfang von 2 Prozent.


Der Antrag, den Personalaufwand im Budget 2005 um 10 Mio. Franken zu reduzieren, widerspricht dem Vorgehen des Regierungsrates. Der von der Regierung angestrebte Stellenabbau ist Folge eines Aufgaben- oder Qualitätsabbaus oder von Prozessoptimierungen und wird schrittweise vorgenommen. Die Reduktion des Personalaufwands im Umfang von 10 Mio. Franken ist kurzfristig nicht umsetzbar und hätte gegenüber dem Personal einen Vertrauensverlust zur Folge.


Mit einem Verzicht auf den Erfahrungsstufenanstieg würde man vom bestehenden Lohnmodell stark abweichen. Folge wäre eine Verzerrung im Lohngefüge, welche in wenigen Jahren wieder zu einem Nachholbedarf führen würde und eine Revision des Lohnmodells zur Folge hätte. Eine generelle Anhaltung des Erfahrungsstufenanstiegs würde zudem einen Landratsbeschluss voraussetzen.


Die geforderte Reduktion des Personalaufwands entspricht rund 90 Stellen. Ein kurzfristiger Stellenabbau ist aufgrund der gegenwärtig tiefen Fluktuationsrate nicht möglich. Auf den in den Spitälern vorgesehenen Stellenausbau kann wegen Bundesrecht nicht verzichtet werden. In den Spitalbetrieben werden als Folge der Unterstellung der Assistenzärzte per 1. Januar 2005 unter das eidg. Arbeitsgesetz rund 59 Stellen neu geschaffen (44.6 Assistenzarzt-Stellen, 12 Arzt-Sekretariatsstellen, 1 Stelle Spitalarzt und 1 Stelle Oberarzt). Das Arbeitsgesetz zwingt die Kantone, per 1. Januar 2005 zu gewährleisten, dass die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit pro Woche von 50 Stunden nicht überschritten wird. Der Stellenbedarf wurde in Zusammenarbeit mit dem Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie mittels einer Analyse ermittelt. Diese Analyse beinhaltete nicht nur eine reine Arbeitszeiterfassung der Ärzteschaft sondern eine Erfassung sämtlicher Tätigkeiten der Ärzteschaft während 2 Stich-Wochen. Die Analyse ergab Hinweise auf Optimierungsmöglichkeiten in den Betriebsabläufen, beispielsweise durch vermehrte Verlagerung von administrativen Tätigkeiten von der Ärzteschaft zum administrativen Klinik-Personal. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des eidg. Arbeitsrechts werden die Arbeitsprozesse in den Spitälern optimiert. Ein Verzicht auf die Umsetzung der 50-Stunden-Woche bei den Assistenzärzten hätte ein Einschreiten des KIGA zur Folge, welche Vollzugsstelle für das Arbeitsgesetz ist. Diese hätte von Amtes wegen einzuschreiten und - nach einer Verwarnung - Strafanzeige gegen die Spitäler bzw. den Arbeitgeber Baselland einzureichen.


Beim Kantonsspital Liestal zeigte die im Jahre 2002 durchgeführte Überprüfung der Stellenpläne im Bereich Pflege und Therapien, dass der Personalbestand in den genannten Bereichen um insgesamt 26,8 Stellen unterdotiert ist. Der Bestand wird schrittweise angepasst. Für das Jahr 2005 sind 15 Stellen vorgesehen. Weiter sind im Budget insgesamt 3,3 Stellen für die neue Dienstleistung des MRI enthalten, 13,5 Stellen im medizin-technischen Bereich (Anästhesie etc.) sowie 2,4 Stellen im Bereich der Administration.


Beim Kantonsspital Bruderholz ergab die zeitgleich durchgeführte Überprüfung, dass der Personalbestand im Bereich Pflege und Therapie um 2,4 Stellen überdotiert ist. Der Ausbau des Personalbestandes resultiert aus der Umsetzung des eidg. Arbeitsgesetzes, abzüglich 2 Vollstellen als Abbau. Beim Kantonsspital Bruderholz wurde im Zuge der Budgeterstellung der Personalaufwand um den während den letzten Jahren jeweils zu tiefen Wert korrigiert.


Beim Kantonsspital Laufen muss der Personalbestand im Bereich Diagnostik, Therapie, Notfall plus Arztsekretariate um insgesamt 4 Stellen erhöht werden. Der Stellenausbau steht im Zusammenhang mit der Schliessung des Spitals Breitenbach.


Der Ausbau des Personalbestandes in den Bereichen öffentliche Arbeitslosenkasse und Regionale Arbeitsvermittlungszentren wird vollumfänglich vom Bund refinanziert. Das KIGA erfüllt einen direkten Bundesauftrag in diesen Teilen. Eine Reduktion des Personalaufwandes durch den Landrat ist nicht möglich.


Ein Verzicht auf die Neueinstellungen bei den Kantonsspitälern Liestal und Laufen sowie bei den Kantonalen Psychiatrischen Diensten hätte einen Leistungsabbau zur Folge. Beim Kantonsspital Bruderholz wurde im Rahmen der Budgetarbeiten 2005 der seit mehreren Jahren zu tiefe Budgetwert korrigiert. Eine Kürzung hätte im Falle des Kantonsspitals Bruderholz Personalentlassungen und einen Leistungsabbau zur Folge. Ein Leistungsabbau bei den Spitälern würde nicht zu einer Reduktion der Staatsausgaben führen, da die kranken Baselbieterinnen und Baselbieter unverändert zulasten der Staatskasse ausserkantonal versorgt werden müssten.


Im Budget 2005 der BKSD können ebenfalls keine Stellen abgebaut werden. Insgesamt werden im Verwaltungsbereich der Direktion keine neuen Stellen geschaffen. Ein Ausbau findet hingegen aufgrund der Klassen- und Kursbildung bei den Schulen statt. Die Klassenbildung für das Schuljahr 2004/2005 ist, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (Richt- und Höchstzahlen), ebenfalls restriktiv. Weitere Einsparungen in der Grössenordnung von mehreren Millionen sind ohne Anpassung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen nicht möglich. Weitere finanzielle Einschnitte im Schulbereich wären zudem erst ab Schuljahr 2005/2006 möglich und würden sich somit nur zu 5/12 im Budget 2005 niederschlagen.


Bei der JPMD werden im Budget 2005 gegenüber dem Budget 2004 13 Stellen abgebaut. Der bei der Polizei enthaltene Zuwachs von 10 Stellen ergibt sich aus der Überführung der Polizeiaspiranten und Polizeiaspirantinnen der Polizeischule 2003/2004 in das Polizeikorps. Diese Polizistinnen und Polizisten sind zur Erfüllung des polizeilichen Sicherheitsauftrages - besonders aber zur Gewährleistung der polizeilichen Präsenz in den Dörfern und in den Quartieren - unverzichtbar.



Antrag 2004/231-02 der FDP-Fraktion betreffend Personalaufwand, Dienststelle: Alle Direktionen, Spitäler und Gerichte (Konto 30)

Aufwand: -10'000'000.-


Antrag: Ablehnung


Begründung: Siehe Begründung zum Antrag 2004/231-01



Antrag 2004/231-03 der CVP/EVP-Fraktion betreffend Personalaufwand, Dienststelle: Alle Direktionen (inkl. Spitäler) und Gerichte (Konto 30)

Aufwand: - 10'000'000.-


Antrag: Ablehnung


Begründung: Siehe Begründung zum Antrag 2004/231-01



Antrag 2004/231-04 der SVP-Fraktion betreffend Fahrzeuge, Dienststelle: Alle Direktionen und Gerichte (Konto 311.7)

Aufwand: - 450'000.-


Antrag: Ablehnung


Begründung:


Die Budgetkürzung betrifft folgende Rubriken:

Begründung BUD: Beim Budgetposten 2313 handelt es sich nicht um Anschaffungskosten für Fahrzeuge, sondern um Maschinen und Geräte des Tiefbauamtes (inkl. Winterdienstgeräte) für Betrieb und Unterhalt der Strassen. Die Ersatzbeschaffungen dieser Betriebsmittel sind für das Tiefbauamt Voraussetzung zur Erfüllung des Leistungsauftrages. Eine Kürzung würde bewirken, dass verschiedene Maschinen und Geräte mit unverhältnismässig hohen Betriebs- und Unterhaltskosten weiter betrieben werden müssten. Zudem müsste die Kürzung im Folgejahr kompensiert werden, was einen hohen Anstieg der Anschaffungskosten im Budget 2006 zur Folge haben würde. Dazu kommt, dass das Tiefbauamt seinen Personalbestand gemäss seiner Strategie und im Rahmen GAP vor allem im Bereich des betrieblichen Unterhaltes wesentlich reduzieren wird. Um den Leistungsauftrag trotzdem erfüllen zu können, ist eine Produktivitätssteigerung unumgänglich. Und um diese erreichen zu können, sind entsprechende technische Mittel unerlässlich.


Bei den Budgetposten 2314, 2315 und 2341 handelt es sich um die Ersatzbeschaffung der bestehenden Fahrzeugflotte gemäss Mehrjahresprogramm. Der budgetierte Betrag ist unbedingt notwendig um die heutige Fahrzeugflotte weiter betreiben zu können. Eine Kürzung würde bewirken, dass verschiedene Fahrzeuge mit unverhältnismässig hohen Unterhalts- und Betriebskosten weiter betrieben werden müssten. Zudem müsste die Kürzung im Folgejahr kompensiert werden, was einen hohen Anstieg der Fahrzeuganschaffungskosten im Budget 2006 zur Folge haben würde.


Begründung JPMD : Eine Kürzung betrifft in der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion vor allem die beiden Dienststellen AEA Arxhof (2435), welche per 2005 im Konto 311.70 Total 50'000 Franken budgetiert hat und die Polizei Basel-Landschaft (2420), welche unter der gleichen Budgetposition Total 510'000 Franken budgetiert. Bei der Polizei sind die Fahrzeuge vor allem für die Reorganisation der Hauptabteilung Sicherheit vorgesehen. Bei der erwähnten Reorganisation handelt es sich u.a. um den Aufbau einer schnellen mobilen Einsatzpolizei. Der budgetierte Betrag beinhaltet demnach neue zusätzliche Fahrzeuge:

Eine Kürzung der Budgetposition für die Fahrzeugbeschaffung würde einen ernsthaften Eingriff in die Organisation der Polizei Basel-Landschaft und damit der Gewährleistung der öffentlichen Ruhe und Ordnung zur Folge haben. Aus diesen Gründen lehnt die JPMD die Budgetanträge ab.



Antrag 2004/231-05 der FDP-Fraktion betreffend Fahrzeuge, Dienstelle: Alle Direktionen (inkl. Spitäler und Gerichte (Konto 311.7)

Aufwand: - 450'000.-


Antrag: Ablehnung


Begründung: Siehe Begründung zum Antrag 2004/231-04



Antrag 2004/231-06 der CVP/EVP-Fraktion betreffend Fahrzeuge, Dienststelle: Alle Direktionen (inkl. Spitäler) und Gerichte (Konto 311.7)

Aufwand: - 450'000.-


Antrag: Ablehnung


Begründung: Siehe Begründung zum Antrag 2004/231-04



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