Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Parlamentarische Anträge zum Budget 2005 | |
| vom: | 9. November 2004 | |
| Nr.: | 2004-231 01-51 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Antrag 2004/231-36 der SVP-Fraktion betreffend 2420 Polizei, Direktion Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Bussen (Konto 437.00)
Ertrag: - 4'800'000.-
Antrag: Ablehnung
Begründung: Wie bereits in der Beantwortung der Anträge 231/32, 33, 34 (Konto 2420.311.50) erwähnt, resultiert mit dem Wegfall des Projektes Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle eine Ertragsminderung. Ein weiterer Mehrertrag von 1.5 Mio. Franken wurde gemäss Finanzplanung in das Budget Bussen aufgenommen. Mit einem Budget von Fr. 20'000'000.-- verbleibt das Ertragsniveau bei den Bussen auf dem Stand des Budgets 2004.
Die Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei dienen dem Zweck, die Verkehrsunfälle auf unserem Strassennetz zu vermindern und damit die Verkehrssicherheit zu verbessern. Der auf unserem Strassennetz zirkulierende Motorfahrzeugverkehr nimmt ständig zu. Um das heutige Niveau der Verkehrssicherheit zu erhalten, bzw. zu steigern, sind zusätzliche Verkehrskontrollen - die wiederum höhere Bussenerträge generieren - notwendig. Indem der Landrat - wie vom Budgetantrag verlangt - die Busseneinnahmen auf der Höhe des laufenden Jahres plafonieren will, schränkt er indirekt auch den Umfang der Verkehrskontrollen ein, ohne auf die Verkehrslage Rücksicht zu nehmen.
Die Polizei könnte künftig ihr Dispositiv der Verkehrskontrollen nicht mehr nach den Bedürfnissen der Verkehrssicherheit ausrichten, sondern entscheidend wäre der jährliche, vom Landrat festgelegte Bussenhöchstbetrag. Unter diesen Umständen könnte der Regierungsrat seine verfassungsrechtliche Aufgabe, nämlich die Verkehrssicherheit - und damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung - zu gewährleisten, nicht mehr garantieren.
Antrag 2004/231-37 der FDP-Fraktion betreffend Bussen, Dienststelle: 2420 Polizei Basel-Landschaft (Konto 437.00)
Ertrag: - 4'800'000.-
Antrag: Ablehnung
Begründung: Siehe Begründung zum Antrag 2004/231-36
Antrag 2004/231-38 der CVP/EVP-Fraktion betreffend Bussen, Dienststelle: 2420 Polizei Basel-Landschaft (Konto 437.00)
Ertrag: -4'800'000- .-
Antrag: Ablehnung
Begründung: Siehe Begründung zum Antrag 2004/231-36
Antrag 2004/231-39 von Etienne Morel, Grüne Fraktion, betreffend Anlässe / Öffentliche Anlässe, Dienststelle: 2470 Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (Konto 317.30)
Aufwand: - 14'000.-
Antrag: Ablehnung
Begründung: Ursprünglich waren für das Budget 2004 CHF 58'000 eingestellt. Der Landrat kürzte den Betrag in seiner ersten Lesung (Postulat Jäggi) auf CHF 4'000. Aus diesem Grund konnten keine Info-Veranstaltungen für politische Gemeinden, Fachpublikationen und keine Informations-Flyer für die Gemeinden in Auftrag gegeben werden.
Das AMB musste feststellen, dass sich diese fehlende Öffentlichkeitsarbeit bei den Kunden negativ auswirkt.
Im Budget 2005 sind deshalb CHF 18'000 eingestellt für:
| - | Berufsschau Pratteln (Info an Stellungspflichtige Armee und Zivilschutz) |
| - | Öffentlichkeitstag Kaserne (Armee) |
| - | Schweizerischer Feuerwehrkongress in Aesch (Bevölkerungsschutz, Schadenplatzkommando) |
| - | Informationsveranstaltungen Gemeinden (Bevölkerungsschutz). |
Antrag 2004/231-40 der SVP-Fraktion betreffend Projekt im Schulsektor, Direktion BKSD (Konto 2503.318.20)
Aufwand: - 227'000.-
Antrag: Ablehnung
Begründung: Gegenüber Budget 2004 hat das Konto 2503.318.20 um 227'000 Franken zugenommen. Grund für diesen Anstieg ist im Wesentlichen eine Zentralisierung der Mittel für die Externe Evaluation auf der Sekundarstufe II in Rubrik 2503. Obwohl die externen Evaluationen auf Sekundarstufe II über Rubrik 2503 abgewickelt werden, haben die budgetierten Mittel für die Projekte im Schulsektor infolge restriktiver direktionsinternen Vorgaben gegenüber Budget 2004 sogar abgenommen (Budget 2004: 1.09 Mio. Franken, Budget 2005: 1.00 Mio. Franken).
Mit der Kürzung dieser Mittel müsste ganz auf die externe Evaluation gemäss § 62 des Bildungsgesetzes verzichtet werden. Zudem würde eine für 2005 vorgesehene Grundlagenarbeit für den Bericht über die Qualität des Bildungswesens gemäss § 89 Buchstabe c des Bildungsgesetzes gestrichen.
Antrag 2004/231-41 der FDP-Fraktion betreffend Berater, Gutachter, Experten, Dienststelle: 2503 Projekte Schulsektor (Konto 318.20)
Aufwand: - 200'000.-
Antrag: Ablehnung
Begründung: Siehe Begründung zum Antrag 2004/231-40
Antrag 2004/231-42 der CVP/EVP-Fraktion betreffend Berater, Gutachter, Experten, Dienststelle: 2503 Projekte Schulsektor (Konto 318.20)
Aufwand: - 200'000.-
Antrag: Ablehnung
Begründung: Siehe Begründung zum Antrag 2004/231-40
Antrag 2004/231-43 von Eva Chappuis, SP-Fraktion betreffend Schulpsychologischer Dienst (Konto 2512.301.20)
Aufwand: +300'000.-
Antrag: Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich erachtet die BKSD diesen Antrag als materiell richtig und sachlich gerechtfertigt. In Anbetracht der knappen finanziellen Mittel muss jedoch im Hinblick auf das Erreichen des vorgegebenen Zielsaldos auf diesen Ausbau verzichtet werden (unter Inkaufnahme der aktuellen Wartezeiten).
Antrag 2004/231-44 von Eva Chappuis, SP-Fraktion betreffend Schulpsychologischer Dienst Allschwil und Muttenz (Konto 2512.352.10)
Aufwand: +24'000.-
Antrag: Ablehnung
Begründung: Siehe Begründung zum Antrag 2004/231-43
Antrag 2004/231-45 der SVP-Fraktion betreffend Amt für Volksschulen 2520, Direktion BKSD, Anlässe/ öffentliche Veranstaltungen (Konto 317.30)
Aufwand: - 15'000.-
Antrag: Ablehnung
Begründung: Diese Budgetposition ist seit Budget 2003 unverändert. In der Rechnung 2003 wurden jedoch nicht alle Mittel aus diesem Konto ausgeschöpft.
Eine Kürzung dieser Mittel im Budget 2005 hätte zur Folge, dass die den neuen Schulratspräsidien sowie den Mitgliedern der Schulräte und der Schulleitungen angebotenen Weiterbildungsmodule nur in reduziertem Umfang durchgeführt werden könnten.
Zudem könnte die Veranstaltung „Schule und Wirtschaft" nicht durchgeführt werden und das Konzertpodium innerhalb des Impulsprogrammes der Fachstelle Musikschulen für die Förderung von Musikbegabten müsste im Kalenderjahr 2005 gestrichen werden.
Antrag 2004/231-46 der SVP-Fraktion betreffend Amt für Volksschulen 2520, Direktion BKSD, Beiträge an gemeinnützige und wohltätige Organisationen (Konto 365.50)
Aufwand: - 40'000.-
Antrag: Ablehnung
Begründung: Die Mitfinanzierung des Schul-, Integrations- und Elternbildungsprojekts für Flüchtlingsfamilien aus der Türkei an das Hilfswerk der evangelischen Kirche BL/BS (HEKS) beruht auf der Leistungsvereinbarung vom 27. November 2001. Dabei handelt es sich um eine wichtige Integrationsaufgabe. Nicht zuletzt auch im Sinne der Gewaltprävention können somit Mehrkosten in anderen Bereichen vermieden werden.
Die Leistungsvereinbarung gilt, vorbehältlich der Budgetgenehmigung durch den Landrat, bis zum 31.12.2005.
Antrag 2004/231-47 von Thomas Schulte, FDP betreffend nicht-parlamentarischen Kommissionsvergütungen, Dienststelle BKSD (Konto 2549.300.50)
Aufwand: +200'000.-
Antrag: Ablehnung
Begründung: Die Anpassung der Entschädigungssätze für die Expertentätigkeit im Bereich der Lehrabschlussprüfungen wird koordiniert mit Basel-Stadt angegangen. Im Hinblick auf das Erreichen des vorgegebenen Zielsaldos ist auf eine Erhöhung bereits im Budget 2005 verzichtet worden. Ab 2006 ist jedoch eine Anpassung vorgesehen.
Antrag 2004/231-48 der SVP-Fraktion betreffend Archäologie und Kantonsmuseum, 2571, Direktion BKSD (Konto 365.50)
Aufwand: - 59'000.-
Antrag: Ablehnung
Begründung: 1. Laufentalmuseum. Das Laufentalmuseum ist neben dem Museum.BL in Liestal das einzige regional ausgerichtete Museum im Kanton BL mit einer entsprechenden Ausstrahlung. Aus diesem Grund wurde seinerzeit beim Übertritt des Laufentals in unseren Kanton beschlossen, dem Museum einen jährlichen Beitrag von 12'000 Franken zu sprechen. Es besteht ein Subventionsvertrag. Die Streichung dieser Mittel hätte eine empfindliche Einbusse im Programm (vorab bei den Sonderausstellungen) zur Folge.
2. SGUF (Schweizerische Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte), jährlicher Beitrag an die Bibliothek, welche die grösste archäologische Fachbibliothek der Schweiz ist; ohne sie wäre das Fach Ur- und Frühgeschichte an der Uni Basel massiv gefährdet. Der Beitrag wird seit den 1970er Jahren ausgerichtet. Die Gesellschaft wollte damals von Basel wegziehen. Die Kantone BS und BL kamen überein, im Interesse der Universität Hand zu folgender Lösung zu bieten: BS stellt die Räumlichkeiten zur Verfügung und zahlt 20'000 Franken jährlich an die Bibliothek, während BL einen Beitrag von 20'000 Franken, der übrigens nie erhöht wurde, entrichtet.
Der Beitrag wurde früher über den Lotteriefonds finanziert. Ihm Rahmen der Lotteriefonds-Bereinigung vor einigen Jahren wurde er dann ins Budget der laufenden Rechnung eingestellt.
Sollte der Betrag nicht mehr entrichtet werden, hätte sie unmittelbar Folgen auf das Angebot an Fachliteratur und -zeitschriften, was die Arbeit der Archäologen erschweren würde. Stellt doch der Zugriff auf aktuelle Fachliteratur ein wichtiges Arbeitsinstrument der Archäologen dar.
3. IAG (Interkantonale Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung anthropologischer Funde). Die IAG ist ein Zusammenschluss von derzeit 6 Kantonen (GR, SG, SH, AG, BL und FR). Sie hat einen Vertrag mit dem Anthropologischen Forschungsinstitut in Aesch, das im Rahmen der Beiträge, die aus den jeweiligen Kantonen kommen, Dienstleistungen anbietet, d.h. für jeden Franken, der als Beitrag fliesst, kommt eine entsprechende Gegenleistung. Der Sinn der IAG besteht in der Schaffung von Synergien beim administrativen Aufwand, bei der Lagerung und Verwaltung der bei den Ausgrabungen zum Vorschein gekommenen Skelette und auch bei der wissenschaftlichen Vernetzung. Der Beitrag in Höhe von Fr. 27'000 ist sinnvoll. Andere Lösungen zur Bearbeitung von Skelettfunden kämen wesentlich teurer. Falls dieser Betrag nicht mehr zur Verfügung stünde, wäre die fachgerechte Bearbeitung archäologischer Skelettfunde nicht mehr möglich. Der Kanton Basel-Landschaft könnte somit in Bezug auf die Kulturgüter-Erhaltung eine elementare Aufgabe (Bearbeitung archäologischer Skelettfunde) nicht mehr erfüllen.
Antrag 2004/231-49 der SVP-Fraktion betreffend Kulturelles, Direktion BKSD 2581 (Konto 365.9)
Aufwand: - 1'500'000.-
Antrag: Ablehnung
Begründung: a) Der Antrag geht von einer Annahme aus, die nicht den korrekten Budgetzahlen entspricht: Das Konto 2581.365.90 beinhaltet für das Budget 2005 einen Betrag von 11'022'000 Franken; und nicht 11'600'000 Franken wie im Antrag aufgezeichnet. Das effektive Budget ist bereits um 578'000 Franken tiefer als im Antrag genannt.
b) Gemäss Budgetantrag 231/50 werden die für die basel sinfonietta vorgesehenen Mittel in Höhe von 650'000 Franken aus dem Budget gestrichen. (Die Herabsetzung des Betrages gemäss Buchstaben a) und das Nichtausschöpfen des für die basel sinfonietta budgetierten Betrages von 650'000 ergeben eine Reduktion von 1'228'000 Franken.) Dabei ist zu beachten, dass die Abteilung Kulturelles im Hinblick auf die Subventionierung der sinfonietta zusätzliche Sparanstrengungen im Rahmen einer Kompensation vorgenommen hat. Weiter Sparanstrengungen wurden unternommen um die Investitionen der Kantonsbibliothek (Bibliothekstechnik, EDV) zu ermöglichen.
Von den verbleibenden 10'372'000 Franken sind 7'700'000 Franken für den Kulturvertrag mit BS budgetiert. Von den restlichen 2'672'000 Franken sind 1'838'000 Franken vertraglich gebundene Subventionen an basellandschaftliche Kulturinstitutionen und -anbieter. Somit blieben 834'000 Franken „disponibel". Dabei handelt es sich um die Projektförderung, d.h. eine der Kernkompetenzen/-aufgaben der basellandschaftlichen Kulturförderung.
Mit diesem Sparauftrag könnte der Kulturförderungsauftrag nicht mehr wahrgenommen werden.
Antrag 2004/231-50 der SVP-Fraktion betreffend Sinfonietta-Gelder, Direktion BKSD 2581 (Konto 395.9)
Aufwand: - 650'000.-
Antrag: Annahme
Begründung: Siehe Anträge des Regierungsrates (Seite 23)
Antrag 2004/231-51 von Bruno Steiger, SD, betreffend Dolmetscherkosten, Dienststellen: Gerichte und Strafverfolgungsbehörden (Konti 4000/4031/4032/4041/4042/4043/4044/4045 - 318.30)
Aufwand: - 109'500.-
Antrag: Ablehnung
Begründung: Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen muss der Staat die Dolmetscherkosten tragen (§ 30, Absatz 1 StPO: "Die Kosten für Übersetzungen trägt der Staat.").
Fortsetzung >>>
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