Vorlage an den Landrat


Antrag 2004/231-20 von Madeleine Göschke, Grüne Fraktion betreffend Krankenversicherungs-Prämienverbilligung (KVPV) gemäss KVG, Dienststelle: FKD (Konto 366.20)

Aufwand: +8'000'000.-


Antrag: Annahme


Begründung: Siehe Anträge des Regierungsrates (Seite 22)



Antrag 2004/231-21 von Madeleine Göschke, Grüne Fraktion betreffend 2165.460.00 Beiträge vom Bund, Dienststelle: FKD (Konto 460.00)

Ertrag: +4'784'000.-


Antrag: Annahme


Begründung: Siehe Anträge des Regierungsrates (Seite 22)



Antrag 2004/231-22 der SVP-Fraktion betreffend medizinisches Verbrauchsmaterial, Direktion VSD 2201 (Konto 313.1)

Aufwand: - 1'826'100.-


Antrag: Ablehnung


Begründung: Im Konto 313.10 „Medizinisches Verbrauchsmaterial" sind Komponenten wie Medikamente (KSL ca. 40%), Implantationsmaterial wie z.B. Herzschrittmacher oder Prothesen (KSL ca. 16%), Einwegmaterial für OP's (KSL ca. 10%), Einwegmaterial für Abteilungen und Ambulatorien (KSL ca. 15%), Labormaterial inkl. Chemikalien (KSL ca. 8%), Blut- und Blutersatzmittel (KSL ca. 3%) enthalten. Der im Voranschlag 2005 eingesetzte Wert ist um aufgerundet rd. 2.6 Mio. Fr. höher als der Wert der Rechnung 2003. Die jährliche Erhöhung beträgt somit rd. 3.6 %. Die Zunahme/Entwicklung im „Medizinischen Verbrauchsmaterials" darf nicht isoliert betrachtet werden. Sie steht in direkter Abhängigkeit zu den erbrachten und teils stark angestiegenen Leistungen. Bei Allgemeinversicherten erstatten die Krankenkassen via Pauschale (Tagestaxe) auch einen Anteil an das medizinische Verbrauchsmaterial. Die Tagespauschalen decken rd. 44 - 46 % der anrechenbaren Betriebskosten ab. Bei Zusatzversicherten und im ambulanten Bereich wird das medizinische Verbrauchsmaterial vollumfänglich weiterverrechnet. Die entsprechenden Mehrerträge sind in den Konten 432.11 - 432.14 enthalten. Infolge Einführung des Tarifes „TARMED" kann im Moment die exakte Abhängigkeit zwischen der Aufwand- und der Ertragsseite nicht im Detail wie gewünscht aufgezeigt werden.


Im Bereich der Medikamente wurde das sogenannte Rabattierungsverbot inzwischen so präzisiert, dass Rabatte „legitim" sind, unter der Voraussetzung, dass sie vollumfänglich an die Patientinnen/Patienten bzw. die Krankenkassen weitergegeben werden. Die Medikamentenbeschaffung wird laufend neu beurteilt und auch sogenannte Generikas haben Einzug gehalten in den Spitalapotheken. Die günstigeren Medikamentenpreise in angestammten Produkten bzw. Generika-Produkten werden allerdings wieder „neutralisiert" durch die neuen Medikamente speziell im Bereich der Onkologie.


Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine pauschale Reduktion des Kontos 313.1 keine Gewähr bieten würde, dass effektiv Kosten eingespart werden können. Die Ausgaben orientieren sich am effektiven Bedarf.



Antrag 2004/231-23 der FDP-Fraktion betreffend medizinisches Verbrauchsmaterial, Dienststelle: Alle Direktionen (inkl. Spitäler) und Gerichte (Konto 313.1)

Aufwand: - 1'826'100.-


Antrag: Ablehnung


Begründung: Siehe Begründung zum Antrag 2004/231-22



Antrag 2004/231-24 der CVP/EVP-Fraktion betreffend medizinisches Verbrauchsmaterial, Dienststelle: Alle Direktionen (inkl. Spitäler) und Gerichte (Konto 313.1)

Aufwand: - 1'826'100.-


Antrag: Ablehnung


Begründung: Siehe Begründung zum Antrag 2004/231-22



Antrag 2004/231-25 der FDP-Fraktion betreffend Sanitätswesen, Beiträge an gemeinnützige und wohltätige Institutionen (Konto 2201.365.50)

Aufwand: +360'000.-


Antrag : Ablehnung


Begründung: Take-Off ist ein Angebot für Jugendliche mit erhöhtem Risikoprofil. Es wurde 1999 im Rahmen des nationalen „supra-f" Programms (Suchtprävention und Forschungsprogramm des Bundesamtes für Gesundheit) lanciert und richtet sich an gefährdete 14 bis 19jährige Jugendliche. In diesen ersten fünf Jahren konnten ca. 100 Jugendliche und damit auch deren Bezugspersonen und Mitverantwortliche unterstützt und begleitet werden. Die Zuweisung der jungen Menschen an Take-Off erfolgte durch die Jugendanwaltschaft, den Kinder- und Jugendpsychiatrischen dienst, kantonale Beratungsstellen, Sozialberatungsstellen der Einwohnergemeinden, Schulen, Schulsozialdienste und andere Institutionen. Take-Off entwickelte sich in dieser Zeit zu einem wertvollen und effektiven Unterstützungs- und Hilfsangebot für Jugendliche. Die Gesundheitsförderung Baselland als Abteilung des Generalsekretariates der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hat das Projekt in diesen fünf Jahren betreut und die fachliche Begleitung gewährleistet. Die Finanzierung erfolgte über die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion. Bis Ende 2002 wurde das Projekt auch noch durch Bundesbeiträge unterstützt. Der Landrat beschloss am 21. März 2002 die Weiterführung und die Finanzierung für die Jahre 2003 bis 2004. Am 31. Dezember 2004 läuft diese Finanzierung aus.


Die zentrale Aufgabe der Gesundheitsförderung Baselland ist die Primärprävention, das heisst, das Auftreten von Krankheiten oder schädlicher Entwicklungen zu verhindern, in dem sie die Bedingungen für ein gesundes Leben stärkt. In der Sekundärprävention hingegen geht es darum, eine Krankheit oder eine Entwicklung schnell zu erkennen, um sie möglichst rasch heilen oder lenken zu können. Und bei der Tertiärprävention geht es darum, die Schäden einer Krankheit oder Entwicklung zu minimieren. Auf Take-Off übertragen heisst das, dass die Tätigkeit zur Hauptsache bereits im tertiären Präventionsbereich und zu einem Teil sicher auch im sekundären Präventionsbereich liegt. Die Gesundheitsförderung muss sich bezüglich der Entwicklung der jungen Menschen auf die Primärprävention und damit darauf konzentrieren, an einer Umgebung mitzuarbeiten, in der im besten Falle ein Take-Off Angebot gar nicht mehr nötig ist. Take-Off gehört zu einer Direktion, in deren Bereich die Aufgabe liegt, junge Menschen in Schwierigkeiten zu schützen, fördern, betreuen oder eben gar zu einer sozialkonformen Bewältigung des Alltages zurückzuführen.


Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hat deshalb im Rahmen der Budgetarbeiten 2005 mit der Justiz- Polizei- und Militärdirektion und mit der Bildungs- Kultur- und Sportdirektion Kontakt aufgenommen und die Übergabe von Take-Off an eine dieser Direktionen geprüft.


Zusammenfassend würde aus übergeordneter Sicht eine Weiterführung von Take-Off begrüsst. Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion wäre bereit, zusätzlich zu ihren anderen Aufgaben in der Tertiärprävention, auch die Verantwortung für Take-Off zu übernehmen.


Die dafür notwendigen Mittel sollen aber nicht durch einen zusätzlichen Kredit, sondern durch Kompensationen innerhalb des Budgets 2005 bereit gestellt werden.



Antrag 2004/231-26 der CVP/EVP-Fraktion betreffend Sanitätswesen, Beiträge an gemeinnützige und wohltätige Institutionen (2201.365.50)

Aufwand: +360'000.-


Antrag : Ablehnung


Begründung: Begründung zum Antrag 2004/231-25



Antrag 2004/231-27 von Jürg Wiedemann, Grüne Fraktion betreffend Projekt Take Off, Dienststelle VSD (Konto 365.50)

Aufwand: +360'000.-


Antrag : Ablehnung


Begründung: Begründung zum Antrag 2004/231-25



Antrag 2004/231-28 von Ruedi Brassel, SP-Fraktion betreffend Beratungsstelle für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen (Konto 2202.365.40-100)

Aufwand: +30'000.-


Antrag: Ablehnung


Begründung: Die Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen erfüllen im Auftrage des Kantons eine Vorgabe des Bundes an die Kantone (Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen, SR 875.5). Es liegt jedoch im Ermessen der Kantone, ob diese Stellen zusätzlich Aufgaben der Sexual-, Ehe und Familienberatung erfüllen sollen (Art. 1 Absatz 3 der Verordnung über die Schwangerschaftsberatungsstellen, SR 857.51). Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft übertrug den Beratungsstellen im Jahre 1985, also vor bald 20 Jahren, im Rahmen der Verordnung über die Schwangerschaftsberatungsstellen vom 6. Mai 1985, SGS 851.7, zusätzlich zum Bundesauftrag die Aufgaben der Sexual-, Ehe- und Familienberatung. Der Leistungsauftrag wurde in den letzten Jahren mit einer Subvention von Fr. 200'000.-- abgegolten. Die Beratungsstellen haben Antrag auf eine Erhöhung dieser Subvention ab 2005 auf Fr. 230'000.-- gestellt. Vor dem Hintergrund der Aufgabe, den Staatshaushalt ins Gleichgewicht zu bringen, sieht die zuständige Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion keine Möglichkeit, den Betrag zu erhöhen. Sie beabsichtigt, dem Regierungsrat vorzuschlagen, die Subvention für die Jahre 2005 bis 2008 bei Fr. 200'000.-- zu belassen und den Auftrag der Beratungsstellen auf den bundesgesetzlich vorgeschriebenen Bereich der Schwangerschaftsberatung (Konfliktschwangerschaften), unter spezieller Beachtung der Migrationsbevölkerung, zu redimensionieren. Den Beratungsstellen bleibt es freigestellt, weiterhin Sexual-, Ehe- und Familienberatungen anzubieten und für diese Tätigkeitsfelder zusätzliche Geldmittel zu beschaffen.



Antrag 2004/231-29 von Esther Maag, Grüne Fraktion betreffend Beiträge an Produzenten, Dienststelle: BUD (Konto 365.80)

Aufwand: +1'000'000.-


Antrag: Ablehnung


Begründung: In Anbetracht der knappen finanziellen Mittel sind die Direktionen angehalten Prioritäten zu setzen. An der ursprünglichen Budgeteingabe, die auf dieser Priorisierung basiert, soll festgehalten werden.



Antrag 2004/231-30 der FDP-Fraktion betreffend Umfahrung Laufen/Zwingen, Dienststelle: BUD (Konto 2312.501.10.013)

Aufwand: +300'000.-


Antrag: Ablehnung


Begründung: In Anbetracht der knappen finanziellen Mittel wurden beim Investitionsprogramm Prioritäten gesetzt. An der ursprünglichen Budgeteingabe für das Investitionsprogramm, die auf dieser Priorisierung basiert, soll festgehalten werden.



Antrag 2004/231-31 von Annemarie Marbet, SP-Fraktion, betreffend Anlässe / Öffentliche Veranstaltungen, Dienststelle: Generalsekretariat JPMD (317.30)

Aufwand: -70'000.-


Antrag: Ablehnung


Begründung: Im Budget 2005 hat die JPMD beim Generalsekretariat im Konto 317.30 u.a. einen Betrag von 50'000.- Franken für eine Bevölkerungsumfrage eingesetzt. Damit soll die in Ausarbeitung begriffene Sicherheitskonzeption auf die Bedürfnisse der Bevölkerung ausgerichtet, gegebenenfalls angepasst der JPMD und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Die Subkommission 3 der landrätlichen Finanzkommission erhielt betreffend Bevölkerungsumfrage im Übrigen bereits eine schriftliche Antwort der JPMD. Diese Umfrage ist nicht "nice to have", sondern wichtig für die künftige, bedürfnis- und sachgerechte Arbeit. Die übrigen Budgetposten betreffen verschiedene laufende kleine Projekte und Aufgaben, die nicht mehr erfüllt werden könnten.



Antrag 2004/231-32 der SVP-Fraktion betreffend 2420 Polizei Basel-Landschaft: Maschinen, Apparate, Instrumente, Direktion Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (Konto 311.50)

Aufwand: - 800'000.-


Antrag: Ablehnung


Begründung: Im erwähnten Konto wurde die Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle (AGK) im Belchentunnel im Rahmen von Fr. 1'000'000.-- integriert. Bei Wegfall dieses Vorhabens werden damit diese Mittel frei, bedingen jedoch gleichzeitig eine Reduktion der Bussenerträge.


Grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, ob der Landrat anlässlich der Budgetdebatte ein vorgesehenes Projekt der Regierung verhindern soll, obschon die Regierung eine entsprechende Kreditvorlage an den Landrat angekündigt hat. Im vorliegenden Fall der Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle (AGK) als schweizerisches Pilotprojekt im Belchentunnel (A2) Fahrtrichtung Basel, vergibt sich der Landrat mit der Ablehnung des entsprechenden Budgetpostens - ohne Fachkenntnis des AGK-Projektes - die Erfahrung einer technologisch neuen Art der Geschwindigkeitsüberwachung, welche in anderen Ländern von den Verkehrsteilnehmenden als äusserst fair und gerecht beurteilt wird und mit grossem Erfolg (= deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit) durchgeführt wird. Das Bundesamt für Strassen (ASTAG) ist gewillt, AGK in der Schweiz einzuführen. Mit der Streichung des Sachkredites wird dies nun im Kanton Basel-Landschaft verhindert und es wird sich sicherlich ein anderer Kanton finden lassen. Dies umso mehr, als dass sich der Bund auch finanziell am AGK-Projekt beteiligen wird.


Mit der Einführung der Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle (AGK) kann die Unfallgefahr im Belchen Strassentunnel wesentlich vermindert und dadurch die Verkehrssicherheit stark verbessert werden. Der erforderliche Personal- und Sachaufwand wird aus den zusätzlichen Busseneinnahmen gedeckt. Die Einführung der AGK ist somit budgetneutral (mit Berücksichtigung des Kantonsgerichts, wo zwei zusätzliche Stellen vorgesehen sind). Die AGK bietet somit die Chance, die Verkehrssicherheit im Belchen Strassentunnel deutlich zu steigern, ohne den Staatshaushalt per Saldo stärker zu belasten. Mit der Annahme des Budgetantrages würde diese Chance vertan. Der Regierungsrat lehnt deshalb den Budgetantrag ab.



Antrag 2004/231-33 der FDP-Fraktion betreffend Maschinen, Apparate, Instrumente, Dienststelle: 2420 Polizei Basel-Landschaft (Konto 311.50)

Aufwand: - 800'000.-


Antrag: Ablehnung


Begründung: Siehe Begründung zum Antrag 2004/231-32



Antrag 2004/231-34 der FDP-Fraktion betreffend Maschinen, Apparate, Instrumente, Dienststelle: 2420 Polizei Basel-Landschaft (Konto 311.50)

Aufwand: - 800'000.-


Antrag: Ablehnung


Begründung: Siehe Begründung zum Antrag 2004/231-32



Antrag 2004/231-35 von Annemarie Marbet, SP-Fraktion, betreffend Fahrzeuge, Dienststelle 2420 Polizei Basel-Landschaft (Konto 311.70)

Aufwand: - 510'000.-


Antrag: Ablehnung


Begründung: Siehe Begründung JPMD zum Antrag 2004/231-04



Fortsetzung >>>
Back to Top