Vorlage an den Landrat


1 Rechtliche Grundlagen
- Strassennetzplan der Region Ergolz-Ost (Landratsbeschluss vom 18. September 1985)
- Regionalplan Radrouten vom 07. April 1998 (Landratsbeschluss vom 29. Oktober 1998)
- Strassengesetz vom 24. März 1986
- Raumplanungs- und Baugesetz vom 08. Januar 1998
- Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz vom 27. Oktober 1998
- Gesetz über die Enteignung vom 19. Juni 1950
- Gesetz über den Wasserbau vom 02. September 1974
2 Begründung
Die Kantonsstrasse Gelterkinden-Rickenbach ist Bestandteil der blau signalisierten Hauptstrasse Gelterkinden-Rheinfelden. Der durchschnittliche Tagesverkehr (DTV 2000) auf diesem Streckenabschnitt beträgt 2'800 Motorfahrzeuge/24h. Zudem pendeln täglich über 60 Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufe von Rickenbach nach Gelterkinden.
Aufgrund des baulichen Zustandes und der heutigen Fahrzeugbelastungen erweist sich dieser Abschnitt als erneuerungsbedürftig. In absehbarer Zeit werden Massnahmen zur Substanzerhaltung erforderlich.
Dieser Abschnitt ist zudem im vom Landrat beschlossenen Regionalplan Radrouten vom 07. April 1998 enthalten. Im Regionalplan sind die Verbindungen von regionaler und überregionaler Bedeutung enthalten. Die regionalen Radrouten dienen primär dem täglichen Veloverkehr. Die Linienführung muss deshalb möglichst direkt und hindernisfrei sein und eine zügige Fahrweise bei guter Verkehrssicherheit gewährleisten.
Zwischen Gelterkinden und Rickenbach wurden in den Jahren 2000/2001 rund 1,1 Kilometer ausgebaut. Der noch nicht sanierte Steckenabschnitt von rund 500 m Länge betrifft die Einfahrt nach Gelterkinden mit einer ausgesprochenen Engstelle im Bereich Röthenweg - Rainweg. Namentlich auch aus Gründen der Verkehrssicherheit drängt sich in diesem Abschnitt eine Umgestaltung zugunsten der Radfahrer und Fussgänger auf.

2.1 Einbindung in Konzept
Die regionale Radroute Gelterkinden-Rickenbach ist Bestandteil des Regionalplanes regionale Radrouten. Das vorliegende Teilstück schliesst die rund 500 m lange Lücke zwischen den bereits erstellten Radwegabschnitten zwischen Gelterkinden und Rickenbach und ermöglicht eine durchgehende Radwegverbindung zwischen den beiden Siedlungen.

2.2 Heutige Situation
Der rund 500 m lange Strassenabschnitt (innerorts) verläuft heute ohne Radstreifen oder Radweg und ohne Trottoir beim Dorfausgang Gelterkinden in Richtung Rickenbach auf einer Breite von 6.00 m. Auf einem Teilstück von rund 100 m wird die Fahrbahn zusätzlich eingeengt durch Stützmauern der angrenzenden Liegenschaften einerseits und den hart verbauten, tief liegenden Lauf des Rickenbach andererseits.
Dieser Strassenabschnitt bildet die verbleibende, noch zu sanierende Strecke der regionalen Radroute Gelterkinden-Rickenbach.

2.3 Künftige Situation und Ziele
Ziel ist die Korrektion der Kantonsstrasse und die Realisierung eines durchgehenden Radweges von Gelterkinden nach Rickenbach. Zu diesem Zweck wird die Kantonsstrasse ausgebaut. Die Fahrbahn wird durchgehend mit einer Breite von 6.0 m erstellt. Der bergwärts angeordnete Radweg wird kombiniert mit einem Gehweg. Die Breite variiert zwischen 2.00 m (ausserorts) und 2.50 m (im zonenrechtlich ausgeschiedenen Baugebiet).

2.4 Bisheriges Vorgehen
Am 04. April 1995 hat der Regierungsrat dem Landrat die Vorlage 95/85 betreffend die Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Ausbau der Radroute und die Korrektion der Kantonsstrasse Gelterkinden-Rickenbach im Abschnitt Sissacherstrasse in Gelterkinden bis Dorfeingang in Rickenbach unterbreitet. In diesem Kreditbegehren von 6.85 Millionen Franken enthalten war auch der Ausbau des Abschnitts Röthenweg bis Schleipfenweg in Gelterkinden. Im Rahmen von Variantenüberlegungen wurden insgesamt fünf Varianten untersucht, wovon sich drei grundsätzlich als alltagstaugliche Lösung erwiesen. Aufgrund der ungünstigen topographischen Verhältnisse führte allerdings keine dieser Lösungen zu einem deutlich günstigeren Preis. Aus dem Variantenvergleich ging als Bestvariante der bergwärts angeordnete Fuss-/Radweg hervor mit einem akzeptablen Verhältnis von Aufwand und Nutzen.
Nach ausführlichen Beratungen in der Bau- und Planungskommission hat der Landrat am 29. Oktober 1998 schliesslich einen Verpflichtungskredit von 3.5 Millionen Franken für einen reduzierten Ausbau der Radroute entlang der Kantonsstrasse Gelterkinden-Rickenbach im Abschnitt Rainweg in Gelterkinden bis Dorfeingang in Rickenbach bewilligt. Sowohl in der Bau- und Planungskommission als auch im Landrat wurde festgehalten, dass nur die Strecke ausserorts umgestaltet und der Engpass in Gelterkinden belassen werden solle. Dieser Abschnitt solle zusammen mit der Gemeinde im Rahmen einer Strassenkorrektion gelegentlich angepackt werden. Mit diesem Kreditbeschluss hat das Parlament auf Antrag der BPK den Projektumfang und die Kosten gegenüber der regierungsrätlichen Vorlage erheblich reduziert.
In der Folge hat die Bau- und Umweltschutzdirektion den früheren Projektverfasser mit der Überarbeitung des Bauprojektes und der Ausarbeitung des Ausführungsprojektes für die gesamte Strecke Gelterkinden-Rickenbach zwischen Röthenweg und Dorfeingang Rickenbach beauftragt. Mit BUD-Entscheid Nr. 122 vom 21. März 2000 wurde das Bauprojekt beschlossen. Anschliessend wurden die gesamten Bauarbeiten im Juni 2000 in zwei Baulosen ausgeschrieben. Im Juli 2000 hat der Regierungsrat die Bauarbeiten für den Abschnitt ausserorts ab Schleipfenweg im Rahmen des bewilligten Verpflichtungskredites vergeben. Die Umgestaltung dieser Ausserortsstrecke wurde im Jahre 2002 abgeschlossen. Neben einer 6.00 m breiten Fahrbahn wurde bergwärts ein 2.00 m breiter Fuss-/Radweg erstellt, der zur Fahrbahn mit einem schräggestellten, überfahrbaren Randstein versehen ist.

2.5 Varianten
Im Laufe der Projektierung wurde nicht zuletzt aus Kostengründen für den Abschnitt des Engnisses zwischen Röthenweg und Rainweg in Gelterkinden eine Variante mit Lichtsignalanlage, einer 3.50 m breiten Fahrbahn sowie einem 2.50 m breiten Fuss/Radweg geprüft. Diese Variante wurde jedoch im Rahmen der Beratungen durch die landrätliche Bau- und Planungskommission wieder verworfen.
3 Die gewählte Lösung
Die vorgesehene Lösung saniert den Abschnitt mit dem Engpass zwischen den beiden bereits umgestalteten Strecken. Mit dem neuen, bergwärts angeordneten Fuss/Radweg von 2.50 m Breite wird für den Langsamverkehr eine alltagstaugliche, durchgehende und auch aus Sicht der Verkehrssicherheit gute Lösung realisiert.
4 Das Projekt

4.1 Grundlagen und Randbedingungen
Planerische Grundlagen:
- Strassennetzplan der Region Ergolz-Ost
- Regionale Radroute gemäss Regionalplan Radrouten
- OeV: Buslinie Nr. 100 (Gelterkinden-Rheinfelden).
- Hauptstrasse gemäss Strassenverkehrsrecht

4.2 Projektbeschrieb
Die Realisierung der 6.00 m breiten Fahrbahn und des 2.50 m breiten Fuss/Radweges hat insbesondere im Bereich des Engnisses zwischen Röthenweg und Rainweg bauliche Anpassungen zur Folge.
Am Dorfausgang müssen die bestehenden Liegenschaften und der Bach berücksichtigt werden. Es ist vorgesehen die Lage und Breite des Rickenbaches zu belassen. Allerdings sind strassenseitig neue Stützmauern sowie die Neuerstellung der Bachübergänge zu den Liegenschaften Nr. 4 und Nr. 29 erforderlich. Zudem muss die Bachsohle örtlich um 20-30 cm abgesenkt werden, um die errechnete Wassermenge von 15 m 3 /sec ableiten zu können. Ob dadurch die rechtsufrige Bachmauer sowie die Gebäudefront der Liegenschaft Nr. 4 teilweise unterfangen werden müssen, kann erst durch Sondierungen bei den Bauarbeiten festgestellt werden.
Die Verbreiterung in Richtung der östlich der Strasse gelegenen Liegenschaften Nr. 40, 42 und 9 erfordert eine Stützmauer in der Höhe von 1.50 - 2.00 m. Ebenso müssen neue Treppenzugänge gebaut werden.
Im restlichen Streckenabschnitt wird nach Osten (hangseits) verbreitert, was eine Verschiebung der bereits vorhandenen Böschung ergibt. In diesem Abschnitt sind aus geotechnischen Gründen Hangsicherungsmassnahmen erforderlich.

4.3 Technische Konzepte
Entwässerungskonzept: Die Innerortsstrecke wird in die Kanalisation entwässert bzw. mit einem Überlauf ins Rickenbächli entlastet. Die bergseitige Drainageleitung wird in das Rickenbächli entwässert.
Werkleitungen: Die betroffenen Werkeigentümer können bei Bedarf ihre Werkleitungen zu ihren Lasten anpassen oder erneuern.
Beleuchtung: Die Beleuchtung dieser Innerortsstrecke wird von der Bushaltestelle bis zum heutigen Siedlungsrand verlängert. Leerrohre werden im Hinblick auf eine zukünftige Bebauung dieses Gebietes bis zum Ende der Bauzone beim Schleipfenweg eingelegt.
Bauvorgang: Die Bauausführung wird unter Betrieb der Kantonsstrasse erfolgen. Der Bauvorgang soll in 4-5 Bauabschnitte unterteilt und mit einer verkehrsabhängig gesteuerten temporären Lichtsignalanlage realisiert werden.

4.4 Nachhaltigkeit
Der Regierungsrat hat sich mit dem Regierungsprogramm 2004-2007 zur Nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Nachhaltigkeit umfasst bekanntlich die folgenden drei gleichwertigen Bereiche: die ökologische, die wirtschaftliche und die gesellschaftliche Dimension. Zur Beurteilung dieser drei Bereiche steht der kantonalen Verwaltung neuerdings ein sogenannter Nachhaltigkeitskompass zur Verfügung. Mit diesem Hilfsmittel lassen sich die Auswirkungen des Vorhabens anhand einer 5er-Skala grob beurteilen.
Für das vorliegende Projekt lässt sich daraus folgende generelle Einschätzung ableiten:
Insgesamt sind nur bei 10 Indikatoren (von total 128) überhaupt Veränderungen gegenüber dem heutigen Zustand festzustellen. Bei einer bestehenden Kantonsstrasse mit nur geringfügigen Anpassungen ist dies auch nicht anders zu erwarten. Für die einzelnen Bereiche bedeutet dies folgendes:

4.5 Raum- und Umweltaspekte
Im Rahmen der Ausschreibung werden die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der Umwelt während der Bauphase als Auflagen definiert. Diese umfassen beispielsweise den Gewässerschutz, Schutz der Ufervegetation des Rickenbächli, Umsetzung der relevanten Richtlinien (beispielsweise betr. Baulärm oder Bodenschutz). Das Rickenbächli ist aus Gründen des Hochwasserschutzes im Siedlungsgebiet stark verbaut. Im Zusammenhang mit den baulichen Massnahmen (Erneuerung Stützmauer, teilweise Sohlenabsenkung) verbleibt der Bachlauf am Ort; die Sohle wird jedoch möglichst naturnah gestaltet.

4.6 Landerwerb, Rodungen und Aufforstungen
Der erforderliche Landerwerb mit Abtretungen umfasst insgesamt 16 Parzellen mit total 734 m 2 , bleibende Terrainveränderungen bei 10 Parzellen mit 1'270 m 2 . Demgegenüber werden an drei Parzellen 17 m 2 neu zugeteilt. Während der Strassen- und Radwegbauarbeiten werden diverse Parzellen vorübergehend beansprucht.
Es sind keine Rodungen oder Aufforstungen erforderlich.



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