Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Korrektion der Kantonsstrasse und Ausbau der Radroute Gelterkinden - Rickenbach im Abschnitt Röthenweg bis Schleipfenweg in der Gemeinde Gelterkinden; Kreditvorlage | |
| vom: | 9. November 2004 | |
| Nr.: | 2004-282 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5 Termine
Nach erfolgter Baukreditbewilligung durch den Landrat werden mit den Grundeigentümern die freihändigen Verhandlungen aufgenommen und anschliessend die Planauflage durchgeführt. Nach Behandlung und Bereinigung sämtlicher Einsprachen wird das Projekt rechtskräftig erklärt. Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bauprojektes erfolgt die Submission, die Ausarbeitung des Ausführungsprojektes sowie die eigentliche Bauausführung.
Aufgrund des vorangehend geschilderten Projektablaufes (ohne Berücksichtigung allfälliger Beschwerdeverfahren und/oder Enteignungsverfahren) wäre - bei entsprechender Vorverschiebung im Investitionsprogramm - frühestens mit dem Beginn der Bauausführung im Jahre 2006 zu rechnen. Es wird mit einer Bauzeit von schätzungsweise einem Jahr gerechnet.
6 Kosten und Finanzierung
6.1 Investitionskosten
Für die Erstellung des Radweges und der damit verbundenen Korrektion der Kantonsstrasse im Abschnitt zwischen dem Röthenweg und dem Schleipfenweg in Gelterkinden fallen Gesamt-kosten von Fr. 2'700'000.-- an (Preisbasis April 2004). Hinzu kommen gegebenenfalls nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen.
Der Kostenvoranschlag setzt sich wie folgt zusammen
| Bauarbeiten, Nebenarbeiten und Diverses ca. 6% | Fr. | 2'070'000.- |
| Landerwerb und Entschädigungen | Fr. | 230'000.- |
| Projekt und Bauleitung | Fr. | 210'000.- |
| Total | Fr. | 2'510'000.- |
| MWST 7.6% | Fr. | 190'000.- |
| Total inkl. MWST, gerundet | Fr. | 2'700'000.- |
| Im Mehrjahres-Investitionsprogramm 2004-2014 der Bau- und Umweltschutzdirektion ist für das vorliegende Objekt im Jahre 2011 ein Betrag vorgesehen. | ||
6.2 Projektfinanzierung / Beiträge Dritter
Die Aufwendungen für die Kantonsstrasse und den Rad-/Gehweg trägt gemäss Strassengesetz der Kanton allein.
Im Zuge der Strassenbauarbeiten können die Eigentümer der Werkleitungen diese erneuern oder ausbauen. Diese Kosten gehen zulasten der jeweiligen Werkeigentümer.
6.3 Jährlich wiederkehrende Folgekosten
Die für die Laufende Rechnung relevanten Angaben setzen sich wie folgt zusammen:
Tabelle: Jährliche Folgekosten
| Position | Bezeichnung der wesentlichsten Positionen | Fr. |
| 1 | TOTAL jährlicher Ertrag | ---- |
| 2 | Kalkulatorische Abschreibungen bei einer Lebensdauer von 50 Jahren | 54'000.- |
| 3 | Kalkulatorische Zinskosten 5% auf 0.5 des Investitionsvolumens |
67'500.- |
| 4 | Unterhaltskosten | gegenüber heute leicht reduzierter Unterhaltsaufwand |
| 5 | (Gebäude)-Nebenkosten | im heutigen Umfang |
| 6 | Betriebskosten | im heutigen Umfang |
| 7 = 2+...+6 | Total jährliche Folgekosten | 121'500.- |
| 8 = 1 - 7 | SALDO pro Jahr (Folgeertrag - Folgekosten) ('+' = Minderkosten; '-' = Mehrkosten) |
121'500.- |
Die technische Nutzungsdauer von Strassen beträgt 50 Jahre. Das Total der jährlichen Folgekosten der Investitionen beträgt gemäss obenstehender Tabelle Fr. 121'500.-
Tabelle: Abschreibungen nach FHG und Kalkulatorische Abschreibungen in 1000 Fr.
| Abschreibungsmodus / Jahr alle Angaben in 1000 Franken |
2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 |
| Abschreibung nach §16 FHG | 270 | 243 | 219 | 197 | 177 |
| Kalkulatorische Abschreibung | 54 | 54 | 54 | 54 | 54 |
Die Abschreibung nach § 16 FHG berechnet sich nach untenstehender Tabelle. Die Kalkulatorischen Abschreibungen betragen pro Jahr Fr. 54'000.--.
Tabelle: Abschreibungen nach §16 Finanzhaushaltgesetz in 1000 Fr.
| Jahr | Investition in 1000 Fr. | Restbuchwert Anfang Jahr in 1000 Fr. | Abschreibung nach FHG in 1000 Fr. | Restbuchwert Ende Jahr in 1000 Fr. |
| Baujahr: 2011 | 2700 | |||
| 2012 | 2700 | 270 | 2430 | |
| 2013 | 2430 | 243 | 2187 | |
| 2014 | 2187 | 219 | 1968 | |
| 2015 | 1968 | 197 | 1771 | |
| 2016 | 1771 | 177 | 1594 |
Finanzierungszahlen zum Projekt Gelterkinden-Rickenbach, Korrektion Kantonsstrasse und Ausbau Radroute NACH FHG § 35
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Investitionsprogramm 2002 - 2012
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7 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Das Definitive Projekt (Bauprojekt) Gelterkinden-Rickenbach ist bereits früher für den gesamten Abschnitt Röthenweg bis Leimweg verwaltungsintern sowie den Gemeinden Gelterkinden und Rickenbach zur Stellungnahme unterbreitet worden. Die Einwände und Vorschläge wurden soweit möglich in das Projekt einbezogen.
8 Parlamentarische Vorstösse
Motion 99/133 von Landrat Kurt Schaub, Rothenfluh und Mitunterzeichnerinnen/ Mitunterzeichner vom 24. Juni 1999 betreffend Strassenkorrektion Gelterkinden-Rickenbach, Abschnitt Röthenweg-Rainweg. In der Landratssitzung vom 11. November 1999 wurde diese Motion überwiesen und gleichzeitig abgeschrieben.
9 Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 9. November 2004
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin
Beilage:
- Entwurf eines Landratsbeschlusses
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