Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Titel: | Bericht der GPK - PUK des Landrates des Kantons Basel-Landschaft zu den Vorkommnissen rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal vom 18. Juni 2003: Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen | |
| vom: | 30. März 2004 | |
| Nr.: | 2004-087 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
An seiner Sitzung vom 16. Oktober 2003 nahm der Landrat vom Bericht der GPK-PUK (Vorlage 2003/180) Kenntnis. Dieser Bericht schloss mit 26 Empfehlungen zu Handen des Regierungsrates. Eine weitere Empfehlung Nr. 27 verabschiedete der Landrat an der genannten Sitzung. Das Parlament beauftragte damit den Regierungsrat, bis Ende März 2004 über die Umsetzung der im Untersuchungsbericht angeregten Massnahmen Bericht zu erstatten.
Dieser Bericht liegt jetzt vor. Der Regierungsrat nimmt darin zu allen 27 Empfehlungen Stellung, und zwar dergestalt, dass er jeweilen zuerst den Hintergrund beleuchtet, weshalb es, gestützt auf den Bericht der GPK-PUK, zu diesen Empfehlungen gekommen ist. Danach wird die Ist-Situation beschrieben, und es wird erläutert, welche bisher getroffenen Massnahmen welche Wirkung zeitigen. Schliesslich wird ausgeführt, ob eine Empfehlung bereits umgesetzt ist oder welche weiteren Massnahmen beabsichtigt sind.
Die meisten Empfehlungen sind aufgrund von Massnahmen des Hochbauamtes bereits seit einiger Zeit umgesetzt. Sie haben häufig in Projekthandbüchern und Richtlinien des Hochbauamtes Eingang gefunden, allenfalls sind, wie beispielsweise im Bereich der Finanzkontrolle, notwendige Anpassungen für die Zukunft vorgemerkt.
Dem Landrat wird beantragt, von diesem Bericht zustimmend Kenntnis zu nehmen.
2. Ausgangslage
2.1 Verfahrenspostulat und Einsetzung einer GPK-PUK
Am 8. November 2001 reichte die SP-Fraktion ein Verfahrenspostulat zur Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Untersuchung der Vorkommnisse rund um den Um- und Ausbau des Kantonsspitals Liestal ("KSL") ein. Der Landrat überwies am 10. Januar 2002 das Postulat in modifizierter Form (LRB 1425) an das Büro des Landrats mit dem Auftrag, eine Vorlage zur Ausstattung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) mit den Befugnissen der PUK auszustatten, gemäss § 64 Abs. 1 Buchstabe b des Landratsgesetzes, zur Aufarbeitung der Vorkommnisse rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal.
Das Büro des Landrates überwies am 28. Februar 2002 die Vorlage an den Landrat (LRV 2002/057). Der Auftrag der GPK-PUK lautete unter anderem, klare Regeln für die Abwicklung künftiger Grossprojekte auszuarbeiten. Der Landrat stimmte mit Beschluss Nr. 1527 vom 14. März 2003 der Vorlage zu.
Im Bericht der GKP-PUK (2003/180), datiert vom 18. Juni 2003, sind 26 Empfehlungen primär zu den Themen Vertragswesen, Kostenkontrolle und Projektmanagement aufgeführt.
2.2 Auftrag
Am 16. Oktober 2003 nahm der Landrat Kenntnis vom Bericht der Geschäftsprüfungskommission (Vorlage 2003/180) und beauftragte den Regierungsrat, dem Landrat bis Ende März 2004 über die Umsetzung der im Untersuchungsbericht genannten Empfehlungen Bericht zu erstatten. Gleichzeitig wurde beschlossen, eine zusätzliche Empfehlung Nr. 27 zur Informationspolitik in den GPK-PUK-Bericht aufzunehmen.
3. Vorbemerkungen zu den Empfehlungen der GPK-PUK
3.1 Abwicklung von Grossprojekten im Hochbauamt
Im Hochbauamt sind zwei unterschiedliche Organisationseinheiten federführend mit der Abwicklung und Bearbeitung von Grossprojekten betraut. Der Bereich Projektierung ist zuständig für die Bedürfnisformulierung, die strategische Planung, die Planer- und Projektevaluation; er stellt die Ausarbeitung des Bauprojekts bis und mit Baukreditvorlage sicher. Danach wechselt die Federführung in den Bereich Realisierung, welcher die Ausschreibung, die Ausführung und die Übergabe des Projektes an den Nutzer begleitet.
Bis Ende 1999 wurden die Projektleiter der beiden Phasen "Projektierung" und "Realisierung" im Bereich Haustechnik durch die interne "Stabstelle für Energiefachfragen" punktuell unterstützt. Die Ereignisse im Projekt KSL Ende 1999 hatten deutlich aufgezeigt, dass auch die Projektbetreuung im Fachbereich Haustechnik verstärkt werden musste. Im Hochbauamt wurde das im Bereich Haustechnik verstreut vorhandene Knowhow gebündelt und ab dem Jahr 2000 im Projekt KSL eingesetzt. Im Rahmen der Reorganisation des Hochbauamtes im Jahre 2001 wurde dann auch organisatorisch ein eigenständiger Bereich "Gebäudetechnik" geschaffen. Der Bereich Gebäudetechnik unterstützt heute professionell alle Grossprojekte in der Projektierung und in der Realisierung.
Die Optimierung in der Abwicklung von Grossprojekten im Hochbauamt bedingt somit heute den Einbezug der drei Bereiche Projektierung, Realisierung und Gebäudetechnik.
3.2 Qualitätsmanagementsystem im Hochbauamt
Parallel zum Projektfortschritt des KSL sind die Arbeitsabläufe sowie die Arbeitsinstrumente im Hochbauamt weiterentwickelt worden. Die Leitung des Hochbauamts reorganisierte im Jahr 2001 das Amt und leitete den Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems ein. Schrittweise wurden Arbeitsabläufe überarbeitet und notwendige Arbeitsinstrumente geschaffen. Wesentliche Instrumente des Qualitätsmanagementsystems im Hochbauamt für die Abwicklung von Grossprojekten und die Qualitätskontrolle sind insbesondere die Projekthandbücher, welche seit dem Jahr 2000 aufgrund der KSL-Erfahrungen in allen Grossprojekten eingesetzt werden und verbindlicher Bestandteil der Planerverträge sind, sowie die Qualitätshandbücher, die im Jahr 2003 für alle Organisationseinheiten des Hochbauamtes entwickelt wurden und jetzt als verbindliche Arbeitsinstrumente in Kraft gesetzt werden.
Fortsetzung >>>
Back to Top