Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Erlass eines Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter | |
| vom: | 29. Juni 2004 | |
| Nr.: | 2004-164 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
8. Parlamentarische Vorstösse
Da das Postulat 1999/221 von Esther Aeschlimann vom 28. Oktober 1999: Solidarisierung / Gemeindebeiträge an die Alters- und Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner der Finanz- und Kirchendirektion zwecks Bearbeitung im Zusammenhang mit einem neuen Finanzausgleich überwiesen wurde (vgl 5.7 hiervor), sind hier nur drei parlamentarische Vorstösse zu verzeichnen:
| 1. | Die als Postulat überwiesene Motion 1999/215 (Anhang 5) der FDP-Fraktion: Alters- und Pflegeheimdekret - § 12 Finanzielle Leistungskraft (Änderung der bisherigen Regelung bei der Berechnung der finanziellen Leistungskraft). Es wird vom Regierungsrat gefordert, dem Landrat eine Vorlage über eine Änderung des Alters- und Pflegeheimdekretes zu unterbreiten, wonach die Neuregelung bei der Berechnung der finanziellen Leistungskraft (Anhebung des Katasterwertes nach drei Jahren auf den Verkehrswert), zugunsten der Regelung wie bisher (Anrechnung des Katasterwertes) aufgehoben werden soll.
Das Postulat wurde mit der Änderung vom 16. Dezember 1999
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eigentlich schon erfüllt. Aber:
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| 2. | Die Motion 2001/154 (Anhang 6) von Rita Kohlermann vom 31. Mai 2001: Geriatrieplanung im Kanton Baselland ist als erfüllt abzuschreiben, da mit dieser Gesetzgebung - und mit der Erarbeitung von anderen Planungsgrundlagen wie die Bedarfsplanung BAP, die Neuauflage der Pflegeheimliste mit Erläuterungen (Anhang 8) und mit den "Hausaufgaben" - die erforderlichen Schritte an die Hand genommen wurden. |
| 3. | Postulat 2002/073 (Anhang 7) von Roland Plattner vom 14. März 2002: Spitex wie weiter? ist hier als erfüllt abzuschreiben, und zwar mit folgender Begründung: Diese Vorlage und das Gesetz selber enthalten - bis auf die Frage des neuen Finanzausgleichs - die vom Postulat anvisierten Überlegungen. Was mit dem neuen Finanzausgleich zu tun ist, wird sich zeigen. Vorweg Szenarien seitens des Kantons zu entwerfen, ist verfrüht und wenig ergiebig im Verhältnis zum Aufwand. Gehandelt muss werden, wenn die Hardfacts vorliegen. Wie bereits ausgeführt, kann es aber nicht sein, dass sich der Kanton kompensationslos präzis an den Spitexkosten beteiligt. |
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Fussnote: