Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Erlass eines Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter | |
| vom: | 29. Juni 2004 | |
| Nr.: | 2004-164 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
7. Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich nur auf direkte Auswirkungen, nicht aber auf Vorgänge wie beispielsweise die Aufstockung von Heimpersonal als Reaktion auf die Herausforderung aus diesem neuen Gesetz oder auf den grossen kommenden Investitionsbedarf von Gemeinden und Kanton.
Bei den Gemeinden werden sich im Bereich der konzeptionellen Arbeiten und der Administration der Heimbewohnerinnen und -bewohner (Berechnen der finanziellen Leistungskraft, Auszahlungen nach den wechselnden Angaben der Heime aufgrund wechselnder Pflegestufen und daher unterschiedlichen Versicherungsleistungen mit auch verschiedenen Heim-Tarifen) Mehraufwendungen gegenüber heute ergeben, die nicht unbedeutend sind. Der Regierungsrat hat übrigens vorgesehen, dass die Berechnung der finanziellen Leistungskraft erst in einer 2. Phase von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion auf die Gemeinden übergeht, damit die Direktion die Gemeinden anhand der neuen Vorschriften instruieren kann.
Beim Kanton wird es mit dem Wegfall der Berechnungen der finanziellen Leistungskraft der Heimbewohnerinnen und -bewohner und der Installierung einer beratenden und koordinierenden Stelle nur personelle Veränderungen geben. Es braucht verstärkt konzeptionelle und juristische Kapazitäten (der erwarteten Beschwerden gegen kommunale Leistungskraftverfügungen wegen) und nicht mehr primär kaufmännisch/administrative Kompetenzen. Da der Kanton weiterhin in der Regel 45 % der beitragsberechtigten Investitionen der Alters- und Pflegeheime trägt, ist eine Beurteilungs- und Beratungsstelle beim Kanton weiterzuführen, ohne sie jedoch im Gesetz zu fixieren. (vorbehalten beleibt indessen die GAP-Variante)
Zählt man den Ombudsman hier zum Kanton, so wird dieser durch die nun im Gesetz ausdrücklich erwähnte Tätigkeit etwas Mehrarbeit haben. Er hatte sich in der Vergangenheit schon einige Male mit Fragen aus dem Betreuungs- und Pflegebereich befasst. Es kommt auf die Güte der Arbeit der "vorgelagerten" Anderen an und auf die optimale Strukturierung des Konfliktmanagements der Leistungserbringer.
Die Alters- und Pflegeheime werden im administrativen Bereich ebenfalls etwas mehr zu tun haben, wenn sie die Mutationen infolge eines Pflegestufenwechsels selber gegenüber den Subventionsgebern und Garanten auszuweisen haben.
Auf die Altersorganisationen kommt im Verbund mit den übrigen Akteuren die Aufgabe des Mitbetreuens der kommunalen Auskunftsstellen zu und die Bereitschaft der Mitwirkung in "kommunalen Altersgremien".
Insgesamt aber ist eine Einsparung an Manpower dadurch zu erwarten, dass auf weite Strecken auf den EL-Berechnungen basiert wird. Damit wird es von Bedeutung sein, dass die EL-Berechnungen schnell zur Verfügung stehen.
Beschränkt man sich auf die direkten finanziellen Auswirkungen, so sind diese identisch mit den personellen Auswirkungen. Klar ist bei den indirekten Auswirkungen, dass sich der Kanton Basel-Landschaft in einer Alters-Wachtumsphase befindet, und daher die Kosten für die Betreuung und Pflege im Alter nicht nur allgemein sondern auch wachstumsbedingt zunehmen werden. Genau aus diesem Grund sind die Subventionsregeln - zum Beispiel in Bezug auf das nicht-anrechenbare Vermögen eher zurückhaltend auszugestalten.
Mit der vorgeschlagenen Berechnung der finanziellen Leistungskraft im Bereich der Liegenschaften (halber Verkehrswert) und den neuen EL-Schenkungsregeln werden diese Heimbewohnerinnen und -bewohner mehr belastet, die Liegenschaften haben oder/und die Vermögen von über Fr. 100'000.-- vor mehr als 10 Jahren vor dem Heimeintritt verschenkt haben. Die Arbeitsgruppe und der Regierungsrat erachtet diese Mehrbelastung als insgesamt zumutbar. Die Mehrbelastung der Heimbewohnerinnen und -bewohner bedeutet eine entsprechende Entlastung der Gemeinden, die sich nicht genau beziffern lässt, da zu viele Unbekannte das Feld beherrschen.
Das Sonderproblem der Kantons-Behinderten-Beiträge für jüngere, vorzeitig invalid gewordene Personen in den zu schaffenden besonderen Strukturen in Alters- und Pflegeheime und die entsprechende Entlastung der Gemeinden ist vorerst nicht zu beziffern. Sind es Fr. 100'000.-- oder Fr. 500'000.--?
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