Vorlage an den Landrat


2. Einschub Generelle Aufgaben Prüfung (Veränderter Investitionsbeitrag des Kantons)

Folgende GAP-Massnahme ist bei der laufenden Gesetzgebung eingeflossen:
Der Kanton richtet nach bestehenden Regeln bei Neu- und Umbauten von Alters- und Pflegeheimen einen Investitionsbeitrag von 45 % der anerkannten Kosten aus. In den Jahren 2002 und 2003 betrug diese Summe je rund 13 Millionen Franken.


Für die Baselbieter Bevölkerung stehen aktuell und künftig zu wenig Betten in Alters- und Pflegeheimen zur Verfügung. Ende 2003 belief sich die Zahl auf 2'329 Betten. Die Heime waren zu 98 % ausgelastet, also voll. Die Bevölkerungsprognose bezüglich der über 80-jährigen Menschen in unserem Kanton zeigt, dass bis zum Jahr 2020 rund 1'000 Betten zusätzlich nötig sind. Verantwortlich für deren Bereitstellung sind die Gemeinden. Der Kanton will die Gemeinden anders als bisher unterstützen, indem er neu einen fixen Baubeitrag von 200'000 Franken pro neu geschaffenem Bett in einem bestehenden oder einem neuen Alters- und Pflegeheim ausrichtet. Bei Betten in einer Abteilung für Demente werden zusätzlich 20'000 Franken gewährt.


Richtigerweise schaffen die Gemeinden auch Entlastungsangebote durch Einrichtung von APH-Wohnungen. Es ist vorgesehen, an solche kommunale APH-Wohnungen auch einen fixen Einrichtungsbeitrag von 20'000 Franken pro neu geschaffenem Bett auszurichten.


Diese Bettenbeiträge vereinfachen für beide Seiten das Abrechnungsverfahren sehr. An die Kosten für Umbauten und Renovationen von bestehenden Alters- und Pflegeheimen soll hingegen kein kantonaler Investitionsbeitrag mehr ausgerichtet werden.


Die Massnahme soll ab 2006 greifen. Die laufenden Bauprojekte sind nicht betroffen. Diese GAP-Variante ist am Schluss des Gesetzes-Entwurfes beigefügt - in der Form einer Änderung des Entwurfes. Das GAP-Vernehmlassungsverfahren steht für diese Variante und wird diesbezüglich massgebend sein, was nochmals zu einer Verzögerung führen kann.



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