Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Konkordat über die Errichtung und den Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch | |
| vom: | 22. Juni 2004 | |
| Nr.: | 2004-149 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
7. Umsetzung / weitere Schritte
Das Genehmigungsverfahren bei den Konkordatsmitgliedern soll so erfolgen, dass die Ratifizierung des IPH-Konkordats durch eine genügende Anzahl Partner (95% der Betriebsbeiträge) bis Ende 2004 abgeschlossen werden kann. Im Kanton Basel-Landschaft ist der Landrat für die Genehmigung des Konkordats (Staatsvertrag) zuständig (§ 64 Absatz 1 der Kantonsverfassung, KV). Das Konkordat unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung, sofern es vom Landrat mit weniger als vier Fünfteln der anwesenden Landratsmitglieder beschlossen wird (§ 30 Buchstabe b KV). Andernfalls unterliegt das Konkordat der fakultativen Volksabstimmung (§ 30 Absatz 1 Buchstabe c KV).
In der Umsetzungsphase (ab 2005) geht es zunächst um die Konstituierung der Konkordatsbehörde. Diese hat alsdann gemäss ihrer Zuständigkeit nach Artikel 9 des Konkordats die entsprechenden Organe der IPH zu bestimmen und die notwendigen Vorentscheidungen zu fällen. Dabei soll mit entsprechender Vorbereitung und Unterstützung von Projektleitung und Lenkungsausschuss die Wahl der Schuldirektion noch im Januar 2005 stattfinden. Falls immer möglich sind bei personellen Entscheiden die heutigen Schulleitungen und Mitarbeitenden zu berücksichtigen.
Bis zum Start des ersten Lehrgangs an der IPH im Herbst 2006 müssen in den einzelnen Korps die Vorbereitungen für die Einführungswoche und das Praktikum der Anwärter/innen abgeschlossen sein. Bis zum Abschluss dieses
Lehrganges sind allfällige weitere Anpassungen in den Bereichen des Lehrkörpers und der Infrastruktur für die Grundausbildung notwendig. Dazu sind unter Umständen auch Anpassungen im Bereich der gesetzlichen Grundlagen notwendig. Die entsprechenden Entscheide obliegen den jeweiligen Korps.
Das Teilprojekt Schule hat die Erarbeitung der Detaillehrpläne und konkreten Unterrichtspläne sowie die Rekrutierung des Lehrkörpers voranzutreiben. Daneben sind Schulstatut und weitere Regelungen für die IPH zu erarbeiten. Mit der zunehmenden Komplettierung von Schulstab und Lehrkörper kann diese Arbeitsgruppe in einer späteren Phase aufgelöst werden.
Das Teilprojekt Vertrag muss reorganisiert werden, geht es nun doch hauptsächlich um die Abwicklung der baulichen Arbeiten und die Sicherstellung der zusätzlichen Infrastruktur für die IPH. Das Teilprojekt Konkordat wird aufgelöst.
Für das Jahr 2005 werden erstmals Personalkosten anfallen für die Schuldirektion und weitere Mitglieder des engeren Schulstabes. Der Schule steht dann bereits das zinslose Darlehen des Kantons Luzern zur Verfügung. Im Budget 2006 der IPH werden weitere Personalkosten aufzunehmen sein, da bereits ab 1.1.2006 der gesamte Schulstab eingestellt werden soll. Beim Start des ersten Lehrgangs im Herbst 2006 fallen die aufgezeigten Kosten für die ersten Monate des ersten Lehrgangs an; ab Frühjahr 2007 sind alle im Konzept aufgezeigten Kosten fällig, da sowohl die Grundausbildung wie auch die Weiterbildung angeboten und durchgeführt werden. Im Rahmen der Feinprojektierung sind durch das Teilprojekt Finanzen diese entsprechenden Kostenberechnungen zu verfeinern.
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