Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Konkordat über die Errichtung und den Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch | |
| vom: | 22. Juni 2004 | |
| Nr.: | 2004-149 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
6. Auswirkungen auf den Kanton Basel-Landschaft
6.1 Allgemeines
Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion und die Polizei Basel-Landschaft haben sich bereits im Rahmen des Vorläuferprojekts "Sand", mit welchem das Polizeikonkordat Nordwestschweiz in Zusammenarbeit mit der Armee ein Ausbildungszentrum auf dem Areal des Waffenplatzes Sand plante, sehr stark engagiert. Eine gemeinsame Polizeischule mehrerer Partner wird auch aus der Optik des Kantons Basel-Landschaft mittelfristig als zwingend erachtet. Weil seitens der Armee die für einen Entscheid notwendigen verbindlichen Zusagen nicht abgegeben werden konnten und der Zeitplan eine Schuleröffnung erst nach mehreren Jahren möglich erscheinen liess, hat der Kanton Basel-Landschaft zusammen mit den übrigen Partnern des Polizeikonkordates Nordwestschweiz auf ein Angebot des Zentralschweizer Polizeikonkordates, eine gemeinsame Polizeischule im alten Lehrerseminar von Hitzkirch zu gründen, positiv reagiert. Gestützt auf die Vorarbeiten im Projekt "Sand" konnte das Projekt "Hitzkirch" sehr rasch vorangetrieben und zur Entscheidung gebracht werden. Angesichts der Möglichkeit einer Nutzung bestehender Schulinfrastrukturen und der fairen Standortabgeltung durch den Kanton Luzern besteht die Chance, das politisch anspruchsvolle Vorhaben einer gemeinsamen interkantonalen Polizeischule rasch umzusetzen.
6.2 Polizeiausbildung bei der Polizei Basel-Landschaft heute
Wie die anderen Organisationen des Polizeikonkordats Nordwestschweiz bildet auch die Polizei Basel-Landschaft ihre Polizistinnen und Polizisten seit Jahren in einer eigenen Polizeischule aus. Die Polizei Basel-Landschaft verfügt heute über eine qualitativ hochstehende, bewährte und zweckmässige Grundausbildung, welche sich über insgesamt 15 Monate erstreckt. In den ersten 12 Monaten werden in ca. 1'500 Lerneinheiten die verschiedensten polizeirelevanten Themenbereiche instruiert. Zusätzlich werden 2 Praktika zu je einem Monat und eine Stage in den jeweiligen Diensten der Polizei Basel-Landschaft durchlaufen. Die angehenden Polizistinnen und Polizisten werden grösstenteils durch Milizinstruktorinnen und Milizinstruktoren aus den Reihen der Polizei Basel-Landschaft ausgebildet. Dies hat den Vorteil, dass ein fundierter und kantonsspezifischer Praxisbezug in der Ausbildung vorhanden ist. Weiter ist vorteilhaft, dass über die ganze Ausbildungsdauer ein direkter Kontakt zwischen Stammkorps und Auszubildenden besteht. Die Grundausbildungs- und Weiterbildungstätigkeit bindet heute bei Kadern und Spezialisten der Polizei Basel-Landschaft einen zum Teil nicht unerheblichen Anteil an deren Arbeitszeit. Der Lehrkörper besteht zur Zeit aus ca. 84 Personen, wovon ca. 30 Personen externe Lehrkräfte aus anderen staatlichen Institutionen oder der Privatwirtschaft sind. Lernreviere sind bei der Polizei Basel-Landschaft überwiegend nicht fix installiert. Die notwendigen Standorte müssen jeweils gesucht, angemietet und jeweils neu eingerichtet werden. Dies weist den Nachteil auf, dass keine ständigen Infrastrukturen für die praxisbezogene Ausbildung bestehen. Um eine realistische und den Anforderungen der Praxis entsprechende Ausbildung anbieten zu können, sind solche gut eingerichteten Lernreviere jedoch von grossem Vorteil. Die ta
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ktische Schiessausbildung, welche aus Gründen des Praxisbezuges nicht nur im Schiesskeller unter Laborbedingungen durchgeführt werden kann, wird heute immer schwieriger zu organisieren, da kaum mehr geeignete Schiessplätze zur Verfügung stehen.
6.3 Polizeiausbildung bei der Polizei Basel-Landschaft mit IPH
Die heutige Dauer der Grundausbildung wird mit der Teilnahme an den Lehrgängen der Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch verkürzt. Das hat zur Folge, dass einige Ausbildungsthemen nicht mehr in der selben Intensität oder gar nicht mehr vermittelt werden, wie dies heute in der Polizeischule der Polizei Basel-Landschaft getan wird. Aus diesem Grund ist trotz der Ausbildung in Hitzkirch ein kantonaler, korpsspezifischer Ausbildungsblock für die auszubildenden Polizistinnen und Polizisten nach wie vor nötig. Dieser wird durch die Ausbildungsabteilung der Polizei Basel-Landschaft organisiert und wird ca. 4 Monate pro Lehrgang (2 Lehrgänge pro Jahr = 8 Monate korpsspezifische Ausbildung im Jahr) in Anspruch nehmen. Dort werden u.a. die korps- und kantonsrelevanten Bereiche ausgebildet. So zum Beispiel: kantonales polizeispezifisches Recht, Aufbau und Organisation der kantonalen Verwaltungen, kantons- und korpsintern eingesetzte Technik (Software, Funk etc.).
Die Auszubildenden verbringen einen Teil der Ausbildungszeit in einem obligatorischen Internatsbetrieb. Aber auch ausserhalb der obligatorischen Internatszeit werden vor allem diejenigen Auszubildenden an der IPH ein Zimmer beziehen müssen, denen eine tägliche Rückreise nicht möglich, verantwortbar oder zumutbar ist. Den übrigen Auszubildenden steht es frei, täglich an ihren Wohnort zurück zu kehren. Es ist davon auszugehen, dass die angehenden Polizistinnen und Polizisten aus dem Kanton Basel-Landschaft fallweise auf ein Zimmer im Internat angewiesen sein werden. Die Übernahme der Kosten durch die Auszubildenden würde für den Kanton Basel-Landschaft erhebliche Nachteile bei der Rekrutierung mit sich bringen. Es ist deshalb vorgesehen, Auszubildenden mit unzumutbar langen Reisewegen ausserhalb der obligatorischen Internatszeit kostenlos eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Die Kosten werden solidarisch von allen Partnern getragen, was sich für den Kanton Basel-Landschaft auch finanziell positiv auswirkt.
6.4 Vertretung des Kantons Basel-Landschaft im Projektteam
Unser Kanton war bei den Projektarbeiten für eine gemeinsame Polizeischule Hitzkirch mit einbezogen und wie folgt vertreten: durch Regierungsrat Andreas Koellreuter im Lenkungsausschuss, Polizeikommandant Kurt Stucki in der Projektleitung und den Leiter der Ausbildungsabteilung der Polizei Basel-Landschaft, Dieter Aebersold, in der Kerngruppe (Ausbildungsverantwortliche). Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass die Interessen des Kantons Basel-Landschaft in das Projekt miteinfliessen konnten.
6.5 Grundsätzliche Zustimmung des Regierungsrates zur Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch
Der Regierungsrat hat dem Projekt der Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch am 10. Juni 2003 grundsätzlich zugestimmt. Die Vorteile der gemeinsamen Polizeischule erblickt der Regierungsrat vor allem darin, dass durch die Vereinigung von Wissen und Erfahrung die polizeiliche Ausbildung und Weiterbildung weiter professionalisiert und optimiert werden kann. Durch die gemeinsame Ausbildung und Weiterbildung findet eine weitere Annäherung der Einsatzdoktrinen statt, was für die gemeinsame Durchführung von interkantonalen Polizeiaktionen von entscheidender Bedeutung ist. Mit der gemeinsamen Aus- und Weiterbildungsdoktrin findet eine weitere Harmonisierung und Annäherung zwischen den kantonalen Polizeikorps statt. Die beteiligten Kantone setzen ein deutliches Zeichen, dass sie ihre Verantwortung als Träger der Polizeihoheit ernst nehmen und gewillt sind, den hohen Ausbildungsstandard und die Fachkompetenz der Polizeimitarbeitenden zu gewährleisten. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Schaffung einer gemeinsamen Bildungsstätte für die Zentral- und Nordwestschweiz Signalwirkung hätte.
6.6 Personelle und finanzielle Auswirkungen
Durch die Übertragung der Polizeiausbildung an eine interkantonale Schule werden die bisherigen Milizinstruktorinnen und -instruktoren teilweise entlastet. Sie stehen in Zukunft im entsprechenden Ausmass wieder für ihre Stammtätigkeiten zur Verfügung. Die Mitarbeitenden der Ausbildungsabteilung/Grundausbildung werden sich vor allem der korpsspezifischen Ausbildung und der Rekrutierung widmen, welche zwei mal jährlich für zwei Monate durchgeführt wird. Die Polizei Basel-Landschaft muss gemäss Konzept 2.4 Personaleinheiten nach Hitzkirch als Ausbildner delegieren.
Der Kanton Basel-Landschaft wird einen jährlichen Beitrag von 1'089'000 Franken an das mit 13'654'000 Franken veranschlagte Betriebsbudget beizutragen haben. Mit diesem Beitrag sind sowohl die Grundausbildung als Teile einer möglichen Weiterbildung abgegolten. Entlastet wird das Budget des Kantons, bzw. der Polizei Basel-Landschaft, durch Rückvergütungen für Instruktorinnen und Instruktoren der Polizei Basel-Landschaft an der IPH und durch die Reduktion der Polizeischule von 15 auf 12 Monate.
Das neue Ausbildungskonzept an der IPH wird gegenüber der bisherigen kantonsinternen Lösung für den Kanton Basel-Landschaft zu Mehrkosten von ca. 253'000 Franken pro Jahr führen. Diese Berechnung geht davon aus, dass die Parlamente aller Konkordatspartner dem vorliegenden Konkordat zustimmen. Diesem Mehraufwand steht ein entsprechender Mehrwert gegenüber: Durch die Vereinheitlichung der Aus- und Weiterbildung und die Angleichung der Einsatzdoktrinen der verschiedenen Polizeikorps werden die Voraussetzungen für die Durchführung kantonsgrenzenüberschreitender Polizeieinsätze - speziell bei der Verbrechensbekämpfung - wesentlich verbessert. Die Zusammenarbeit zwischen Polizeimitarbeitenden verschiedener Polizeikorps , welche dieselbe Grundausbildung und Weiterbildung absolviert haben, gestaltet sich in der Sache einfacher und im Ablauf speditiver. Diese Faktoren führen mittelfristig zu einer "unité de doctrine" unter den beteiligten kantonalen Polizeikorps. Die Mehrkosten gegenüber der heutigen Polizeischule erklären sich zu einem erheblichen Teil damit, dass das Weiterbildungsangebot der IPH sehr breit gefächert ist und verschiedene, heute nicht angebotene Weiterbildungen enthält. Zudem wird die Ausbildungs- und Weiterbildungsinfrastruktur gegenüber heute wesentlich verbessert.
Der Vergleich des jährlichen Aufwandes für unseren Kanton zwischen der bestehenden Lösung und dem neuen Schulmodell der IPH zeigt folgendes Gesamtbild:
| Was | bisherige Lösung in Franken | Schulmodell IPH in Franken |
| Personalaufwand | + 2'430'000 | + 1''700'000 * |
| Sachaufwand | + 427'000 | + 321'000 |
| Total Aufwand | + 2'857'000 | + 2'021'000 |
| Beitrag an IPH | 0 | + 1'089'000 |
| Total Aufwand | + 2'857'000 | + 3'110'000 |
| Mehraufwand | + 253'000 | |
| + 3'110'000 | + 3'110'000 |
* 93% dieser Kosten entfallen auf Lohn, Sozialzulagen, Schichtzulagen, Pikett, Spesen der Aspiranten und Aspirantinnen. Die übrigen 7% setzen sich zur Hauptsache aus den Personalkosten für die Schulleitung zusammen.
Einen Teil der Ausbildung (4 von insgesamt 12 Monaten) bestreiten die Aspirantinnen und Aspiranten ausserhalb der IPH in ihren kantonalen Polizeikorps. Dort erfolgt die korpsspezifische Ausbildung für die kantonalen Bereiche wie kantonales Recht, kantonale Verwaltungs- und Gerichtsstrukturen, Geographie etc.). Für diese Ausbildungsteile muss der Kanton selber besorgt sein. Im weiteren wird die Rekrutierung (Ausschreibung, Informationsveranstaltungen, Vorstellungsgespräche, Aufnahmeprüfungen, Ausrüstung) weiterhin eine kantonale Aufgabe bleiben.
Der Direktionssaldo der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion wird durch die jährlichen Mehrkosten von ca. 253'000 Franken nicht belastet. Der Mehraufwand wird innerhalb des Budgets der Polizei Basel-Landschaft durch Einsparungen und Mehreinnahmen kompensiert.
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