Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Konkordat über die Errichtung und den Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch | |
| vom: | 22. Juni 2004 | |
| Nr.: | 2004-149 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Finanzielles
5.1 Finanzierung
Für den Aufbau der IPH stehen folgende Mittel zur Verfügung (siehe unten Plan-Bilanz und Plan-Erfolgsrechnung):
| - | Zinsloses Darlehen Kanton Luzern | Fr. 7'000'000 |
| - | Immobilien im Baurecht für den Betrag von | Fr. 20'000'000 |
| - | Verzinsliche Darlehen von Dritten im Betrag von | Fr. 27'500'000 |
Die Schule finanziert die laufenden Tätigkeiten vorwiegend über Beiträge der Konkordatsmitglieder wie auch über Drittmittel.
Die Führung der Schule erfolgt nach den Grundsätzen der Wirkungsorientierten Verwaltung (WOV). Im Zentrum steht dabei der Leistungsauftrag mit dem Vierjahres-Globalbudget. Neben der Finanzbuchhaltung mit ihren Nebenbüchern wird die IPH eine Kosten- und Leistungsrechnung sowie eine Finanzplanung führen. Das Berichtswesen wird stufengerecht erfolgen. Eine externe Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und erstattet zuhanden des Schulrates und der Konkordatsbehörde Bericht.
Grundsätzlich werden die Grundausbildung und die Weiterbildung zu Selbstkosten verrechnet. Diese enthalten die eigentlichen Betriebskosten und einen Risikozuschlag. Die Leistungen für Dritte müssen gewinnbringend sein und dürfen die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht behindern.
5.2 Plan-Bilanz und Plan-Erfolgsrechnung
A. Plan-Bilanzen IPH 2005 bis 2006
Grafik A
B. Plan-Bilanzen IPH 2007 bis 2008
Grafik B
C. Plan-Erfolgsrechnungen IPH 2006 bis 2008
Grafik C
Die Plan-Erfolgsrechnungen basieren auf folgenden Annahmen:
| - | Das Zahlenmaterial stammt aus den Berechnungen des Teilprojektes Finanzen im Herbst 2002 und wurde als Basis für die Plan-Erfolgsrechnungen übernommen. |
| - | Der Personalaufwand 2006 (Verwaltungs- und Unterhaltspersonal sowie Lehrpersonal) wird mit einem Drittel der Gesamtjahresplanung veranschlagt. |
| - | Die Honorare für die Grundausbildung 2006 werden mit einem Viertel der Gesamtjahresplanung (2006: 15 Wochen Grundausbildung 1, Gesamtjahresplanung GA 1 und 2 68 Wochen) veranschlagt. |
| - | Die Honorare für die Weiterbildung 2006 werden mit einem Drittel der Gesamtjahresplanung veranschlagt. |
| - | Im Jahr 2006 werden keine Lehrgänge für Botschaftsschutz, Polizeidienstangestellte und Gemeindepolizei angeboten. Es fallen somit keine Honorare in diesen Bereichen an. |
| - | Der Raumaufwand 2006 wird mit einem Drittel der Gesamtjahresplanung veranschlagt. |
| - | Der Finanzaufwand 2006 wurde für das ganze Jahr voll berücksichtigt (Zins 3%). |
| - | Auf den Liegenschaften wird 2006 keine Abschreibung/Amortisation getätigt. Ab 2007 werden Fr. 1,5 Mio. pro Jahr (während ca. 30 Jahren) abgeschrieben. Beim mobilen Anlagevermögen wurde mit einer vollen Jahresabschreibung bereits ab 2006 gerechnet. |
| - | Der diverse Sachaufwand 2006 wurde zu einem Drittel der Gesamtjahresplanung veranschlagt. |
| - | Die Rückstellungen 2007 betragen Fr. 100'000 (ca. 0.2% von 47,5 Mio.). Ab 2008 werden die Rückstellungen im gleichen Ausmass erhöht, wie der Finanzaufwand infolge Amortisation des Fremdkapitals abnimmt. |
| - | Im Jahr 2006 werden keine Lehrgänge für Botschaftsschutz, Polizeidienstangestellte und Gemeindepolizei angeboten. Es fallen somit keine Erträge in diesen Bereichen an. |
| - | Erträge von Nicht-Konkordatsmitgliedern (z. B. Ausbildung zugunsten des Fürstentums Liechtenstein) fallen im 2006 keine an, da eine allfällige Fakturierung erst beim Abschluss der Grundausbildung im Jahre 2007 erfolgt. |
| - | Erträge aus Dienstleistungen wurden keine berücksichtigt. |
| - | Die Erträge aus den Konkordatskantonen wurden gemäss Schlüssel (70% Tragfähigkeit, 30% Verursacher) veranschlagt. |
5.3 Kostenverteilschlüssel
Die Kosten für die Grund- und Weiterausbildung werden den Konkordatsmitgliedern in Form einer Leistungspauschale in Rechnung gestellt. Sie wird durch die Konkordatsbehörde zusammen mit dem Beschluss über das Vierjahres-Globalbudget festgelegt. Die Fakturierung der Leistungspauschale erfolgt hälftig im Januar und Juni. 70% wird den Konkordatsmitgliedern nach dem Tragfähigkeitsprinzip und 30% nach dem Verursacherprinzip in Rechnung gestellt.
Das Tragfähigkeitsprinzip basiert auf drei Kennwerten, die je zu einem Drittel gewichtet werden:
| Korpsgrösse | Anzahl Korpsangehörige am 1.1.2003 mit einer polizeilichen Grundausbildung von mehr als 6 Monaten Dauer |
| Einwohner | Ständige Wohnbevölkerung, Stand Juni 02 (nach Publicus, Schweizer Jahrbuch des öffentlichen Lebens) |
| Schülerzahlen | Anzahl (Deutschschweizer) Anwärter und Anwärterinnen, die in den letzten 4 Jahren die polizeiliche Grundausbildung absolviert und abgeschlossen haben. |
Aus den prozentualen Anteilen dieser drei Kennwerte ergibt sich ein Durchschnittswert (A) pro Konkordatspartner:
| Konkordatspartner | Korps- grösse |
% | Einwohner | % | Schüler 2006 |
% | O |
| AG | 532 | 11.5% | 547'462 | 19.1% | 24 | 10.5% | 13.7% |
| BL | 403 | 8.7% | 259'485 | 9.0% | 20 | 8.8% | 8.8% |
| BS | 747 | 16.1% | 198'480 | 6.9% | 40 | 17.5% | 13.5% |
| BE-Kanton ohne Stadt | 1'079 | 23.3% | 814'340 | 28.3% | 43 | 18.9% | 23.5% |
| BE-Stadt | 402 | 8.7% | 126'804 | 4.4% | 26 | 11.4% | 8.2% |
| LU-Kanton ohne Stadt | 436 | 9.4% | 287'256 | 10.0% | 21 | 9.2% | 9.5% |
| LU-Stadt | 161 | 3.5% | 57'196 | 2.0% | 7 | 3.1% | 2.8% |
| NW | 50 | 1.1% | 38'471 | 1.3% | 4 | 1.8% | 1.4% |
| OW | 44 | 1.0% | 32'695 | 1.1% | 2 | 0.9% | 1.0% |
| SO | 324 | 7.0% | 246'121 | 8.6% | 23 | 10.1% | 8.6% |
| SZ | 162 | 3.5% | 129'895 | 4.5% | 9 | 3.9% | 4.0% |
| UR | 83 | 1.8% | 35'933 | 1.3% | 2 | 0.9% | 1.3% |
| ZG | 207 | 4.5% | 98'640 | 3.4% | 7 | 3.1% | 3.7% |
| TOTAL | 4'360 | 100% | 2'872'778 | 100% | 228 | 100% | 100% |
Das Verursacherprinzip orientiert sich an den Teilnehmertagen des Vorjahres. Weil es für die Startphase keine Teilnehmertage des Vorjahres gibt, werden die Teilnehmertage der letzten fünf Jahre beigezogen. Für die einzelnen Konkordatspartner ergeben sich aufgrund dieser Annahmen folgende Kostenanteile:
| Konkordatspartner | Tragfähigkeit 70% | Schüler 30% | Schlüssel |
| AG | 9.6% | 3.2% | 12.7% |
| BL | 6.2% | 2.6% | 8.8% |
| BS | 9.5% | 5.3% | 14.7% |
| BE-Kanton ohne Stadt | 16.5% | 5.7% | 22.1% |
| BE-Stadt | 5.7% | 3.4% | 9.2% |
| LU-Kanton ohne Stadt | 6.7% | 2.8% | 9.4% |
| LU-Stadt | 2.0% | 0.9% | 2.9% |
| NW | 1.0% | 0.5% | 1.5% |
| OW | 0.7% | 0.3% | 1.0% |
| SO | 6.0% | 3.0% | 9.0% |
| SZ | 2.8% | 1.2% | 4.0% |
| UR | 0.9% | 0.3% | 1.2% |
| ZG | 2.6% | 0.9% | 3.5% |
| TOTAL | 70% | 30% | 100% |
Am 25. Juni 2003 haben die die Vertreterinnen und Vertreter der Exekutive der einzelnen Partner diesem Finanzierungsschlüssel zugestimmt. Da die Kennwerte laufend Veränderungen unterliegen, entspricht diese Berechnung der einzelnen Kostenanteile einer Momentaufnahme der Situation bei den verschiedenen Partnern. Um eine Berechnungsgrundlage schaffen zu können, musste aber eine Ausgangslage definiert werden. Während des Betriebes der IPH werden die Kennwerte laufend aktualisiert und der Kostenverteilschlüssel jährlich angepasst.
5.4 Standortabgeltung des Kantons Luzern
5.4.1 Sonderleistungen des Standortkantons
Der Kanton Luzern
| - | überträgt die für den Schulbetrieb erforderlichen Liegenschaften im Baurecht an die IPH. Nach Ablauf der gesetzlichen Maximaldauer von 100 Jahren kann das Baurecht erneuert werden. Der Baurechtszins beträgt 20 Mio. Franken und ist einmalig bei Aufnahme des Schulbetriebes zu entrichten. Der reale Wert der Liegenschaften beträgt gemäss Schatzung der KPMG 55 Mio. Franken. Der Kanton Luzern haftet für versteckte Mängel während fünf Jahren. Am Ende des Baurechtes fallen die Liegenschaften an den Kanton Luzern zurück. Diesen Heimfall hat der Kanton Luzern mit einem Drittel des Verkehrswertes der Liegenschaften im Zeitpunkt des Heimfalls zu entschädigen; |
| - | sichert die Nutzungsrechte an den notwendigen Ausbildungsplätzen, welche im Eigentum Dritter stehen (Aabachzentrum und Pistolenstand Retschwil, 300m-Schiessanlage); |
| - | übernimmt Funktion und Verantwortung eines Bauherrn bei Bautätigkeit der IPH auf Begehren der Schule; |
| - | stellt die notwendigen Räumlichkeiten für die Aufbauphase der IPH zur Verfügung; |
| - | gewährt der IPH ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 7 Mio. Franken ab In-Kraft-Treten des Konkordats mit einer Laufzeit von maximal zehn Jahren ab Aufnahme des Schulbetriebs; |
| - | befreit die IPH von allen Kantons- und Gemeindesteuern mit Ausnahme von gewinnorientierten Tätigkeiten zugunsten Dritter. |
5.4.2 Bewertung der Sonderleistungen
Es ist vorgesehen, dass der Kanton Luzern der IPH die Anlagen und das Darlehen ab dem 1. Januar 2005 zur Verfügung stellt, die Schule jedoch erst am 1. Juli 2006 startet. Deshalb werden die Leistungen für diese 18 Monate separat berechnet und je nach Art der Leistung auf die ersten 10 bzw. 30 Jahre des Schulbetriebs verteilt.
| Sonderleistung | Wert der Leistung | Kalk. Dauer in Jahren | Wert 1 - 10 Jahre | Wert 11 - 30 Jahre | Wert ab 31 Jahren |
| a) während der Aufbauphase: | |||||
| - Zinsloses Darlehen | 315'000 | 10 | 31'500 | 0 | 0 |
| - Fälligkeit Baurechtszins | 2'475'000 | 30 | 82'500 | 82'500 | 0 |
| - Leistungen Hochbauamt | 1'000'000 | 30 | 33'500 | 33'500 | 0 |
| b) bei Schulstart: | |||||
| - Zinsloses Darlehen | 2'100'000 | 10 | 210'000 | 0 | 0 |
| - Entlastung Zins durch verminderte Abgeltung * | 15'750'000 | 30 | 525'000 | 525'000 | 0 |
| - Entlastung Abschreibung durch verminderte Abgeltung | 35'000'000 | 30 | 1'167'000 | 1'167'000 | 0 |
| Totaler Wert der Sonderleistungen | 56'640'000 | - | 2'049'500 | 1'808'000 | 0 |
| Geschätzte Betriebskosten im Durchschnitt | - | - | 15'000'000 | 20'000'000 | - |
| In % der Betriebskosten | - | - | 13,7 % | 9,0 % | - |
* 3 % während 30 Jahren mit einem mittleren gebundenen Kapital von 17,5 Millionen Franken.
Nicht in der obigen Darstellung enthalten sind:
| - | die Kostenübernahme für Errichtung, Eintragung, Übertragung des Baurechts etc. (geringfügig), |
| - | der Heimfall zu 1/3 des Verkehrswerts (der Verkehrswert ist kaum berechenbar / schätzbar), |
| - | die Steuerbefreiung. |
In Anbetracht des relativ bescheidenen volkswirtschaftlichen Nutzens der IPH für den Kanton Luzern und im Vergleich zu den Regelungen des Standortbeitrages anderer Schulkonkordate kann von einer fairen Lösung gesprochen werden: Nur rund ein Achtel der Anwärter/innen stammt aus dem Kanton Luzern. An Gehältern bezahlt die IPH rund 3 Mio Franken jährlich. Dazu kommen Sachaufwendungen, die eventuell im Standortkanton getätigt werden, sowie weitere Auswirkungen, die mit dem Betrieb der Schule in Hitzkirch unmittelbar zusammenhängen. Im Vergleich zu anderen Schulen wie etwa zur Fachhochschule Zentralschweiz (FHZ) kann der Standortkanton aber nicht unmittelbar und speziell von Dienstleistungen der IPH profitieren und die ausgebildeten Schulabgänger/innen verbleiben ebenfalls nicht im Kanton. Die Standortabgeltung fällt daher etwas tiefer aus als etwa bei der FHZ, aber vergleichbar oder höher als bei anderen Schulvereinbarungen (z.B. Hochschule für Landwirtschaft Zollikofen oder Hochschule Rapperswil).
Fortsetzung >>>
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