Vorlage an den Landrat


5. Finanzielles

5.1 Finanzierung


Für den Aufbau der IPH stehen folgende Mittel zur Verfügung (siehe unten Plan-Bilanz und Plan-Erfolgsrechnung):


Die Schule finanziert die laufenden Tätigkeiten vorwiegend über Beiträge der Konkordatsmitglieder wie auch über Drittmittel.


Die Führung der Schule erfolgt nach den Grundsätzen der Wirkungsorientierten Verwaltung (WOV). Im Zentrum steht dabei der Leistungsauftrag mit dem Vierjahres-Globalbudget. Neben der Finanzbuchhaltung mit ihren Nebenbüchern wird die IPH eine Kosten- und Leistungsrechnung sowie eine Finanzplanung führen. Das Berichtswesen wird stufengerecht erfolgen. Eine externe Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und erstattet zuhanden des Schulrates und der Konkordatsbehörde Bericht.


Grundsätzlich werden die Grundausbildung und die Weiterbildung zu Selbstkosten verrechnet. Diese enthalten die eigentlichen Betriebskosten und einen Risikozuschlag. Die Leistungen für Dritte müssen gewinnbringend sein und dürfen die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nicht behindern.




5.2 Plan-Bilanz und Plan-Erfolgsrechnung


A. Plan-Bilanzen IPH 2005 bis 2006
Grafik A


B. Plan-Bilanzen IPH 2007 bis 2008
Grafik B


C. Plan-Erfolgsrechnungen IPH 2006 bis 2008
Grafik C


Die Plan-Erfolgsrechnungen basieren auf folgenden Annahmen:




5.3 Kostenverteilschlüssel


Die Kosten für die Grund- und Weiterausbildung werden den Konkordatsmitgliedern in Form einer Leistungspauschale in Rechnung gestellt. Sie wird durch die Konkordatsbehörde zusammen mit dem Beschluss über das Vierjahres-Globalbudget festgelegt. Die Fakturierung der Leistungspauschale erfolgt hälftig im Januar und Juni. 70% wird den Konkordatsmitgliedern nach dem Tragfähigkeitsprinzip und 30% nach dem Verursacherprinzip in Rechnung gestellt.


Das Tragfähigkeitsprinzip basiert auf drei Kennwerten, die je zu einem Drittel gewichtet werden:




Aus den prozentualen Anteilen dieser drei Kennwerte ergibt sich ein Durchschnittswert (A) pro Konkordatspartner:

Das Verursacherprinzip orientiert sich an den Teilnehmertagen des Vorjahres. Weil es für die Startphase keine Teilnehmertage des Vorjahres gibt, werden die Teilnehmertage der letzten fünf Jahre beigezogen. Für die einzelnen Konkordatspartner ergeben sich aufgrund dieser Annahmen folgende Kostenanteile:


Am 25. Juni 2003 haben die die Vertreterinnen und Vertreter der Exekutive der einzelnen Partner diesem Finanzierungsschlüssel zugestimmt. Da die Kennwerte laufend Veränderungen unterliegen, entspricht diese Berechnung der einzelnen Kostenanteile einer Momentaufnahme der Situation bei den verschiedenen Partnern. Um eine Berechnungsgrundlage schaffen zu können, musste aber eine Ausgangslage definiert werden. Während des Betriebes der IPH werden die Kennwerte laufend aktualisiert und der Kostenverteilschlüssel jährlich angepasst.




5.4 Standortabgeltung des Kantons Luzern


5.4.1 Sonderleistungen des Standortkantons


Der Kanton Luzern




5.4.2 Bewertung der Sonderleistungen


Es ist vorgesehen, dass der Kanton Luzern der IPH die Anlagen und das Darlehen ab dem 1. Januar 2005 zur Verfügung stellt, die Schule jedoch erst am 1. Juli 2006 startet. Deshalb werden die Leistungen für diese 18 Monate separat berechnet und je nach Art der Leistung auf die ersten 10 bzw. 30 Jahre des Schulbetriebs verteilt.

* 3 % während 30 Jahren mit einem mittleren gebundenen Kapital von 17,5 Millionen Franken.


Nicht in der obigen Darstellung enthalten sind:

In Anbetracht des relativ bescheidenen volkswirtschaftlichen Nutzens der IPH für den Kanton Luzern und im Vergleich zu den Regelungen des Standortbeitrages anderer Schulkonkordate kann von einer fairen Lösung gesprochen werden: Nur rund ein Achtel der Anwärter/innen stammt aus dem Kanton Luzern. An Gehältern bezahlt die IPH rund 3 Mio Franken jährlich. Dazu kommen Sachaufwendungen, die eventuell im Standortkanton getätigt werden, sowie weitere Auswirkungen, die mit dem Betrieb der Schule in Hitzkirch unmittelbar zusammenhängen. Im Vergleich zu anderen Schulen wie etwa zur Fachhochschule Zentralschweiz (FHZ) kann der Standortkanton aber nicht unmittelbar und speziell von Dienstleistungen der IPH profitieren und die ausgebildeten Schulabgänger/innen verbleiben ebenfalls nicht im Kanton. Die Standortabgeltung fällt daher etwas tiefer aus als etwa bei der FHZ, aber vergleichbar oder höher als bei anderen Schulvereinbarungen (z.B. Hochschule für Landwirtschaft Zollikofen oder Hochschule Rapperswil).



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