Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Konkordat über die Errichtung und den Betrieb einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch | |
| vom: | 22. Juni 2004 | |
| Nr.: | 2004-149 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Umfeld und Planung einer Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch
3.1 Ausgangslage
Die in den letzten Jahren massiv gestiegenen Anforderungen an die Angehörigen der Polizeikorps verlangen eine Aus- und Weiterbildung von hoher und stets auf den aktuellsten Stand gebrachter Qualität hinsichtlich Inhalten, Methoden und Organisation. Die Ausbildungsinhalte müssen national und international vernetzt werden. Dabei gelangen die einzeln agierenden Polizeischulen an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Die laufende Optimierung der Grundausbildung und der Einbezug neuer Lernformen ("e-learning") erfordern personell und materiell grosse Aufwendungen, die von den einzelnen Korps nur noch schwerlich erbracht werden können. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden und auch künftig eine qualitativ hochstehende Polizeiausbildung garantieren zu können, ist ein Zusammenlegen der Ausbildung unabdingbar.
Im Rahmen der Projekte Polizei XXI und USIS ist in Zukunft mit einer stärkeren Harmonisierung und einer intensiveren Zusammenarbeit der Polizeikräfte zu rechnen. Dies bedingt, dass speziell in Bezug auf Doktrin, Ausrüstung und Ausbildung eine Vereinheitlichung stattfindet, ohne dabei die föderalistischen Strukturen und die Polizeihoheit der Kantone und Städte sowie die bestehenden Polizeikonkordate in Frage zu stellen. Die IPH bildet dafür eine ideale Basis.
Bereits vor dem Projekt IPH hat das Polizeikonkordat Nordwestschweiz Überlegungen zu einer gemeinsamen Polizeiausbildung angestellt. Vorgesehen war die Realisierung eines Ausbildungszentrums zusammen mit dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) auf dem Waffenplatz Sand-Schönbühl bei Bern. In der Zentralschweiz anderseits müsste das Zentralschweizer Polizeikonkordat aus Kapazitätsgründen in naher Zukunft einen Ausbau der bestehenden Zentralschweizer Polizeischule (ZSPS) vorsehen, um den heutigen Ansprüchen genügen zu können.
3.2 Idee der gemeinsamen Ausbildung
Bei der Überprüfung des gegenwärtigen Ausbildungssystems der Polizei wird schnell offensichtlich, dass die heute üblichen korpsspezifischen Insellösungen weder zukunftsgerichtet noch langfristig wirtschaftlich sind. Die Zusammenarbeit im Bereich der polizeilichen Grundausbildung und Weiterbildung ergibt daher viele Vorteile, welche den Mehrwert gegenüber der heute praktizierten Ausbildung belegen:
| - | Das fundierte methodische und didaktische Wissen im Bereich der Polizeiausbildung der einzelnen Partner wird vereinigt. Die vorhandenen Kenntnisse können gemeinsam weiterentwickelt werden. Auf die zukünftige Entwicklung der Polizeiausbildung kann man dadurch optimal reagieren. Grund- und Weiterausbildung können effizient und differenziert weiterentwickelt werden. |
| - | Nicht nur das Ausbildungswissen, auch die taktischen und technischen Erfahrungen der täglichen Polizeiarbeit werden kumuliert. Dies führt zu einer gemeinsamen Einsatzdoktrin und somit zu einer einfacheren Zusammenarbeit über die Korpsgrenzen hinweg. |
| - | Im Einsatz lassen sich zudem auch materielle und personelle Ressourcen gemeinsam nutzen. |
| - | Die qualitativ hohen Ansprüche an die Ausbildung können gemeinsam getragen werden. Die Ausbildungsinhalte können einfacher und günstiger entwickelt werden. Vieles wird möglich, was im Alleingang nicht realisierbar wäre. |
| - | Dem praxisorientierten Unterricht wird grosse Bedeutung zugemessen. In Lernrevieren werden die Auszubildenden realitätsnah auf die Herausforderungen des Polizeiberufes vorbereitet. |
| - | Die auf 24 Anwärter/innen limitierte Klassengrösse steigert die Unterrichtsqualität. Es lassen sich gezielt verschiedene Unterrichtsformen einsetzen und die Betreuung der Auszubildenden wird intensiviert. |
| - | Die IPH führt zu einer gemeinsamen Plattform, die den Korps und den zuständigen Behörden ermöglicht, ihre Anliegen gemeinsam und somit in einer stärkeren Position zu postulieren. Dies kann bei der heutigen Entwicklung der inneren Sicherheit von grosser Bedeutung sein. |
| - | Die gemeinsame Schule wirkt sich längerfristig günstig auf die Harmonisierung der polizeilichen Informationsmittel (z. B. Funk und Einsatzjournal) und auf die Materialbeschaffung aus. |
| - | Die Realisation der IPH setzt gesamtschweizerisch ein beachtliches Signal. Die Partner beweisen gegenüber Bund, Kantonen und Städten, dass sie zur Kooperation im Bereich der inneren Sicherheit bereit sind. Das Projekt IPH legt die Basis für die Arbeitsgruppe "Bildungspolitisches Gesamtkonzept zur Polizeiausbildung in der Schweiz" von Frau Regierungsrätin K. Keller-Sutter (SG). Diese Arbeitsgruppe kann von den Erfahrungen und Ergebnissen des Projekts IPH profitieren. |
3.3 Projektarbeit
Diese Vorteile sowie der in beiden Polizeikonkordaten bestehende Handlungsbedarf haben die beteiligten Partner bewogen, eine Interkantonale Polizeischule Hitzkirch zu prüfen. Am 23. Mai 2002 erfolgte anlässlich einer Kick-Off-Sitzung in Hitzkirch der Auftrag an die Projektleitung, die folgenden Entscheidgrundlagen für eine IPH zu erarbeiten:
| - | Aufnahme des Ist-Zustandes hinsichtlich der Grund- und Weiterausbildungsbedürfnisse bei den 11 kantonalen und den 2 städtischen Polizeikorps, |
| - | Definition des Leistungsangebotes der zukünftigen IPH, |
| - | Erstellung eines Schulprofils (Ablauf, Dauer und Fächerplan), |
| - | Darlegung der personellen, baulichen und materiellen Voraussetzungen für die gemeinsame Polizeischule, |
| - | umfassende Kostenberechnung und Schaffung eines transparenten Finanzierungsmodells, |
| - | Abklärung der juristischen Formalitäten inklusive der Verfassung eines entsprechenden Konkordatstextes. |
Um die Arbeiten zielgerichtet erledigen zu können und primär in den Polizeikorps einen möglichst breiten Konsens zu erreichen, wurde die Projektorganisation wie folgt strukturiert:
| Lenkungsausschuss | Regierungsrätin Dora Andres (BE) |
| Regierungsrätin Margrit Fischer (LU), bis 30. Juni 2003 | |
| Regierungsrätin Yvonne Schärli (LU), ab 1. Juli 2003 | |
| Regierungsrat Beat Fuchs (NW) | |
| Regierungsrat Kurt Wernli (AG) | |
| Kommandant Reto Habermacher (Kapo UR) | |
| Kommandant Kurt Niederhauser (Kapo BE) | |
| Sekretariat: Ivo Schwegler (Rechtsdienst Kapo BE) | |
| Projektleitung | Projektleiter Harry Wessner (Kdt Stv/SC Kapo LU) |
| Kommandant Kurt Niederhauser (Kapo BE) | |
| Kommandant Roberto Zalunardo (Kapo BS) | |
| Kommandant Reto Habermacher (Kapo UR) | |
| Vorsitzende der Teilprojekte | |
| Teilprojekt Schule | Urs Wicki (Ausbildungsverantwortlicher Kapo BS, Vorsitz) |
| Kommandant Roberto Zalunardo (Kapo BS, Mentor) | |
| Teilprojekt Konkordat | Ivo Schwegler (Rechtsdienst Kapo BE, Vorsitz) |
| Harry Wessner (Kdt Stv/SC Kapo LU, Mentor) | |
| Teilprojekt Finanzen | Gody Kunz (Chef Finanz- und Rechnungswesen Kapo LU, Vorsitz) |
| Kommandant Kurt Niederhauser (Kapo BE, Mentor) | |
| Teilprojekt Vertrag | Vital Zehnder (Zentralschweizer Regierungskonferenz, Vorsitz) |
| Kommandant Reto Habermacher (Kapo UR, Mentor) |
Begleitet wurde die Arbeit des Lenkungsausschusses und der Projektleitung durch Dr. Bernhard Prestel und Urs Rutzer von der TC Team Consult AG in Zürich.
Wegweisend für die Projektarbeit war und ist der umfassende Einbezug der korpsinternen Fachkräfte wie Kommandanten, Ausbildungsverantwortliche, Instruktoren, Finanzspezialisten und Juristen. Zudem gelangten in den Teilprojekten auch Spezialistinnen und Spezialisten aus den kantonalen und städtischen Verwaltungen zum Einsatz, die mit ihrem Wissen die Projektarbeit unterstützten. Dadurch wurde die geforderte, breite Abstützung der vorliegenden Unterlagen erzielt.
Am 5. Mai 2003 erfolgte im Lenkungsausschuss die Bereinigung der Projektunterlagen. Schliesslich stimmte er dem Konzept und Konkordat unter Berücksichtigung der durch ihn beschlossenen Änderungen einstimmig zu. Darauf wurden die gesamten Unterlagen den zuständigen Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren der Kantone und Städte zuhanden einer ersten Diskussion in den Regierungen zugestellt mit der Aufforderung, bis zum 25. Juni 2003 allfällige Änderungsanträge einzubringen.
Schliesslich fand am 25. Juni 2003 die Sitzung mit den Exekutivvertreter/innen in Hitzkirch statt. Sämtliche eingereichten Anträge und auch die anlässlich der Sitzung noch vorgebrachten Änderungsvorschläge wurden umfassend behandelt und definitiv verabschiedet. Die Teilprojektleiter Ivo Schwegler, Vital Zehnder sowie der Projektleiter Harry Wessner wurden mit der Redaktion einer einheitlichen Botschaft zuhanden der Regierungen beauftragt.
3.4 Die Interkantonale Polizeischule Hitzkirch
3.4.1 Auftrag der Schule
Die Interkantonale Polizeischule Hitzkirch erbringt für die Konkordatspartner folgende Leistungen:
| - | Sicherstellen einer kompetenten Grundausbildung von angehenden Polizistinnen und Polizisten inklusive Berufsabschluss als Polizist / Polizistin. |
| - | Anbieten von bedarfsgerechten Weiterbildungskursen für die beteiligten Polizeikorps. |
| - | Erbringen von Dienstleistungen zugunsten der Schulpartner im Bereich der Rekrutierung und des Ausbildungscontrollings. |
| - | Kontaktpflege zu weiteren nationalen und internationalen Ausbildungsinstitutionen sowie bedingte Mitarbeit bei der Entwicklung und Forschung im polizeilichen Bereich. |
| - | Öffnung von Kursangebot und Infrastruktur zugunsten von Dritten. |
| - | Jährliche Durchführung von Instruktorentagen zur didaktischen und methodischen Schulung des Lehrkörpers. |
3.4.2 Rechtsform und Organisation
Die IPH wird im Rahmen des Schulkonkordats als selbständige, rechtsfähige Anstalt der Konkordatspartner mit Sitz in Hitzkirch konzipiert. Die weiterführenden Regelungen werden in einem Schulstatut und in Reglementen festgelegt.
Der Konkordatsbehörde obliegt die politische Führung der IPH. Ein Schulrat unterstützt den oder die Schuldirektor/in bei der operativen Ausgestaltung des Bildungsangebotes sowie der finanziellen und logistischen Führung der Schule.
3.4.3 Grundausbildung
Die IPH bietet den Absolventinnen und Absolventen eine Ausbildung, die sie in einem Entwicklungs- und Reifeprozess psychisch und physisch, in Theorie und Praxis - also gesamtheitlich - auf ihre zukünftige Tätigkeit als Polizistin und Polizist vorbereitet. Dabei sollen die Selbständigkeit und das Selbstbewusstsein ebenso gefördert werden wie die Zusammenarbeit im Team. Ein frühzeitiger Einblick in den Berufsalltag mittels Praktika und praxisbezogenen Seminararbeiten schafft den notwendigen Praxisbezug und ermöglicht, das Gelernte umzusetzen.
Der IPH-Schulrat wird ein gemeinsames Anforderungsprofil für Polizeianwärter/innen erstellen. Die eigentliche Rekrutierung neuer Anwärter/innen bleibt aber Aufgabe der jeweiligen Korps. Vor der eigentlichen Grundausbildung findet in den Stammkorps eine Einführungswoche für die Anwärter/innen statt. Jährlich werden schliesslich zwei Grundausbildungskurse gestartet und abgeschlossen. Die Ausbildung umfasst rund 1'360 Unterrichtsstunden und dauert 10 Monate. Die ersten acht und die letzten vier Wochen werden im obligatorischen Internatsbetrieb geführt. Nach einer Ausbildungszeit von 18 Wochen an der IPH folgt ein sechswöchiges Praktikum im Stammkorps. Bei Vollbetrieb können an der IPH pro Jahr bis zu 330 neue Polizistinnen und Polizisten ausgebildet werden, die den eidgenössisch anerkannten Fachausweis erlangen. Aus methodisch-didaktischen Gründen ist die Klassengrösse auf 24 Anwärter/innen limitiert.
Die Grundausbildung berücksichtigt mit entsprechenden Ausbildungsmodulen auch die Bedürfnisse des Botschaftsschutzes, der Gemeindepolizeien und der Polizeidienstangestellten. Die Teilnehmenden dieser Organisationen sind an der IPH denjenigen der Kantonspolizeien und der beiden Stadtpolizeikorps von Bern und Luzern gleichgestellt. Die anfallenden Schulkosten aber werden als Vollkosten verrechnet.
Der Lehrkörper für die Grundausbildung setzt sich aus ca. 7 ständigen Lehrpersonen (angestellt an der IPH) und 16 Korpsinstruktoren (zeitlich limitierter Einsatz an der IPH, Anstellung beim Stammkorps) zusammen.
3.4.4 Weiterbildungsangebot
Die IPH bietet eine auf die Grundausbildung abgestimmte und mit den Partnerkorps abgesprochene permanente Weiterbildung an. Kurse von kurzer Dauer und eigentliche korpsspezifische Lehrgänge werden aus Kostengründen oder um Zeit zu sparen auch inskünftig dezentral durchgeführt und basieren auf der Infrastruktur des Stammkorps.
Das Weiterbildungsangebot der Schule ist so ausgelegt, dass die Mitarbeitenden der verschiedenen Polizeikorps jährlich 1 - 2 Tage zentral in Hitzkirch absolvieren. Dabei werden Kurse im Bereich der polizeilichen Grundversorgung, Fach- und Führungskurse sowie Ausbildungen für Kaderkräfte angeboten. Total stehen bis zu 30 verschiedene Kurstypen zur Auswahl. Um die vorhandene Infrastruktur optimal auszunutzen und damit die Kosten für die Konkordatspartner zu senken, wird die IPH Kurse auch an Dritte anbieten.
3.4.5 Schulinfrastruktur
Die IPH nutzt für die theoretische Ausbildung und die körperliche Ertüchtigung die Unterrichtsräume des ehemaligen Lehrer/innen-Seminars Hitzkirch. Damit sind gute räumliche Voraussetzungen gegeben. Bei vollem Schulbetrieb belegt die Grundaus- und Weiterbildung 18 Klassenzimmer. Ferner stehen 9 Gruppenräume, 3 Informatikzimmer, eine Bibliothek für gedruckte und elektronische Medien sowie eine Aula zur Verfügung. Die Büros der Schulleitung können in die vorhandene Rauminfrastruktur problemlos integriert werden. Als weitere Schulinfrastruktur ist ein Hallenbad, eine Turnhalle und eine Aussensportanlage vorhanden. Durch bauliche Anpassungen werden Waffen- und Munitionsräume, Trocknungsräume und persönliche Materialschränke realisiert. Die Unterkunftsräume des ehemaligen Lehrer/innen-Internats dienen der IPH ebenfalls als Zimmer für die Anwärter/innen. Dank einer allfälligen zusätzlichen Belegung des Seminars in Baldegg sind genügend Betten vorhanden; es müssen keine weiteren Unterkünfte gebaut werden. Sämtliche vorgesehenen Anpassungen sind mit den Ausbildungsverantwortlichen der Polizeikorps abgesprochen und festgelegt worden.
Im ehemaligen Zivilschutzausbildungszentrum Aabach (Hitzkirch) befinden sich die Lernreviere für die praktische Polizeiausbildung. Dazu gehören drei Schiesskeller und ein Schiesskino, ein Vorplatz und eine Halle für Ordnungsdienstausbildung, ein Raum für die Ausbildung der polizeilichen Zwangsmittel, zwei Einfamilienhäuser und ein Mehrfamilienhaus sowie ein Geschäftshaus, um verschiedene Situationen darstellen und trainieren zu können. In der Nachbargemeinde Retschwil wird der Pistolenstand für die Schiessausbildung genutzt.
3.4.6 Aufgaben der Schulpartner
Die Konkordatspartner haben auch künftig gewisse Aufgaben wahrzunehmen. Dazu gehören insbesondere:
| - | Rekrutierung, Ausrüstung und Besoldung der Auszubildenden, |
| - | Durchführung einer Einführungswoche und eines sechswöchigen Praktikums im Stammkorps, |
| - | Einführung der Schulabgänger mit einer korpsspezifischen Ausbildung im Anschluss an die Grundausbildung der IPH, |
| - | Stellen des Instruktionspersonals gemäss Aufteilungsschlüssel, |
| - | Unterstützung der Harmonisierungsbestrebungen durch Fachgruppen, |
| - | Durchführung der Brevetierung. |
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