Vorlage an den Landrat


1. Übersicht

Im Jahr 2000 lancierte das Polizeikonkordat Nordwestschweiz (PKNW), dem neben unserem Kanton auch die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Bern und Solothurn sowie die Stadt Bern angehören, auf Initiative des Kantons Basel-Landschaft das Projekt einer gemeinsamen Polizeischule. Die Projektarbeiten standen unter der Leitung von Regierungsrat Andreas Koellreuter, Vorsteher der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion bis 30. Juni 2003) und von Polizeikommandant Kurt Stucki. Für das PKNW wurde ursprünglich ein gemeinsamer Standort mit dem Bund (Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS) auf dem Waffenplatz Sand-Schönbühl (Kanton Bern) geplant. Ende 2001 ergab sich jedoch die Möglichkeit für einen Alternativ-Standort in Hitzkirch (Lehrerseminar des Kantons Luzern). Eine Machbarkeitsstudie zeigte, dass sich die vorhandene Infrastruktur im Lehrerseminar und im Ausbildungszentrum Aarbach für eine gemeinsame Polizeischule des PKNW und des Zentralschweizer Polizeikonkordats (ZPK) mit den Kantonen Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug sowie mit der Stadt Luzern eignet. Das ZPK betreibt für die Grundausbildung seit einigen Jahren erfolgreich eine Polizeischule für die Konkordatskantone und die Stadt Luzern. Das ZPK entschied sich, die Möglichkeit des Projekts einer gemeinsamen Polizeischule mit dem PKNW zu nutzen.


Im Auftrag der Polizei- und Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren der beiden Polizeikonkordate Nordwest- und Zentralschweiz sowie der beiden Städte Bern und Luzern hat ein Projektteam unter der Leitung von Regierungsrätin D. Andres (BE) und Regierungsrätin M. Fischer (LU) von Mai 2002 bis April 2003 die Grundlagen für eine Interkantonale Polizeischule Hitzkirch (IPH) erarbeitet. Am 25. Juni 2003 haben die zuständigen Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren zusammen mit ihren Polizeikommandanten anlässlich einer Sitzung in Hitzkirch das Konzept und das Konkordat bereinigt und gutgeheissen.


Die Initiative für die Bildung einer gemeinsamen Polizeischule der Mitglieder des Nordwestschweizer Polizeikonkordats ist von Regierungsrat Andreas Koellreuter und von Polizeikommandant Kurt Stucki ausgegangen. Die Vorarbeiten sind im wesentlichen von ihnen beiden gestaltet worden.




1.1 Die Interkantonale Polizeischule Hitzkirch (IPH) in Kürze


Die Interkantonale Polizeischule Hitzkirch (IPH) deckt langfristig den gesamten Grundausbildungsbedarf der Konkordatspartner ab. Dabei sind insbesondere auch die Ausbildungsbedürfnisse für Angehörige der Gemeindepolizeien und des Botschaftsschutzes sowie der Polizeidienstangestellten berücksichtigt. Vorgesehen sind jährlich zwei Lehrgänge für insgesamt 220 bis 330 Personen, die gemäss Vorgaben des Amtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) zu Polizistinnen und Polizisten ausgebildet werden. Dabei stellt die praxisorientierte Ausbildung in Lernrevieren und in optimalen Klassengrössen und Ausbildungsgruppen ein Schwergewicht dar. Neu wird auch der Bereich Weiterbildung weitgehendst an der gemeinsamen Polizeischule angeboten, ohne jedoch das Schweizerische Polizeiinstitut Neuenburg (SPI) zu konkurrenzieren. Zudem erhält die Schule genügend Freiraum, um Bildungsangebot und Infrastruktur auch an Dritte vermieten zu können.


Die IPH wird als öffentlich-rechtliche Anstalt ohne Investitionskosten der Konkordatspartner realisiert. Die Finanzierung ist über Drittmittel sicherzustellen. Die Infrastruktur der IPH wird vom Kanton Luzern im Baurecht abgetreten. Die jährlichen Betriebskosten belaufen sich auf 13.7 Mio. Franken. Sie werden den Konkordatspartnern in Form einer Leistungspauschale in Rechnung gestellt, wobei sie zu 70% nach dem Tragfähigkeitsprinzip (Durchschnittswert von Korpsgrösse, Einwohner- und Schülerzahl) und zu 30% nach dem Verursacherprinzip (Schülerzahl) auf die Partner verteilt wird.


Die Ausgestaltung der IPH findet in den Polizeikorps und bei den Finanzspezialisten der Kantone und Städte eine breite Abstützung. Die Schule steht zudem mit dem SPI und den ersten Resultaten der Arbeitsgruppe von Regierungsrätin K. Keller-Sutter (SG) zum "Bildungspolitischen Gesamtkonzept" für die Polizeiausbildung in der Schweiz im Einklang.


Die Detailprojektierung soll auf Anfang 2005, nach Inkrafttreten des Konkordates, an die zukünftigen Funktionsträger übergehen; die Wahl dieser Verantwortlichen erfolgt auf der Basis von Konzept und Konkordat. Die Eröffnung der IPH ist auf den Herbst 2006 vorgesehen.




1.2 Auswirkungen für den Kanton Basel-Landschaft


Die IPH bringt dem Kanton Basel-Landschaft im Polizeibereich eine optimierte, an den aktuellen Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung orientierte Aus- und Weiterbildung, insbesondere ein gegenüber heute klar erweitertes Weiterbildungsangebot, eine Vereinheitlichung der Aus- und Weiterbildung sowie die dadurch zu erwartende Annäherung der Einsatzdoktrinen der Polizeikorps der beteiligten Kantone. Diesem Mehrwert stehen Mehrkosten von jährlich ca. 253'000 Fr. gegenüber.



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