Vorlage an den Landrat


5. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Der Entwurf der Landratsvorlage wurde der Finanzverwaltung, der Finanzkontrolle und dem Gebietsverantwortlichen des Bundesamts für Strassen am 23. April 2004 mit einer äusserst kurzen Frist zur Stellungnahme unterbreitet.


Die Finanzdirektion unterstützt in ihrem ausführlichen Mitbericht vom 26. April 2004 zum Entwurf der Landratsvorlage den Antrag an den Landrat, der Fertigstellung des Tunnels mit dem Ziel der Inbetriebnahme der Umfahrung Sissach im Verlauf des Jahres 2006 zuzustimmen. Sie begrüsst, dass die vorliegende Landratsvorlage zum Anlass genommen wird, über sämtliche Mehrkosten zu befinden, und nicht nur über die Zusatzkosten für die Massnahmen im Bereich der Hebungen. Sie verlangt aber, dass die Vorlage bezüglich der folgenden Punkte zu überarbeitet ist:


Die verlangten Ergänzungen wurden in der Vorlage weitgehend berücksichtigt. Hingegen würden gesicherte Aussagen über die Auswirkungen auf das kantonale Strassenbauprogramm der nächsten Jahre den Rahmen dieser Vorlage sprengen. Ein solches Programm ist zudem von anderen Faktoren bestimmt (z.B. GAP) und ist Bestandteil des durch den Regierungsrat regelmässig aktualisierten Investitionsprogramms. Ansatzweise wurden Aussagen in den gleichzeitig dem Landrat vorzulegenden Beantwortungen der parlamentarischen Vorstösse zum Chienbergtunnel gemacht.


Die Finanzkontrolle stellt sich in ihrer Stellungnahme auf den Standpunkt, dass die Landratsvorlage nicht dem Parlament unterbreitet werden dürfe, bevor die Verhandlungen mit dem Bund über die Bundesbeiträge abgeschlossen sind. Dieses Begehren kann nicht erfüllt werden, wie in Kapitel 4.6 ausgeführt wird. Diverse Punkte bedürfen noch intensiver Verhandlungen und Erarbeitung von Unterlagen. Zudem kann das Beitragsgesuch betreffend Massnahmen zur Bewältigung der Hebungen erst nach Vorliegen des Bauprojekts eingereicht werden. Eine abschliessende Regelung aller offenen Punkte kann wohl erst mit der Genehmigung der Schlussrechnung erfolgen.


Vom Bundesamt für Strassen wurde lediglich darauf hingewiesen, dass die Beteiligung des Bundes an den Mehrkosten (Projektänderungen, Indexteuerung, Tagbruch und Massnahmen Hebungen) noch offen ist.



Fortsetzung >>>
Back to Top