Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | H2 Umfahrung Sissach: Chienbergtunnel; Zusatzkreditvorlage | |
| vom: | 18. Mai 2004 | |
| Nr.: | 2004-124 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Begründung / Bedarf
1991 bewilligte der Landrat den Kredit von 170 Mio. Franken für die Umfahrung und 9 Mio. Franken für flankierende Massnahmen im Ortskern Sissachs. Die nun zur Diskussion stehenden Mehrkosten betreffen:
| - | Projektoptimierungen infolge Auflagen, neuen Erkenntnissen bezüglich Stand der Technik oder baugrundbedingten Massnahmen, |
| - | Tagbruch vom 1. Februar 2002 |
| - | Massnahme zu Erhöhung Tunnelsicherheit |
| - | Massnahmen zu Bewältigung der Hebungen |
Gemäss §26a des Finanzhaushaltgesetzes ist ein Zusatzkredit vor dem Eingehen neuer Verpflichtungen einzuholen, wenn es sich vor oder während der Ausführung eines Projekts zeigt, dass der bewilligte Verpflichtungskredit nicht ausreicht. Die ersten drei Positionen könnte man zu einem wesentlichen Grad als gebundene Ausgaben bezeichnen, über welche der Landrat lediglich orientiert werden müsste. Der effektive Ausweis über die Kosten würde damit erst über die Schlussabrechnung erfolgen. Die Massnahmen zu Verringerung der Hebungen nehmen hingegen ein Ausmass an, welches verlangt, grundsätzlich über den Weiterbau zu befinden und den erforderlichen Zusatzkredit zu genehmigen. Die vorliegende Landratsvorlage wird deshalb zum Anlass genommen, über alle Mehrkosten zu befinden.
2.1 Heutige Situation
Im Tunnel wurden im Bereich Haldenweg in Sissach bereits im Jahre 2002 Hebungen festgestellt, welche seither periodisch überwacht wurden. Entgegen erster Annahmen klangen diese Hebungen bisher nicht ab, sondern nahmen linear stetig zu. Die Messungen im März 2004 ergaben in 2 Jahren eine Hebung von rund 10 cm bei Tm 880, während die Hebungen an der Oberfläche mit 3 cm geringer sind. Ab Mitte 2003 wurden zusätzlich Hebungen in einem zweiten Bereich festgestellt, welche mit der gleichen Intensität zunehmen. Die Tatsache, dass die Hebungen der Tunnelröhre nicht abklangen, veranlassten das Tiefbauamt weitergehende Untersuchungen anzustellen und Massnahmen zur Stabilisierung zu studieren.
Der Regierungsrat liess sich am 28. Oktober 2003 eingehend informieren und ermächtigte die Bau- und Umweltschutzdirektion, die Arbeiten zur Abklärung des Phänomens und die ersten Massnahmen zur Eindämmung der Hebungen - soweit terminlich notwendig - laufend freizugeben.
Man hat für die Begutachtung und die weitere Begleitung eine breit abgestützte Expertengruppe eingesetzt, welche im November 2003 ihre Arbeit aufgenommen hat. Dabei geht es um die Begleitung der Arbeiten, die Beurteilung der eingeleiteten und allenfalls weiterer Massnahmen sowie die Erarbeitung einer Entscheidungstrategie anhand der Beobachtungen und von Resultaten umfangreicher Messungen. Diese Experten haben in der Zwischenzeit zusammen mit einer strategischen Gruppe (mit Vertretern von TBA, ASTRA, Projektverfasser, Geologen) in mehreren Sitzungen Lösungen evaluiert. Dabei haben sich Massnahmen mit einer sogenannten Knautschzone herauskristallisiert, welcher weiter zu bearbeiten sind und die Gegenstand dieser Zusatzkreditvorlage bilden.
Die Arbeiten im Tunnel laufen mit Ausnahme eines ausgesparten Bereichs von 350 Metern Länge im eigentlichen Hebungsbereich unvermindert weiter mit dem Ziel, den Rohbau (Betonarbeiten, Belagstragschicht) im Herbst 2004 abzuschliessen. Zur Zeit sind rund 90 % des Tunnelgewölbes erstellt und der Innenausbau im Gang. Die nachfolgenden Ausrüstungsarbeiten sind erst zum Teil vergeben und richten sich nach dem weiteren Vorgehen bezüglich Massnahmen zur Bewältigung der Hebungen.
Per Ende 2003 sind 206'400'000 Franken ausgegeben und Bundesbeiträge von 119'800'000 Franken ausgerichtet worden.
2.2 Künftige Situation und Ziele
Bevor die Hebungen aktuell geworden sind, rechnete man mit einer Inbetriebnahme des Tunnels in der ersten Hälfte 2005. Das weitere Bauprogramm ist abhängig vom Umfang und der Lokalisierung der vorzusehenden Massnahmen. Mit den Massnahmen zur Bewältigung der Hebungen kann nach der Zustimmung durch den Landrat und aufgrund der erforderlichen Beschaffungsschritte im Herbst 2004 begonnen werden, wobei zu beachten ist, dass die zu erwartenden zunehmenden Schäden im Tunnel eine Ausführung der Massnahmen bis Ende 2005 zwingend machen. Die Arbeiten dauern je nach Umfang voraussichtlich ein Jahr. Man hofft einen Teil der Verzögerungen mit teilweisem Vorziehen der Ausrüstungsarbeiten zu kompensieren. Diese dauern ebenfalls ein gutes Jahr, inklusive aller Tests, sodass eine Inbetriebnahme im Laufe des Jahres 2006 ins Auge gefasst werden kann.
2.3 Bisheriges Vorgehen / Planungsschritte
Nach den ersten Anzeichen der Hebungen sind die Messungen und Beobachtungen intensiviert worden. Mit Prof. K. Kovári als Experten, später ergänzt mit Prof. G. Anagnostou und Dipl. Ing. E. Beusch und einer strategischen Gruppe ist eine umfangreiche Massnahmenevaluation in einer strategischen Gruppe vorgenommen worden. Zur Zeit liegt ein bereinigtes Vorprojekt vor, das auch Grundlage für die Kostenannahmen bildet. Noch weiter beurteilt werden muss der effektive Umfang der Gefährdungsbereiche und die daraus abzuleitende Notwendigkeit von Massnahmen. Grundsätzlich sind alle weiteren Projektierungsschritte nach Vorgaben durch die Normen vorzunehmen.
2.4 Variante Aufgabe des Tunnels
Bezüglich einer Aufgabe des Tunnels sind folgende Aspekte beleuchtet worden:
| - | Sicherung des Bauwerks: Das Bauwerk muss so gesichert werden, dass sich die Nachsorge primär auf die Überwachung (Hebungen infolge Quelle, Setzungen, Grundwasserverhältnisse etc.) beschränkt. Es sind deshalb Massnahmen zur Sicherung des Bauwerks (z.B. Einbruch) und Massnahmen zur Beschränkung von möglichen Folgeschäden (z.B. Aufgabe des Wohngebiets über dem Tunnel) zu prüfen, festzulegen und zu realisieren. |
| - | Rückbau: Beim Rückbau sind die Nutzung der nicht mehr benötigten Projektteile sowie deren Beeinträchtigung von Orts- und Landschaftsbild, die Gebrauchstauglichkeit der übrigen in Betrieb stehenden Projektteile und die ökologischen Aspekte eines Rückbaus zu betrachten. |
| - | Drittnutzung: Das Bauwerk oder zumindest Teile davon können einer Drittnutzung (Lagerraum, Test- und/oder Versuchsraum) zugeführt werden. Dies kann die Kosten zur Sicherung und zum Rückbau reduzieren. |
| - | Konsequenzen: Die Ziele der Ortsumfahrung Sissach können nicht erfüllt werden. Die Aufgabe des Tunnels hat Auswirkungen auf die Orts- und Regionalplanung. Verkehrsplanung, Orts- und Landschaftsplanung sind den neuen Verhältnissen anzupassen. |
Aufgrund dieser Überlegungen gelangt man zum Schluss, dass eine Aufgabe des Tunnels den Kanton, unter Berücksichtigung allenfalls zurückzuzahlender Bundesgelder, insgesamt teurer zu stehen kommt als die Vollendung und Inbetriebnahme.
Fortsetzung >>>
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