Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | H2 Umfahrung Sissach: Chienbergtunnel; Zusatzkreditvorlage | |
| vom: | 18. Mai 2004 | |
| Nr.: | 2004-124 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Die Projekte
3.1 Projektoptimierungen
Unter diesem Titel sind verschiedene zusätzliche Arbeiten oder Abgaben erfasst, welche im seinerzeitigen Projekt und damit auch im Kostenvoranschlag und in der Landratsvorlage nicht enthalten waren.
3.2 Tagbruch
Am 1. Februar 2002 hat der Tagbruch östlich der Rheinfelderstrasse in Sissach die Arbeiten für den Chienbergtunnel der Umfahrung Sissach jäh gestoppt. Die Verantwortlichen von Unternehmung, Projektverfasser, Geologen und Bauherrschaft, mit Beizug von Prof. Kovári von der ETH Zürich als Prüfingenieur haben rasch das Vorgehen für die Bewältigung des Ereignisses festgelegt. Nach den ersten Sicherungsarbeiten auf der Westseite wurde mit einem Umgehungsstollen die Verbruchzone umfahren, um auch östlich davon zusätzliche Sicherungen vorzunehmen. Ab April wurde begonnen, nach vorgängiger Verfestigung des Verbruchkörpers mittels Injektionen, den Verbruch im Schutz eines doppelten Rohrschirms zu durchfahren. Mitte August 2002 konnte die erfolgreiche Durchquerung mit der Kalotte, dem oberen Teil des Tunnelprofils, vermeldet werden. Darauf wurden die Sprengarbeiten im Fels wieder aufgenommen und der Umgehungsstollen mit Ausbruchmaterial verfüllt. Ab Oktober 2002 ist der ordentliche Bauvorgang mit dem Betonieren des Tunnelgewölbes wieder angelaufen.
Über die Ursache des Einsturzes besteht noch keine Klarheit. Das Statthalteramt Sissach hat eine Untersuchung eingeleitet, um abzuklären ob gegen die Regeln der Baukunst verstossen wurde und damit einen Experten beauftragt. Diese Untersuchung läuft noch. Unabhängig davon hat das Tiefbauamt zusammen mit der Unternehmung und den Projektverfassern bei Prof. Kovári von der ETHZ eine Expertise zur Ermittlung der Schadensursache in Auftrag gegeben. Die definitive Fassung der Expertise wird, nachdem den Parteien eine nochmalige Frist für Ergänzungs- und Erläuterungsfragen eingeräumt wird, im Sommer 2004 erwartet. Nach Vorliegen der Expertise wird es darum gehen festzustellen, ob eine Einigung betreffend Haftung und anteiliger Kostenübernahme erzielt werden kann, oder ob Gerichte aufgrund von Forderungen entscheiden müssen.
3.3 Erhöhung Tunnelsicherheit
Die Umfahrung Sissach wurde vor über 15 Jahren geplant. Nach Aufnahme der Ausführungsprojektierung wurden die Tunneleinrichtungen dem Standard des Tunnels Eggfluh (Umfahrung Grellingen) angepasst, welcher 1999 in Betrieb genommen wurde.
Durch die verschiedenen gravierenden Ereignisse in Strassentunnels wurden die Anforderungen an die Sicherheit in Tunnels laufend erhöht; so auch im Chienbergtunnel, dessen geplante Einrichtungen 2002 eingehend überprüft wurden. Aufgrund dieser Überprüfung konnten in Absprache mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) rechtzeitig umfangreiche Ergänzungen vorgesehen werden, um die Sicherheit im Tunnel den heutigen Massstäben anzupassen:
Die Massnahmen zur Erhöhung der Tunnelsicherheit umfassen folgende Aspekte:
Beschränkung der Ereignisausdehnung:
- Erhöhung der Brandbeständigkeit der Lüftungsanlage
- Vergrösserung der Brandfallklappen
- Verlängerung des Abluftkanals
- Optimierung der Anzahl und der Lage der Strahlventilatoren
Optimierung der Selbstrettungsmöglichkeiten
- Einbezug des Energieleitungstunnels unter der Fahrbahn als Fluchtweg
- Zusätzliche Fluchtabgänge in den Energieleitungstunnel
- Fluchtwegsignalisation
- Optimierung der Brandnotbeleuchtung
- Erhöhung der Leuchtdichte
- Zusätzlicher Sirenenalarm
Professionelle Ereignisinfrastruktur
- Redundante Mittelspannungseinspeisung
- Videoüberwachung, Ereignisdetektion
3.4 Hebungen
Die Hebung der Tunnelröhre muss aus Gründen der Tragwerkssicherheit und Gebrauchstauglichkeit sowie den Nutzungsansprüchen an die Geländeoberfläche begrenzt oder sogar zum Stillstand gebracht werden. Zulässige Lösungen zu Neugestaltung des Tunnelausbaus sollen dabei folgenden Kriterien genügen:
| - | Gewährleistung der unbeweglichen Lagerung der Fahrbahnplatte und des mit ihr verbundenen oberen Teils des bestehenden Betongewölbes samt Zwischendecke und verkehrstechnischen Einrichtungen. |
| - | Verringerung der Hebungen an der Geländeoberfläche. |
Mit hoher Wahrscheinlichkeit sollten während 25 Jahren keine baulichen Massnahmen nötig werden, die längere Einstellungen des Tunnelbetriebes erfordern würden.
Aufgrund des Variantenvergleichs hat die Strategische Gruppe anlässlich der Besprechung vom 16.1.2004 das folgende Konzept zur Weiterbearbeitung freigegeben:
| Tunnel ohne Sohlgewölbe, mit biegesteif verbundener Fahrbahn auf Längsbalken und Knautschzone und Beibehaltung des bereits betonierten oberen Teils des Innengewölbes |
Dieses Konzept hat die folgenden charakteristischen Eigenschaften:
| - | Abbruch des bestehenden Sohlgewölbes |
| - | Biegesteif verbundene Fahrbahnplatte auf Längsbalken gelagert |
| - | Rückverankerte Knautschzone im Sohlbereich, getrennt vom Tunnelprofil |
| - | Der obere Gewölbeteil wird beibehalten, damit gelten auch auf dieser Strecke die gleichen Randbedingungen für den Innenausbau, die Lüftung und die Betriebseinrichtungen im Fahrraum |
| - | Der Zugang zum Hohlraum unter der Fahrbahn erfolgt über einen Zugangsstollen aus dem disponiblen Raum der Tagbaustrecke West oder aus einer zusätzlichen Ausstellbucht, was im Bauprojekt noch geprüft werden soll. Der Zugang zur Knautschzone soll jederzeit ohne wesentliche Störung des Verkehrs im Tunnel möglich sein. |
| - | Die Knautschzone ist auf eine Wirkungsdauer von rund 25 Jahren ausgelegt. |
| - | Wenn die Knautschzone "aufgebraucht" ist, soll diese ohne grössere Verkehrseinschränkungen erneuert werden können als Ausgangslage für den nächsten Betriebszyklus. |
Der neu gestaltete Tunnelabschnitt besteht aus den folgenden wesentlichen Konstruktions- und Tragelementen:
| - | Längsbalken als Fundation des Tunnelgewölbes |
| - | Knautschmaterial (Flächenhaftes Knautschsystem oder als Variante modulares Knautschsystem) |
| - | Rückverankerte Platte über dem Knautschmaterial |
| - | Anker zur Rückverankerung des Knautschmaterials und der Längsbalken |
| - | Mit dem Tunnelgewölbe biegesteif verbundene Fahrbahnplatte |
| - | Zugangsstollen aus dem disponiblen Raum der Deckelbauweise. |
Grafiken dazu finden Sie in der PDF-Datei
Begrenzung der Massnahmen aufgrund des Hebungspotentials:
Aufgrund der beobachteten Heftigkeit der Hebungen in den Hebungsbereichen wurde die ganze Tunnelstrecke im Hinblick auf die Gefahr von Tunnelhebungen neu beurteilt. Diese Neubeurteilung führte dazu, dass für das vorliegende Vorprojekt auf der Strecke von Tm 850 bis Tm 1210, d.h. auf total 360 m mittels baulichen Massnahmen diesen Tunnelhebungen begegnet werden soll. In wie weit die Strecke verändert (erweitert oder verkürzt) wird, ist abhängig von der Beurteilung der Ergebnisse der laufenden zusätzlichen Erkundungsbohrungen, der weiteren Beurteilung der geologischen Daten und weiteren statischen Modellberechnungen.
Um Quellhebungen im Tunnelsohlbereich zu begrenzen wird über der Sohle eine Knautschzone, die mittels systematischer Ankerungen im Untergrund rückverankert ist, angeordnet.
Im vorliegenden Vorprojekt werden 2 mögliche Lösungen von Knautschsystem dargestellt:
Grafiken dazu finden Sie in der PDF-Datei
- Flächenhaftes Knautschsystem:
Knautschzone aus Blähton geschüttet; mit Sohlplatte und Rückverankerungen, entspricht dem "gängigen" System, das bereits im Freudensteintunnel und im Engelbergbasistunnel (beide in der Nähe von Stuttgart) angewandt wurde.
- Modulares Knautschsystem:
Zylinderförmige Knautschelemente (z.B. aus Schaumglas), die mit Ankern zurück verankert sind. Dies ist ein neuartiges System, welches die Vorteile einer einfacheren Überwachung und die Möglichkeit einer modularen Instandsetzung aufweist. Die Anwendbarkeit wird zur Zeit in Laborversuchen überprüft.
Die systematische Entwässerung des anfallenden Bergwassers hilft mit, die Quellhebungsrate günstig zu beeinflussen. Ein seitliches Wegfliessen des Wassers wird ebenfalls behindert, was sich günstig für die seitlichen Quellerscheinungen auswirken sollte. Man muss sich aber im Klaren sein, dass selbst mit den vorgesehenen Massnahmen ein gewisses Restrisiko nie ausgeschlossen werden kann.
Abzuklären gilt es insbesondere, wie es zu diesen unerwartet intensiven Hebungen gekommen ist. Ein Gutachten durch ein Expertenteam soll Auskunft geben darüber, inwieweit nicht vorhersehbare Umstände dazu geführt haben und ob und wie man allenfalls das Auftreten der Hebungen hätte vermeiden oder zumindest verringern können.
Fortsetzung >>>
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