Vorlage an den Landrat


6. Termine

Das Programm 'Naturschutz im Wald' ist ein Langzeitvorhaben, denn Wachstums- und Entwicklungsvorgänge im Wald verlaufen in aller Regel langsam und über längere Zeiträume. Sollen Schutz-, Bewirtschaftungs- und Pflegemassnahmen Langzeitwirkung entfalten, sind auch sie langfristig auszulegen. Ausmass und Dringlichkeit von Schutz- und Pflegemassnahmen sind äusserst objektspezifisch: Ein ausgedunkelter Waldstandort mit Restvorkommen etwa der bedrohten Juraviper ist mit Priorität aufzulichten, während eine Alt- und Totholzinsel 'lediglich' in ihrem Weiterbestand gesichert werden muss.


Die Strategieplanung im Waldnaturschutz orientiert sich deshalb vorrangig an den sachlichen und zeitlichen Prioritäten. Jedoch lässt sich der einvernehmliche Abschluss von Verhandlungen mit WaldeigentümerInnen und Gemeinden nicht mit absoluter Terminpräzision voraussagen.


Deshalb wird nicht 'auf Vorrat' geplant. Die Umsetzung erfolgt pragmatisch dort, wo - unter Beachtung der Dringlichkeit - konkrete Handlungsmöglichkeiten und das Einverständnis der Eigentümerinnen und Eigentümer vorliegen.


Aus bisheriger Erfahrung ist davon auszugehen, dass die in Kap. 5.2. aufgeführten Sach- und Flächenziele in der Realisierungsetappe 2004 bis 2008 erreichbar sind.



Fortsetzung >>>
Back to Top