Vorlage an den Landrat


7. Kosten und Finanzierung

7.1. Kostenarten
Bei den Kosten sind folgende Kategorien zu unterscheiden (vgl. Kap. 5.1.):


Abgeltungsbeiträge:
- Einmalige Abgeltungen: 25-Jahres-Pauschalen für die generelle Nutzungsminderung; Abgeltung für Grundbucheintrag.


Pflege- und Unterhaltskosten:
- Kosten für konkrete Pflege-, Unterhalts- und ökologische Ausgleichsmassnahmen
- Forstliche Schutzgebietsplanung (Schutz-/Pflegekonzepte; Abgeltungsberechnung; Erfolgskontrolle)


7.2. Kostenrahmen
Als Kalkulationsbasis für die zu erwartenden Projektkosten 2004 bis 2008 wurden folgende Erfahrungswerte herangezogen:


Abgeltungsbeiträge:

Pflege- und Unterhaltskosten:




7.3. Berücksichtigung der finanziellen Lage des Kantons


Die finanzielle Lage des Kantons wurde wie folgt berücksichtigt:

Diese finanzpolitische Massnahmen bedeuten, dass die kostenintensiven Erst-Pflegeeingriffe auf einen längeren Zeitraum verteilt werden müssen. In gewissen Waldreservaten ist dies insofern vertretbar, als der Entwicklungs- und Wachstumsprozess im Wald langsam und langfristig verläuft. Es ist jedoch zu beachten, dass unerlässliche Pflege- und Unterhaltsmassnahmen desto dringender werden, je länger sie verzögert werden.




7.4. Kostenzusammenstellung


Es ergibt sich folgende Kostenzusammenstellung (in Mio. Fr.):


Für die Periode 2004 bis 2008 ist somit ein Verpflichtungskredit für Naturschutzmassnahmen im Wald von insgesamt Fr. 8.24 Mio. erforderlich (Fr. 2.24 Mio. Abgeltungsbeiträge; Fr. 6.0 Mio. Pflege- und Unterhaltskosten).




7.5. Projektfinanzierung / Beiträge Dritter


Das Programm 'Naturschutz im Wald' erstreckt sich ausschliesslich auf Naturobjekte, Schutzvorkehrungen und Massnahmen von mindestens regionaler resp. nationaler Bedeutung (vgl. Kap. 2. & 3.). Gemäss Art. 18 der eidgenössischen Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 16. Januar 1991 (19) sowie Art. 38 Absatz 2 b des Bundesgesetzes über den Wald vom 4. Oktober 1991 (20) übernimmt der Bund voraussichtlich folgende Kostenanteile:

Nach dem jüngst (April 2004) veröffentlichten Waldprogramm Schweiz - und vor dem Hintergrund seines Entlastungsprogramms - will der Bund Subventionen an den Wald vorwiegend auf die Schutzwaldpflege und die Förderung der Biodiversität konzentrieren. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Beiträge an kantonale Waldnaturschutz-Projekte - als klare Biodiversitäts-Programme - auch künftig in ähnlichem Rahmen geleistet werden.




7.6. Folgekosten


Sowohl Abgeltungsbeiträge wie Pflege- und Unterhaltskosten stellen finanztechnisch Laufende Kosten dar. Es fallen keine Investitionskosten an.


Für das Programm 'Naturschutz im Wald' ergibt sich folgender jährlicher Saldo 2004 - 2008 :

Die grafische Darstellung der Finanzierungszahlen zu diesem Projekt zeigt die folgende Seite. Daraus wird ersichtlich, dass die laufende Rechnung im Jahr 2004 um rund Fr. 0.5 Mio. und in den Jahren 2005 bis 2008 um durchschnittlich rund Fr. 1.3 Mio. an ungedeckten Kosten beansprucht wird.


FINANZIERUNGSZAHLEN ZUM PROJEKT
NATURSCHUTZ IM WALD 2004 - 2008 NACH FHG § 35 5

Grafik


Langfristig ist von folgender Entwicklung auszugehen:



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Fussnoten:


19 SR 451.1


20 SR 921.0