Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald: Fortführung für die Jahre 2004 - 2008; Verpflichtungskredit | |
| vom: | 18. Mai 2004 | |
| Nr.: | 2004-123 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Der Wald - er bedeckt rund zwei Fünftel unserer Kantonsfläche - erfüllt vielfältige Funktionen. Eine sehr zentrale davon ist der Naturschutz, denn auch im Wald leben zahlreiche schützenswerte Tiere und Pflanzen. Viele von ihnen brauchen spezielle Bedingungen, um langfristig überleben zu können. Bedingungen, wie sie der Förster durch gezielte naturnahe Waldbewirtschaftung und Pflege erhalten oder neu schaffen kann.
Noch vor 100 Jahren wurden unsere Wälder viel stärker und anders genutzt als heute. Entstanden ist ein Mosaik an Lebensräumen, das von den verschiedenartigsten Tieren und Pflanzen besiedelt war. Mit der Entwicklung zum Hochwald mit fast durchwegs hohen Bäumen und geschlossenen Beständen ist dieses Mosaik trotz naturnaher Waldbewirtschaftung vielerorts stark verarmt. Heute versucht man deshalb, an geeigneten Orten den Wald so zu pflegen, dass die ehemalige Artenvielfalt sich wieder erholen kann - mit Erfolg! Dank den Waldeigentümern und den Förstern wird der Wald so wieder zu einem hoch wertvollen Naturraum.
Naturschutz im Wald ist ein gesetzlicher Auftrag: Waldgesetz und Naturschutzgesetz verpflichten dazu. Internationalen Kontext erhält dieser Auftrag durch die auch von der Schweiz unterzeichneten Arten- und Biotopschutz- Abkommen von Rio und Helsinki.
Naturschutz im Wald beinhaltet Vorkehrungen und Massnahmen, die von der regulären, ertragsorientierten Waldbewirtschaftung teils erheblich abweichen. Für die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer können daraus finanzielle Einbussen oder naturschutzbedingte Mehraufwendungen, also Kosten entstehen. Kosten, die via Holzerlös allein nicht gedeckt sind. Das kantonale Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz verpflichtet deshalb zu angemessener Abgeltung dieser Kosten.
So profitieren alle: Die Natur, weil sie wieder mehr Raum erhält, die Waldeigentümer, weil ihre Leistungen für die Natur entschädigt werden, und wir alle, weil wir im Wald ein reichhaltiges, intaktes Ökosystem erleben können.
Bereits 1998 hatte der Landrat einen Verpflichtungskredit zur Abgeltung besonderer Naturschutzleistungen im Wald für die Jahre 1998 bis 2002 in der Höhe von Fr. 5.5 Mio. bewilligt. Damit konnten Naturschutzflächen im Wald im Umfang von 1'125 Hektaren dauerhaft gesichert und ihre Pflege eingeleitet werden. Zusammen mit den vorbestandenen Waldreservaten
(512 ha) verfügt der Kanton Basel-Landschaft somit über eine Waldreservatsfläche von rund 1'600 Hektaren, was einem Anteil von 7.6 % der Gesamtwaldfläche entspricht.
Gestützt auf die rechtlichen sowie auf fachliche Grundlagen existiert für den Kanton Basel-Landschaft eine mittelfristige Zielgrösse an Waldnaturschutzflächen von 17 % der Gesamtwaldfläche (3'700 Hektaren). Der Regierungsrat beabsichtigt, dieses Ziel schrittweise zu realisieren. Nach einem finanzbedingten Marschhalt im Jahre 2003, und mit Blick auf das entsprechende Budgetpostulat des Landrates per 2004, soll das Programm 'Naturschutz im Wald' nun mit Priorität weiter geführt werden; es besteht hoher Handlungsbedarf.
Als Ziel setzt sich der Regierungsrat eine Vergrösserung der Waldreservatsfläche um weitere 1'400 Hektaren (6.5 %) innert 5 Jahren. Er veranschlagt hierfür Kosten für Abgeltungen, Pflege und Unterhalt von insgesamt von Fr. 8.24 Mio. in den Jahren 2004 bis 2008. An diesen Kosten wird sich der Bund mit einem Anteil von voraussichtlich Fr. 2.47 Mio. (30 %) beteiligen.
Das Programm 'Naturschutz im Wald' ist ein zentraler, höchst nachhaltiger Pfeiler der kantonalen Naturschutzpolitik. Es ist auf Erfolgskurs, denn es ist effizient in der Organisation, allseits hoch akzeptiert und in seiner Naturschutzwirkung bei sehr gutem Kosten-Nutzen-Verhältnis erwiesenermassen positiv.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat deshalb, für das Programm den Verpflichtungskredit von insgesamt Fr. 8.24 Mio. für die Jahre 2004 bis 2008 zu bewilligen.
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