Vorlage an den Landrat


3.6. Risikofaktoren

3.6.1. Geologisches Risiko
Die substantiellen Risiken, welche zu einem Scheitern des Projekts führen können, sind ausschliesslich geologischer Natur. Das heisst, dass unerwartete geologische Verhältnisse die Realisierung des Kraftwerks verhindern können.
Das grösste geologische Risiko ist, dass nach Abteufung zweier benachbarter Tiefbohrungen keine genügende Zirkulation von Wasser erreicht werden kann, und dass die dazu benötigten Drücke einen wirtschaftlichen Betrieb verunmöglichen würden. Um dieses Risiko in verantwortbaren Schritten sukzessive abbauen zu können, wurde ein Vorgehensplan mit klar definierten Zwischenzielen erarbeitet.


3.6.2. Betriebsrisiko
Die Betriebrisiken beschränken sich auf bekannte technische Probleme konventioneller Geothermie-Kraftwerke. Dies sind insbesondere Ausfällungen und Korrosion als Folge stark mineralisierter Zirkulationswässer. Die Probleme sind weitgehend bekannt, technische Lösungen sind vorhanden. Geothermische Kraftwerke gelten als zuverlässige Anlagen mit den höchsten Kapazitätsfaktoren.


3.6.3. Umweltrisiko
Das Gefahrenpotential von Hot-Fractured-Rock Bohrungen ist klein. Verschiedentlich geäusserte Befürchtungen, man könnte radioaktive Stoffe aus dem Untergrund lösen, entbehren jeder Grundlage. Die Radioaktivität der gelösten Stoffe ist vergleichbar derjenigen in Quellwasser aus kristallinem Gestein.
Induzierte Seismizität (künstliche Erschütterungen) durch das Hot-Fractured-Rock Verfahren ist messbar. Die Mikroseismizität ist für die räumliche Erfassung des unterirdischen Wärmespeichers sogar essentiell. Diese Erschütterungen sind energetisch jedoch um mehrere Zehnerpotenzen geringer als das kleinste spürbare Erdbeben und können keine Schäden an der Oberfläche verursachen. Sie könnten im schlimmsten Falle natürlich aufgestaute Spannungen vorzeitig lösen. Die bekannten Erdbebenherde im Raum Basel befinden sich in minimal 15, meist jedoch in rund 30 Kilometern Tiefe, liegen also wesentlich tiefer als Bohrungen bis 5 Kilometer.




3.7. Nachhaltigkeit


Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat sich mit dem Regierungsprogramm 2004 - 2007 zur Nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Es ist daher zu beurteilen, inwiefern jede Vorlage an den Landrat die Nachhaltigkeit unterstützt oder behindert.


Bekanntlich unterscheidet man drei gleichwertige Dimensionen einer nachhaltigen Entwicklung, nämlich die ökologische, die wirtschaftliche und die gesellschaftliche Dimension. Eine Beurteilung und Überprüfung von Vorhaben muss daher auch diese drei Nachhaltigkeitsbereiche abdecken.


Zur Beurteilung der Nachhaltigkeit existiert ein Nachhaltigkeitskompass. Dieser erlaubt es, in einem einfachen Beurteilungsraster die Tendenzen eines Projektes bezüglich Nachhaltigkeit zu beurteilen. Der Nachhaltigkeitskompass ist kein streng wissenschaftliches Instrument, sondern eher ein unterstützendes Hilfsmittel zur Erkennung der richtigen Richtung.


Die Beurteilung des Projektes DEEP HEAT MINING mittels Nachhaltigkeitskompass bestätigt eindeutig die Förderung der nachhaltigen Entwicklung durch das Vorhaben.


Beurteilung mit dem Nachhaltigkeitskompass




3.8. Projektorganisation


Träger des Projekts ist die am 4. Februar 2004 gegründete "Geopower Basel AG" mit Sitz in Liestal. Die Projektgesellschaft ist Bauherr und Besitzer der zu entwickelnden Anlage. Die Projektgesellschaft ist eine privatwirtschaftlich organisierte Aktiengesellschaft. Die Aktienverhältnisse ergeben sich aus den Finanzierungsbeteiligungen.


Die Gesellschaft finanziert das Projekt mit eigenen und fremden Mitteln wie Darlehen, Subventionen und evtl. Sponsorenbeiträgen. Sie erteilt Aufträge an ausführende Gesellschaften und bindet die Know-How-Träger vertraglich. Die Projektgesellschaft sichert den Betrieb, die Energieabnahme und die Vergütung der produzierten Energie. Sämtliche Rechte an der Nutzung des erworbenen Wissens verbleiben in der Gesellschaft.


Der Verwaltungsrat der Projektgesellschaft wird von den Aktionären bestimmt und ist für strategische Entscheidungen verantwortlich.


Abbildung 3: Projektorganisation


Abbildung 4: Organigramm Phase Exploration


Die Aufgaben der Projektgesellschaft sind:




3.9. Projektfinanzierung


Zur Finanzierung der 40 Mio. Franken für die risikobehaftete Explorationsphase wird ein Eigenkapital von 32 Mio. Franken benötigt. Dies soll in Form eines Rahmenkredits aus dem Anlagevermögen der IWB erbracht werden. Der Anteil der IWB an den 32 Mio. Franken Aktienkapital verringert sich um den Betrag, der von Dritten in das Projekt investiert wird. Die restlichen 8 Mio. Franken werden als nichtamortisierbare Investition aus der im Kanton Basel-Stadt erhobenen Förderabgabe bezahlt.


Nach der Explorationsphase sind die massgeblichen geologischen Risiken und deren Auswirkungen auf die Möglichkeiten eines wirtschaftlichen Betriebs bekannt. Die nachfolgende Ausbauphase mit dem Bau der vorwiegend oberirdischen Energieumwandlungsanlagen bis zur Produktionsaufnahme entspricht der gängigen bewährten Technik konventioneller Geothermiekraftwerke in vulkanischen Regionen wie Island oder Italien. Nach erfolgreichem Abschluss der Explorationsphase kann davon ausgegangen werden, dass die Ausbauphase mittels Darlehen, also ohne Eigenkapital, finanziert werden kann. Das heisst, es sind für die Ausbauphase keine weiteren Beiträge der Aktionäre vorgesehen.

Tabelle 1: Finanzierungsmodell




3.10. Wirtschaftlichkeit


Eine genaue Berechnung der Wirtschaftlichkeit ist erst möglich, wenn alle Beteiligungen bekannt sind und definitive Zusagen vorliegen. Bisherige Abschätzungen gehen von folgenden Energiegestehungskosten aus:



Fortsetzung >>>
Back to Top