Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Erhebung einer Förderabgabe zur Finanzierung von Fördermassnahmen im Energiebereich (Änderung des Energiegesetzes vom 4. Februar 1991) | |
| vom: | 31. August 2004 | |
| Nr.: | 2004-187 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Das spricht für die Förderabgabe gemäss Vorschlag des Regierungsrates
5.1. Nachhaltigkeit
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat sich mit dem Regierungsprogramm 2004 bis 2007 zur Nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Es ist daher zu beurteilen, inwiefern jede Vorlage an den Landrat die Nachhaltigkeit unterstützt oder behindert.
Bekanntlich unterscheidet man drei gleichwertige Dimensionen einer nachhaltigen Entwicklung, nämlich die ökologische, die wirtschaftliche und die gesellschaftliche Dimension. Eine Beurteilung und Überprüfung von Vorhaben muss daher auch diese drei Nachhaltigkeitsbereiche abdecken.
Zur Beurteilung der Nachhaltigkeit existiert ein Nachhaltigkeitskompass. Dieser erlaubt es, in einem einfachen Beurteilungsraster die Tendenzen eines Projektes bezüglich Nachhaltigkeit zu beurteilen. Der Nachhaltigkeitskompass ist kein streng wissenschaftliches Instrument, sondern eher ein unterstützendes Hilfsmittel zur Erkennung der richtigen Richtung.
Die Beurteilung des Projektes Förderabgabe mittels Nachhaltigkeitskompass führt praktisch zum gleichen positiven Resultat wie die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der "Vorlage an den Landrat betreffend Verpflichtungskredit nach dem Energiegesetz zur Förderung der rationellen Energienutzung und Nutzung von erneuerbaren Energien" (vgl. Kapitel 5), da einzig die Finanzmittelbeschaffung verschieden ist: Bei der Förderabgabe erfolgt sie über die Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten und bei den Verpflichtungskrediten über die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
5.2. Wichtigste Gründe für die Einführung einer Förderabgabe
Die wichtigsten Gründe, die für die Einführung einer Förderabgabe sprechen, sind:
| - | Die Fördermassnahmen bringen einen positiven Effekt für die Umwelt . Die Förderung der effizienten Energienutzung und der erneuerbaren Energien reduziert unter anderem den Ausstoss von Treibhausgasen. Das ist ein Beitrag zur Erreichung der CO 2 -Ziele gemäss CO 2 -Gesetz. |
| - | Die Fördermassnahmen bringen einen Nutzen für die Volkswirtschaft. Durch die Hebelwirkung der Förderbeiträge (= Verhältnis der ausgelösten Investitionen zu den eingesetzten Fördermitteln) werden Investitionen und Arbeitsvolumina in der Grössenordnung eines Faktors 10 ausgelöst. Von den Fondsmitteln profitieren hauptsächlich das lokale und regionale Gewerbe. |
| - | Die Förderabgabe auf dem Stromkonsum entlastet zukünftig den Staatshaushalt (GAP- Massnahme des Regierungstates). |
| - | Die Förderabgabe sichert über einen längeren Zeitraum die Kontinuität der kantonalen Fördermassnahmen. |
| - | Das Bewusstsein für nachhaltiges Bauen und Verhalten wird verstärkt. Dem Nachhaltigkeits-Gedanken wird damit konkret nachgelebt. Der Kanton Basel-Landschaft nimmt damit seine Vorbildrolle wahr. |
5.3. Verwendung der Mittel
Primär sollen mit den Mitteln der Förderabgabe die Kantonsbeiträge an Energievorhaben im Sinne von § 16 des Energiegesetzes finanziert werden. Die zukünftigen Förderschwerpunkte sind im Kapitel 6 der Vorlage an den Landrat betreffend Verpflichtungskredit nach dem Energiegesetz zur Förderung der rationellen Energienutzung und Nutzung von erneuerbaren Energien aufgelistet.
Sekundär sollen die Aufwendungen des Kantons Basel-Landschaft für Beteiligungen des Kantons an "Projekten und Anlagen zur Erforschung, Erprobung, Gewinnung, Verteilung oder umweltschonenden Nutzung von Energie" im Sinne von § 17 des Energiegesetzes finanziert werden. Zur Zeit im Vordergrund steht die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft am Bau eines geothermischen Heiz-Kraftwerks (DEEP HEAT MINING) in Basel.
6. Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegenden Entwürfen zu beschliessen.
Liestal, 31. August 2004
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin
Beilagen:
Landratsbeschluss 1:
Verfassung des Kantons Basel-Landschaft
(Entwurf)
Landratsbeschluss 2:
Energiegesetz
(Entwurf)
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