Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Gesetz über den Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten | |
| vom: | 31. August 2004 | |
| Nr.: | 2004-185 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
C. Situation im Kanton Basel-Landschaft
Anfangs 2003 existierten im Kanton Basel-Landschaft über 30 Hanfläden; die meisten der bestehenden Hanfläden verkauften neben einigen "legalen" Waren vorwiegend oder nebenbei Produkte, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Diese Läden wurden 2003/2004 in mehreren Polizeiaktionen kontrolliert mit dem Erfolg, dass die meisten "freiwillig" geschlossen oder ihr Sortiment umgestellt haben, zurzeit also nur noch vereinzelte Hanfläden bestehen. Anlässlich dieser Aktionen zeigte sich, dass die Eingriffsmöglichkeiten beschränkt und insbesondere auf Verwaltungsebene praktisch nicht vorhanden sind.
Die Bemühungen auf der Ebene der Polizei- und der Strafuntersuchungsorgane haben somit zu einer gewissen Reduktion des Angebots an Betäubungsmittelhanf geführt; Illusionen sind jedoch fehl am Platz, ein Teil der "Szene" ist zweifellos auf andere Vertriebswege ausgewichen; die Verfügbarkeit von Betäubungsmittelhanf konnte zwar durch die Schliessung der Hanfläden gesenkt werden, muss aber leider weiterhin als niederschwellig bezeichnet werden. Nach wie vor sind die Konsumentinnen und Konsumenten von Betäubungsmittelhanf teilweise sehr jung; deshalb stösst in der Bevölkerung weitherum auf Unverständnis, wenn Hanfläden in der Nähe von Schulhäusern und dergleichen betrieben wurden, die auch während laufender Strafverfahren weiterhin aktiv sein konnten. Welche Reformbestrebungen nun auf Bundesebene zu erwarten sind, ist ungewiss; welche Auswirkungen die heutige Lage oder die künftige politische Diskussion auf das einschlägige Gewerbe haben wird, ist kaum vorauszusehen. Aus diesem Grund gelangt der Regierungsrat zur Überzeugung, dass im jetzigen Zeitpunkt Massnahmen auf Kantonsebene unabdingbar sind.
Anlässlich der Vorabklärungen zu dieser Vorlage wurde auch sondiert, ob allenfalls Basel-Stadt den Handlungsbedarf ähnlich einschätzt und gegebenenfalls Interesse an einer gemeinsamen Gesetzgebung hätte. Basel-Stadt setzt jedoch die Prioritäten im Bereich Cannabis im Besonderen und Drogen im Allgemeinen anderweitig; näheres dazu findet sich im Kantonalen Cannabis-Bericht Basel-Stadt vom Januar 2004 ( www.gesundheitsdienste.bs.ch/cannabis-bericht.pdf ). Dieser Bericht bezieht sich zwar ausschliesslich auf Basel-Stadt und enthält keine Verweise auf regionale Aspekte oder die Verhältnisse im bzw. die Zusammenarbeit mit dem Kanton BL. Dennoch kann daraus entnommen werden, dass verschiedene Bereiche, insbesondere die Prävention, sehr ähnlich eingeschätzt werden, was sich auch in der alltäglichen, guten Zusammenarbeit ausdrückt. Bezüglich Hanfläden setzt Basel-Stadt jedoch in erster Linie auf ein Vorgehen gestützt auf die bestehenden rechtlichen Grundlagen und plant zurzeit keine zusätzliche Gesetzgebung in diesem Bereich; damit ist die Frage nach einem gemeinsamen Gesetz im jetzigen Zeitpunkt gegenstandslos.
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