Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Erlass eines Gesetzes über die Abgabe von Heilmitteln durch Arztpraxen (Selbstdispensations-Gesetz, SDG) | |
| vom: | 24. August 2004 | |
| Nr.: | 2004-181 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Das 1996 in Kraft getretene Krankenversicherungsgesetz (KVG) verlangt von den Kantonen, dass sie eine Regelung der Medikamentenabgabe durch Ärztinnen und Ärzte treffen und dabei die Zugangsmöglichkeiten der Patientinnen und Patienten zu einer Apotheke berücksichtigen. Eine einvernehmliche Lösung ist im Kanton Basel-Landschaft bisher nicht gelungen, obwohl der Kanton schon 1973 im Gesundheitsgesetz die Möglichkeit einer Einschränunng der Selbstdispensation vorgesehen hat.
Aktueller Handlungsbedarf besteht heute aus zwei Gründen: Einerseits droht der Kanton Basel-Landschaft in der Nordwestschweiz zu einer attraktiven Insel mit Selbstdispensation für Ärztinnen und Ärzten aus anderen Kantonen und aus dem ganzen EU-Raum zu werden; andererseits ist nach Ablauf des Zulassungsstopps für neue Leistungserbringer ab Juli 2005 mit einer Welle neuer Praxis-Eröffnungen zu rechnen.
Der Kanton Baselland weist schon heute im unteren Kantonsteil eine überdurchschnittlich hohe Ärztedichte auf. In den letzten 15 Jahren hat sich die Zahl der Arztpraxen im Kanton Baselland von 272 auf 541 Arzpraxen mehr als verdoppelt. Die ab Mitte 2005 drohende Praxis-Eröffnungswelle würde zweifellos auch zu einem Kostenschub führen. Der Krankenversicherungsverband SantéSuisse rechnet beispielsweise pro neu eröffnete Arztpraxis mit Zusatzkosten in der Höhe von ca. 500'000 Franken.
Mit dem vorliegenden Gesetz über die Abgabe von Heilmitteln durch Arztpraxen soll unter anderem verhindert werden, dass der Kanton Basel-Landschaft gewissermassen als Selbstdispensations-Insel eine besondere Attraktivität für Praxiseröffnungen entfaltet und eine Eröffnungswelle beim Ablauf des Bewilligungsstopps und damit auch einen entsprechenden Kostenschub auslöst. Ferner werden durch den vermehrten Medikamentenvertrieb über Apotheken Kosteneinsparungen erwartet.
Der Regierungsrat schlägt dem Landrat vor, die Frage der Medikamentenabgabe durch Arztpraxen nicht wie ursprünglich geplant im neuen Gesundheitsgesetz zu regeln, sondern im Rahmen einer separaten Vorlage vorzuziehen, damit die neuen Bestimmungen rechtzeitig vor dem allfälligen Ablauf des Praxisbewilligungsstopps am 1. Juli 2005 in Kraft treten können.
Der Gesetzesentwurf sieht eine nachvollziehbare Einschränkung der Selbstdispensation vor mit einer einfachen und klaren Lösung: In Gemeinden, die über keine Apotheke verfügen, können die dort praktizierenden Ärztinnen und Ärzte weiterhin uneingeschränkt Medikamente abgeben. In Gemeinden mit mindestens einer Apotheke wäre jedoch künftig die Selbstdispensation durch die Ärzteschaft nicht mehr erlaubt. Mit mehrjährigen Übergangsfristen für bereits bestehende Arztpraxen sorgt das Gesetz hier für einen geordneten und tragbaren Übergang. Wie bisher können selbstverständlich alle Ärztinnen und Ärzte in Notfällen und bei der direkten Anwendung auch weiterhin Medikamente abgeben. Auf diese Weise bleibt der Kanton Basel-Landschaft weiterhin attraktiv für Ärztinnen und Ärzte, die bereits eine Praxis betreiben, während die Anziehungskraft für neue, zusätzliche Ärzte aus anderen Kantonen und aus EU-Ländern abnimmt.
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