Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Formulierte Gesetzesinitiative " zur Reduktion der Regelungsdichte und zum Abbau der administrativen Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); KMU-Entlastungsinitiative" | |
| vom: | 24. August 2004 | |
| Nr.: | 2004-179 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
8. Lösungsansätze für den Massnahmevollzug der Gesetzesinitiative
8.1 Organisatorische und finanzielle Auswirkungen
Die durch die Gesetzesinitiative postulierten Massnahmen bewegen sich auf einer rechtlichen und organisatorischen Ebene. Sicherlich werden mit einer allfälligen Gesetzeseinführung keine Arbeiten, die heute von den Unternehmen vorzunehmen sind, in die öffentliche Verwaltung zurückverlagert.
Eine Annahme der Gesetzesinitiative wird aber zweifelsohne organisatorische und finanzielle Konsequenzen auslösen. Allerdings sollten diese durch die bestehende Verwaltungsstruktur aufgefangen und in den Rahmen bereits vorgesehener Budgetpositionen eingebunden werden können. Eine exakte Erfassung und Abgrenzung dadurch ausgelöster Kosten, ist aber zum heutigen Zeitpunkt aufgrund einer ungenügenden Informationslage kaum vorzunehmen. Zwar setzen alle Massnahmen direkt an der Schnittstelle zwischen öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft an. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass ihre Umsetzung in struktureller und organisatorischer Hinsicht zu Anpassungen in der öffentlichen Verwaltung führen kann
Die kostenmässigen Konsequenzen einer Umsetzung dieser Massnahmen sollten aber wie bereits skizziert im Rahmen bisheriger Aufwendungen für die organisatorische und elektronische Optimierung von Verwaltungsabläufen und -prozessen bewegen. Einer ersten Einschätzung gemäss lassen sich die wichtigsten Kostenkomponenten wie folgt lokalisieren und charakterisieren:
| - | Einrichtungs- und Informationsvermittlungskosten bedingt durch eine spezifische Erweiterung des elektronischen Büroverkehrs und der Schaffung weiterer E-Government-Applikationen. |
| - | Expertenhonorare für externe Mandate hinsichtlich Regulierungsfolgeabschätzung, |
| - | Kommissionsentschädigungen für die Mitglieder des KMU-Forums |
8.2 "Guichet virtuel" als kantonaler "One Stop Shop"
Wie bereits in Abschnitt 7 ausgeführt, verfügt der Kanton Basel-Landschaft schon heute über eine Reihe von leistungsfähigen, kundenorientierten Instrumenten, die die Erreichbarkeit der öffentlichen Verwaltung verbessern und den Zugang zu den jeweiligen Ansprechpartnern vereinfachen. So haben mittlerweile die meisten Dienststellen, vor allem diejenigen mit einer starken Kundenfrequenz zentrale Anlaufstellen (KIGA, Bau- und Umweltschutzdirektion etc.), die Anliegen triagierend entgegennehmen, gewünschten Auskünfte nach Möglichkeit sofort erteilen oder aber bei Bedarf an die zuständigen Stellen vermittelnd weiterleiten. Ergänzt wird dieses Angebot durch zahlreiche elektronische Kommunikations- und Informationslösungen, die im Sinne flankierender Massnahmen eine Informationsbeschaffung oder die elektronische Kommunikation mit den Verwaltungsstellen ermöglichen.
Der Regierungsrat beabsichtigt dieses Angebot für die kleinen und mittleren Unternehmen sukzessive bedürfnisorientiert und konsequent weiter auszubauen. Dabei sollen aber zukünftig alle Informationen, Instrumente und Kontaktstellen auf einer übergeordneten, noch einzurichtenden Internet-Plattform ("guichet virtuel"), vernetzend und koordinierend zusammengeführt werden. Mit diesem Lösungsansatz lässt sich nach seiner Auffassung die Forderung der Initianten nach der Schaffung eines "One Stop Shop" am besten verwirklichen.
Bei der Einrichtung und Gestaltung dieses Instrumentes kann sich der Kanton Basel-Landschaft im Sinne einer "best practice" Vorgehensweise" an einer bewährten Lösung des Bundes orientieren: Auf einem speziell auf die Informationsbedürfnisse der KMU ausgerichteten Portal ( www.kmu.admin.ch ) hat der Bund alle seine "On-Line" Angebote und die in seinem Auftrag aufgebauten weiteren Informationsportale zusammengestellt.
Eine solche Lösung ist ein nützliches Hilfsmittel zur Verbesserung und Erleichterung des Geschäftsverkehrs zwischen KMU und der Verwaltung. Auf der Basis einer bedürfnisorientierten Architektur werden die KMU zielführend, benutzerfreundlich und schnell zu den für ihre spezifische Problemstellung erforderlichen Informationsgrundlagen und zuständigen Kontaktstellen geführt. Dadurch lassen sich auf beiden Seiten Kosten sparen und Fehlerquellen vermeiden.
Konzeptansatz und Architektur einer kantonseigenen, auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtete KMU-Plattform-Lösung lassen sich wie folgt skizzieren:
Dieser "Guichet virtuel" für kleine und mittlere Unternehmen soll die anderen kantonalen Websites inhaltlich nicht konkurrenzieren oder sogar ersetzen. Vielmehr soll er unterstützend wirken, indem er einen, für diese für den Kanton bedeutungsvolle Kundengruppe, einen zusätzlichen Verwaltungszugang schafft und KMU-spezifische Themen abdeckt. Während die bestehenden Websites des Kantons Basel-Landschaft ( www.baselland.ch ) eher die organisatorische Sicht widerspiegeln und den Benutzer mitteilt, welche Dienststelle für welche Dienstleistungen zuständig ist, soll der KMU spezifische "Guichet virtuel" die Benutzersicht einnehmen, indem der Zugang zielführend nach Sachbereichen, Geschäftsprozessen, Themenbereichen oder Benutzergruppen organisiert ist.
Da die meisten der, von den KMU erwarteten Dienstleistungen schon vorhanden sind oder sich im Aufbau befinden, müssen sie im im "Guichet virtuel" nicht mehr erneut implementiert werden. Diese KMU-Plattform soll also vor allem ein Gefäss darstellen, welches seinen Inhalt weitgehend aus bereits vorhandenen Quellen schöpfen kann. Das hat folgende Vorteile:
| - | Der Aufwand für ein Redaktions-Team kann gering gehalten werden. |
| - | Daten werden nicht redundant, d.h. an verschiedenen Orten gleichzeitig gehalten. In der Folge kann es zu keinen inkonsistenten Daten an unterschiedlichen Lokationen kommen. |
| - | Die Daten werden durch den Urheber aktualisiert. |
| - | Da die an der Quelle aktualisierten Daten automatisch durch die KMU-Plattform an ihrem Ursprung bezogen werden, ist es für den Quellenbetreiber nicht nötig, den "Guichet virtuel" manuell über Änderungen zu unterrichten, was in der Regel zu Zeitverzögerungen und Inkonsistenzen führen würde. |
Ein vollständiger "Guichet virtuel" für KMU wird zahlreiche Dienstleistungen umfassen. Das Angebot respektive der Themenaufbau muss deshalb gut, benutzerfreundlich und bedürfnisorientiert durch strukturiert sein. Nur so kann sich der Benutzer rasch orientieren und sich zu der gewünschten Dienstleistung oder zuständigen Kontaktstelle innerhalb der kantonalen Verwaltung durchnavigieren.
8.3 Regulierungsfolgeabschätzung und KMU - Forum
Bei der Umsetzung dieser beiden durch die Gesetzesinitiative postulierten Massnahmen kann in weiter Hinsicht auf bereits vorhandene Prozesse und Instrumente zurückgegriffen werden.
Hinsichtlich der Regulierungsfolgeabschätzung kommt dem institutionalisierten Vernehmlassungsverfahren für neue oder zu revidierende rechtliche Erlasse eine besondere Bedeutung zu. Dabei nehmen die Stellungnahmen der Wirtschaftskammer Baselland und weiterer Arbeitgeberverbände eine gewichtige Rolle ein. Mit ihrer Beurteilung tragen sie wesentlich zur Sicherstellung, Überprüfung und Gewährleistung der KMU-Verträglichkeit von Erlassen bei.
Im weiteren zieht der Regierungsrat für jede Vernehmlassungsvorlage eine konzentrierte Darstellung der ökonomischen Wirkungen in Betracht. Dies ermöglicht einen Vergleich von ökonomischen und anderen Interessen (Umweltschutz, Sozialausgleich etc.) sowie die Darlegung einer Prioritätsordnung. Widersprüche und günstige wechselseitige Beziehungen sind dabei besonders hervorzuheben.
Mit der Konsultativkommission für das Wirtschaftsförderungsgesetz besteht bereits ein tripartit zusammengesetztes Gremium, bestehend aus Vertretern der kantonalen Verwaltung und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerkreisen. Der Regierungsrat zieht in Erwägung, den Aufgabenkreis dieser Kommission im Sinne der postulierten Massnahme des Gesetzesvorschlags zu erweitern. Allenfalls müsste bei der anstehenden Revision des Wirtschaftsförderungsgesetzes der Auftrag zweckentsprechend angepasst werden.
Fortsetzung >>>
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