Vorlage an den Landrat


9. Quintessenz

Die Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsraumes Baselland ist eine der vorrangigen Aufgaben des Regierungsrates. Während für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmungen die Wirtschaft primär selbst verantwortlich ist, hat der Staat die Aufgabe, für günstige Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Arbeit zu sorgen.


Jede Initiative zum Abbau der Bürokratie und zur Einschränkung der Regulierung kann aber schlussendlich nur dann erfolgreich sein, wenn das Verhältnis von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft neu austariert wird. Gesellschaft und Wirtschaft müssen letztlich ermutigt werden und zur Überzeugung gelangen, ihr Leben und Wirken stärker eigenverantwortlich gestalten und ausrichten zu wollen. Mehr Freiheit und Selbstverantwortung für den Einzelnen bedeuten automatisch weniger Staat. Weniger Staatsaufgaben stärken gleichzeitig dessen Handlungsfähigkeit.


Mit der vorliegenden Initiative sollen nun gemäss Absicht der Initianten Massnahmen zur administrativen Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen auf Gesetzesebene verankert werden.


Der Ansatz, über ein Gesetz gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen, ist schweizweit ein kantonales Novum. Bei einer allfälligen Annahme dieses Gesetzesvorschlages durch das Stimmvolk übernimmt der Kanton Basel-Landschaft schweizweit eine Pionierrolle mit bedeutungsvoller Signalwirkung. Es ist durchaus denkbar, dass weitere Kantone, im Falle einer Annahme dieser Gesetzesinitiative durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, diesem Beispiel folgen werden.


Der Kanton Basel-Landschaft hat in jüngster Zeit beachtliche Anstrengungen unternommen, um mit geeigneten Massnahmen noch bessere Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für das unternehmerische Handeln zu schaffen und damit nicht zuletzt auch die bürokratische Belastung der Unternehmen zu verringern.


Der Regierungsrat ist sich aber bewusst, dass eine substanzielle und nachhaltige Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen nur mit einer gesamtheitlichen Entlastungspolitik auf der Stufe des Bund und der Kantone erreicht werden kann. Dabei müssen die Elemente der wirtschaftspolitischen Massnahmepakete konsequent miteinander verknüpft und aufeinander abgestimmt werden.




10. Aufträge des Landrates


Mit dem Postulat der FDP Fraktion vom 22. März 2001 (Nr. 2001-70): " Wirkungskontrolle bei der Standortpolitik und den dafür wichtigen Gesetzen" wird der Regierungsrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und wie er eine Wirkungskontrolle für Erlasse einführen und betreiben will, die wesentlichen Einfluss auf die Standortqualität des kantonalen Wohn- und Wirtschaftsraumes hat.


Die Standortqualität unseres Kantons als Wohnraum ist stark von seiner wirtschaftlichen Attraktivität abhängig und beeinflusst. Seine Beschaffenheit als Wohn- und Wirtschaftsraum wird von einigen wenigen, zentralen Standortfaktoren massgeblich geprägt. Das regulatorische und administrative Umfeld für kleine und mittlere Unternehmen ist sicherlich einer davon. Eine spürbare Entlastung in dieser Hinsicht wird sich in positivem Mass auf die Standortattraktivität unseres Kantons auswirken.


Die bei einer Annahme der Gesetzesinitiative geschaffenen Instrumente sollen in dieser Hinsicht unter anderem die KMU-Verträglichkeit von neuen oder zu revidierende Erlasse auf Stufe Verfassung und Gesetz gewährleisten, indem ihre volks- und betriebswirtschaftlichen Aus- und Wechselwirkungen explizit mittels Regulierungsfolgeabschätzung und einem KMU Forum ermittelt werden. Implizit werden dadurch auch die für die Standortqualität unseres Wirtschafts- und Wohnraumes massgebenden Standortfaktoren jedes Mal in diese Beurteilung miteinbezogen. Es findet also eine Wirkungskontrolle in dem durch das Postulat geforderten Ausmass statt.


Damit wären die Hauptforderungen des Postulates bei einer Annahme der Gesetzesinitiative erfüllt und eine Abschreibung könnte demnach erfolgen.




11. Anträge


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat,


Liestal, 24. August 2004


Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Ballmer
der Landschreiber: Mundschin



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