Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Formulierte Gesetzesinitiative " zur Reduktion der Regelungsdichte und zum Abbau der administrativen Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); KMU-Entlastungsinitiative" | |
| vom: | 24. August 2004 | |
| Nr.: | 2004-179 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
6. Deregulierung und administrative Entlastung auf Ebene Bund und Kantone
6.1 Massnahmen auf Bundesebene
Der Bund hat in den vergangenen 7 Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um Gesetze KMU-freundlicher zu gestalten und deren Umsetzung im Sinne der administrativen Entlastung zu vereinfachen. Dabei hat er sich im wesentlichen auf das Bundesrecht konzentriert, in der Auffassung, vorerst Verbesserungen in den Bereichen anzubringen, in denen er das Recht nicht nur erlässt, sondern auch weitgehend vollzieht. Dort wo der Vollzug an die Kantone delegiert ist, hat er sich bis heute zurückgehalten. Nur wenige der vom Bund eingeleiteten Massnahmen berühren daher den Kompetenzbereich der Kantone. In einem nächsten Schritt hat er mittlerweile damit begonnen, Massnahmen in Gebieten vorzuschlagen, in denen der Vollzug delegiert ist.
Im Rahmen seiner Abklärungen hat der Bund das ganze Spektrum an staatlichen Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche Betätigung relativ umfassend prüfen lassen. Grundlegende Disfunktionalitäten im Rechtsbestand des Bundes und bei der Intervention der Behörden traten dabei keine zutage. Die summarischen Einschätzungen zur Tätigkeit der Behörden in internationalen Unternehmungsbefragungen haben dies jeweils bestätigt. An verschiedenen Stellen wurden aber Verbesserungsmöglichkeiten aufgedeckt, die der Bund mit bereits eingeleiteten oder vor der Umsetzung stehenden Massnahmen zu erschliessen sucht.
Die Aktivitäten des Bundes lassen sich gliedern in bereichsübergreifende Massnahmen (Instrumente) und Massnahmen zur Verfahrensverbesserung. Ihre vollständige Darstellung und Erläuterung würde den Rahmen dieses Berichtes sprengen. Folgende Übersicht vermittelt einen groben Einblick in die wichtigsten Aktivitäten des Bundes in dieser Hinsicht:
| Bereichsübergreifende Massnahmen | Massnahmen zur Verfahrensverbesserung in Bereichen |
| KMU-Verträglichkeitstest | Verfahrensbeschleunigung |
| KMU-Forum | Verfahrenskoordination |
| Regulierungsfolgeabschätzung | Marktöffnung |
| Verringerung der Interventionstiefe | |
| Kundenorientierung |
Wie bereits in Abschnitt 2 dargelegt, wird bei der Betrachtung der bereichsübergreifenden Massnahmen deutlich, dass sich die vorliegende Gesetzesinitiative mit den postulierten Massnahmen sehr stark nach der Bundeslösung orientiert hat.
6.2 Bestrebungen in den Kantonen
Die Bestrebungen der Kantone zur regulatorischen und administrativen Entlastung der Unternehmen sind noch nicht soweit fortgeschritten wie diejenigen des Bundes. Besonders augenfällig sind die vielen punktuellen und unkoordinierten Einzelmassnahmen und der unterschiedliche Entwicklungsstand zwischen den einzelnen Kantonen. Während der Bund seine Bemühungen in dieser Hinsicht auf der Grundlage einer in sich abgestimmten KMU-Politik laufend intensiviert und weiterentwickelt, fehlen strategische Ansätze und ganzheitliche Konzepte in den Kantonen noch weitgehend. Es macht den Anschein, dass die Kantone diesbezüglich eher eine abwartende Haltung einnehmen und auf entsprechende Vorschläge des Bundes hoffen.
Der Versuch einer Bestandesaufnahme hinsichtlich der Anstrengungen in den Kantonen mündet auch in der Erkenntnis, dass die meisten Aktivitäten in einem mehr oder weniger engen Zusammenhang mit der Reorganisation der Verwaltungstätigkeit und der Neudefinition eines kundenorientierten "Service Public" stehen. Mit der Schaffung einer effizienten, prozessorientierten und schlanken Verwaltung, ausgerichtet auf den "New Public Management Ansatz (NPM)", wurde eine Vielzahl von Massnahmen zur Verbesserung der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Wirtschaft ergriffen. Diese Neuausrichtung der Verwaltungstätigkeit hat in der Folge dazu geführt, dass zahlreiche Verfahren neu definiert oder gestrafft, die Informationsbeschaffung sowie -vermittlung durch Schaffung zentraler Kontaktstellen in der Verwaltung erleichtert und der elektronische Büroverkehr durch Einrichtung oder Übernahme bundeseigener Lösungen oder Schaffung eigener E-Government Anwendungen ausgebaut wurde.
Einige Kantone haben weiterführende Massnahmen ergriffen, die über die Kantonsgrenze hinaus wegweisende Signalwirkung vermittelten:
| - | Der Kanton Graubünden überprüft seit mehreren Jahren sämtliche Erlasse durch die zuständigen Ämter auf unnötige, überholte oder verbesserungswürdige Bestimmungen. |
| - | Der Kanton Zürich hat sein Bewilligungsverfahren konsequent und systematisch evaluiert, inventarisiert und optimiert. |
| - | Der Regierungsrat des Kantons Solothurns hat, analog zur Regulierungsfolgeabschätzung auf Bundesebene, einen Wirtschaftsverträglichkeitstest eingeführt mit dem Ziel, die volkswirtschaftlichen Auswirkungen neuer oder zu revidierender Gesetze aufzuzeigen. |
| - | Der Kanton St. Gallen hat den Unternehmen für alle Behördenkontakte in Umweltfragen eine Ansprechperson zugewiesen. |
Alles in allem haben diese Massnahmen sicherlich die Handhabung der regulatorischen Vorgaben auf Kantonsebene vereinfacht und die damit verbundenen Transaktionskosten im positiven Sinne beeinflusst. Gemessen an den Aktivitäten des Bundes bestehen aber in dieser Hinsicht noch nicht ausgeschöpfte Potentiale. Die Erwartungen der Kantone, dass der Bund diesbezüglich eine Führungsrolle einnimmt, sind aber durchaus legitim und nachzuvollziehen, entspringt doch der weitaus grösste Teil der administrativen Belastung von Unternehmen der Rechtssetzungskompetenz des Bundes.
6.3 Internationaler Quervergleich
Im Vergleich zum Ausland liegen die administrativen Belastungen in der Schweiz nach wie vor tief. Auch werden in vielen Ländern zum Schutz öffentlicher Interessen oftmals weitreichende polizeiliche Vorkehren getroffen. Diese Tatsachen widerspiegeln sich im guten Ruf, den die Behörden in der Schweiz in internationalen Unternehmensumfragen geniessen. Die Umfragen weisen aber auch auf eine schleichende Erosion dieses günstigen Standortfaktors hin, der sich dahingehend manifestiert, dass die Schweiz im internationalen "Benchmarking" zunehmend Ränge einbüsst.
In der EU wurde 1996 - etwa zeitgleich mit der Aufnahme der Arbeiten für den ersten Zwischenbericht des Bundesrates zur administrativen Entlastung der KMU - die Initiative SLIM (12) gestartet. Sie gilt mittlerweile als wichtiger Bestandteil der Gesamtstrategie zur Verbesserung der Qualität der Rechtsvorschriften und der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen der Unternehmen in der EU. In jüngster Zeit wird auch ein Panel von Unternehmen aufgebaut, das zu Richtlinienvorschlägen befragt werden soll. Die Parallelen zur Einführung der Regulierungsfolgeabschätzung und der KMU-Tests des Bundes sind evident.
Eine sorgfältige Abschätzung der Regulierungsfolgen sowie die Reduktion des täglichen Papierkrams (13) wird vor allem auch von der OECD forciert. Der Bericht einer dafür eingesetzten Arbeitsgruppe hat grosse Beachtung gefunden und gestattet es erstmals, die Anstrengungen der Schweiz mit jenen der OECD-Länder zu vergleichen und zu prüfen, welche Massnahmen anderer Länder im Sinne eines "best practices" zur Anwendung gebracht werden könnten.
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Fussnoten:
12 Simpler Legislation in the internal Market
13 OECD: Business Views on Red Tape. Administrative and regulatory burdens on small and medium sized enterprises, Paris 2001.