Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Formulierte Gesetzesinitiative " zur Reduktion der Regelungsdichte und zum Abbau der administrativen Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); KMU-Entlastungsinitiative" | |
| vom: | 24. August 2004 | |
| Nr.: | 2004-179 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Initiative als Ausgangslage
Am 4. November 2003 wurde die am 18. September 2003 im Amtsblatt publizierte Gesetzesinitiative der Landeskanzlei eingereicht. Am 8. Januar erfolgte im kantonalen Amtsblatt die Anzeige über das Zustandekommen der Initiative mit 5' 619 gültigen Unterschriften.
Mit dem Gesetzesvorschlag, der KMU Entlastungsinitiative, werden konkrete Massnahmen formuliert, um die regulatorische und administrative Belastung vor allem der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) substanziell und nachhaltig zu reduzieren.
Der genaue Wortlaut des Initiativtextes ist im Anhang aufgeführt. (2)
Auf Antrag des Regierungsrates erklärte der Landrat am 10. Juni 2004 die formulierte Gesetzesinitiative als gültig zu Stande gekommen.
2. Zielsetzungen und Inhalte der Initiative
Der vorliegende Gesetzesvorschlag ist auf Kantonsebene ein schweizerisches Novum, existiert doch bisher keine gesetzliche Verankerung einer effektiven KMU-Entlastung im amtlichen Regulierungsumfeld. Der Ansatz, über ein Gesetz gute Rahmenbedingungen für die KMU zu schaffen, orientiert sich sehr stark an den Bemühungen des Bundes, mit ähnlichen Massnahmen die administrativen Belastungen behördlicher Auflagen einzudämmen.
Im Sinne einer gesamtheitlichen Entlastungspolitik auf Stufe des Bundes und der Kantone haben die Initianten mit ihrem Gesetzesvorschlag ein wirtschaftspolitisches Massnahmenpaket zur Deregulierung und zur Entlastung der KMU gebündelt. Damit sollen die KMU-Verträglichkeit der Erlasse garantiert und die KMU im Kanton Basel-Landschaft durch gezielte Massnahmen administrativ entlastet werden. Abgeleitet aus diesen beiden zentralen Forderungen postuliert der Gesetzesvorschlag folgende sieben Zielsetzungen:
| - | Sicherstellung der KMU-Verträglichkeit von Erlassen, |
| - | Abbau von Vorschriften, |
| - | Vereinfachung und Beschleunigung der verfahrenstechnischen Prozesse, |
| - | Zentralisierung und damit Reduktion der Ansprechpartner in der Verwaltung, |
| - | Einsatz privater Kontrollen und Zertifikate zur Sicherstellung und Gewährleistung von Dienstleistungsqualität und kundenorientiertem Verhalten, |
| - | Reduktion des Aufwandes und damit verbundener Kosten bei den KMU für die Handhabung von administrativen Abläufen und |
| - | Praxistaugliche, elektronische Behördendienstleistungen (z.B. Guichet virtuel). |
| Für die Erreichung dieser Zielsetzungen sieht der Gesetzesvorschlag folgende drei Massnahmen vor: | |
| - | Einführung einer Regulierungsfolgeabschätzung zur Überprüfung und Gewährleistung der KMU-Verträglichkeit von Erlassen , |
| - | Einsetzung eines KMU-Forums (Wirtschaftsrat, Konsultativkommission) als beratendes Organ für den Regierungsrat und |
| - | Schaffung eines One-Stop-Shop als Informations- und Koordinationsstelle in der öffentlichen Verwaltung als Schnittstelle zur kantonalen Wirtschaft. |
2.1 Regulierungsfolgeabschätzung
Gemäss § 4 des Gesetzesvorschlages hat der Kanton Basel-Landschaft eine Regulierungsfolgeabschätzung einzuführen um feststellen zu können, in welchem Ausmass KMU, insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen, von behördlich verordneten Massnahmen betroffen sind. Dabei sollen sowohl bestehende wie auch neue Erlasse und deren Ausführungsbestimmungen, soweit sie KMU tangieren, systematisch hinsichtlich folgender Kriterien auf ihre KMU-Verträglichkeit überprüft werden:
| - | Notwendigkeit und Zweckmässigkeit von Regulierungen |
| - | Existenz alternativer Regelungen mit gleicher Zweckausrichtung, aber höherer Effizienz |
| - | Effizienz im Vollzug |
| - | KMU-Belastung hinsichtlich administrativem Mehraufwand und Folgekosten. |
Ergeben die Abklärungen, dass Regulierungen nicht greifen, nicht zielführend sind oder im Vollzug zu einer unverhältnismässigen Belastung der KMU führen, hat der Regierungsrat Korrekturmassnahmen einzuleiten, um die KMU-Verträglichkeit sicherzustellen.
2.2 One-Stop-Shop (Anlaufstelle für Unternehmen)
Als weitere Entlastungsmassnahme verlangt die Initiative in § 6 die Schaffung einer Informations- und Koordinationsstelle. Diese zentrale Anlaufstelle soll den Zugang zu den vom Regierungsrat bezeichneten Verwaltungsstellen erleichtern, den geschäftlichen Verkehr vereinfachen und bei komplexeren, vielschichtigen Problemstellungen die erforderlichen Verfahrensabläufe koordinierend begleiten.
Man kann sich diese Drehscheibe auch als kanalisierenden Trichter gegenüber den Verwaltungsangestellten vorstellen, der Anfragen oder Problemstellungen triagierend entgegennimmt, an die richtigen Stellen weiterleitet oder aber das Problemlösungsverfahren im Sinne eines Projektmanagements selber durchführt.
2.3 KMU-Forum (Konsultativkommission)
§ 5 des Gesetzesvorschlags sieht die Schaffung einer Konsultativkommission vor, deren Aufgabe darin liegt, dem Regierungsrat bei der Umsetzung dieses Gesetzes als beratendes Organ zur Seite zu stehen.
Dieses KMU-Forum soll durch den Regierungsrat gewählt werden und sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und der Wirtschaft zusammensetzen, wobei insbesondere die Wirtschaftskammer Baselland ein Vorschlagsrecht hat.
Eine der Hauptaufgaben des Forums wird es sein, im Rahmen von Vernehmlassungen zu Gesetzen und Verordnungen eine Stellungnahme aus der Optik der KMU abzugeben. Besondere Beachtung soll dabei der Punkt finden, welche unternehmerischen Belastungen der Vollzug der vorgesehenen Massnahmen mit sich bringt, sei dies administrativ, kostenmässig oder im Sinne einer Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit.
Fortsetzung >>>
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Fussnote:
2 vgl. Beilage 1; Wortlaut der formulierten Gesetzesinitiative