Vorlage an den Landrat


Zusammenfassung

Am 4. November 2003 hat ein Komitee (Kontaktstelle Wirtschaftskammer Baselland) die formulierte Gesetzesinitiative "zur Reduktion der Regelungsdichte und zum Abbau der administrativen Belastung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU (1) ); KMU-Entlastungsinitiative" eingereicht. Mit 5'619 Unterschriften ist die Initiative gültig zustande gekommen.


Die Initiative verlangt, dass analog zu dem vom Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) auf Bundesebene vor fünf Jahren geschaffenen Instrumentarium im Kanton Basel-Landschaft eine "Regulierungsfolgeabschätzung" eingeführt werden soll, mit der die KMU-Verträglichkeit sowohl neuer wie bestehender Erlasse zu prüfen ist. Ferner soll - ebenfalls wie auf eidgenössischer Ebene - ein KMU-Forum mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Verwaltung eingesetzt werden, das als beratendes Organ des Regierungsrates bei der Anwendung des Gesetzes zu wirken hat. Schliesslich soll eine Informations- und Koordinationsstelle (One-Stop-Shop) in der Verwaltung geschaffen werden, bei der die KMU Informationen über administrative Verpflichtungen aus einer einzigen Hand erhalten können.


Diese Gesetzesinitiative ist eine Schweizer Premiere, existiert doch bisher auf Kantonsebene keine gesetzliche Verankerung einer effektiven KMU-Entlastung im amtlichen Regulierungsumfeld.


Tatsächlich betreffen wirtschaftspolitische Massnahmen die KMU in vielen Bereichen ungleich stärker als grössere Unternehmen. Während etwa Grossunternehmen ihre eigenen internationalen Netzwerke aufbauen und unterhalten können, sind viele kleinere Betriebe in ihrer meist kleinräumlichen Ausrichtung gefangen und bei der Erschliessung fremder Märkte im In- und Ausland auf Unterstützung angewiesen. Auch die administrativen Umtriebe vor allem in den Bereichen Steuern und Sozialversicherungen belasten die Ressourcen eines KMU verhältnismässig stärker als diejenigen einer Grossunternehmung.


Angesichts der Tatsache, dass aber ein wesentlicher Teil des administrativen Aufwandes von Unternehmen der Umsetzung und Anwendung übergeordneten Rechts des Bundes entspringt, ist die kantonale Verwaltung in ihrem Handeln zu grossen Teilen fremdbestimmt. Dort wo Handlungsspielraum besteht, ist der Regierungsrat bestrebt, ihn zu Gunsten einer regulatorischen und administrativen Entlastung der Wirtschaft bestmöglichst auszunutzen und die administrativen Arbeiten für die Unternehmen so einfach und gering wie möglich zu halten.


Insgesamt zeigt sich, dass im Kanton Basel-Landschaft beachtliche Anstrengungen unternommen werden, um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung weiter zu steigern und damit nicht zuletzt auch den administrativen Aufwand der kleinen und mittleren Unternehmungen in massgeblicher Weise zu senken. Verschiedene Massnahmen können dabei ohne Anpassung oder Neuschaffung von Gesetzen oder Verordnungen umgesetzt werden. Insbesondere bei der Information sowie bei der optimierten Abwicklung der Verfahren dürfte zudem ein weiteres Verbesserungspotential gegeben sein.


Es ist dem Regierungsrat ein Anliegen auf diesem Kurs fortzufahren, vermehrt einfachere Lösungen anzustreben und den administrativen Aufwand der Unternehmen zu reduzieren.


Er beantragt deshalb, die Gesetzesinitiative anzunehmen.



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Fussnote:


1 Die Abkürzung KMU wird im ganzen Bericht für als Bezeichnung für kleine und mittlere Unternehmen verwendet