Vorlage an den Landrat


1. Einleitung

Gemäss § 46 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landrates vom 21. November 1994 unterbreiten wir Bericht und Antrag über diejenigen Motionen und Postulate, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Überweisung durch eine Vorlage oder einen Bericht des Regierungsrates erfüllt worden sind.


Die Vorlage enthält die vor dem 1. Januar 2003 überwiesenen, noch nicht erfüllten Postulate und die vor dem 1. Januar 2002 überwiesenen, noch nicht erfüllten Motionen gemäss § 46 Absatz 1 der Geschäftsordnung, und zwar mit einer Begründung zu denjenigen Aufträgen, deren Abschreibung wir beantragen (Ziffer 2), und mit einer kurzen Auskunft über den Stand der Bearbeitung jener Aufträge, die weiterhin beim Regierungsrat hängig bleiben sollen (Ziffer 3).



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