Vorlage an den Landrat


2. Bericht

2.1 Ausgangslage und Ziel der Teilrevision


Effilex-Überprüfung


Der Regierungsrat sieht im Regierungsprogramm 1999 - 2003 eine umfassende, systematische Überprüfung der kantonalen Rechtserlasse auf ihre Notwendigkeit und ihre Aktualität vor. Mit dem Projekt EFFILEX soll die Regelungsdichte unseres kantonalen Rechts wo immer möglich abgebaut werden und die verbleibenden Regelungen sollen soweit nötig inhaltlich aktualisiert werden. Sinn und Zweck des Vorhabens bestehen darin, durch wirksame, zeitgemässe und entschlackte Rechtserlasse die Verwaltungstätigkeit möglichst effizient und bürgernah zu gestalten.


Mit Entscheid vom 9. April 2002 beschloss der Regierungsrat, in drei Dienststellen der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion ein Pilotprojekt EFFILEX durchzuführen. Dabei sollen rund 100 Erlasse überprüft werden, worunter auch das Verwaltungsverfahrensgesetz fällt. Als Grundlage wurde ein Konzept verabschiedet, welches unter anderem einen Katalog der folgenden Überprüfungskriterien enthält:


- Verzicht auf Regelungen, Abbau der Regelungsdichte und -intensität
Bei der vorliegenden Teilrevision hat kein Abbau von Regelungen stattgefunden; ein solcher Abbau würde zu Unsicherheiten in der Rechtspraxis führen, denn es handelt sich um ganz wesentliche Bestimmungen der kantonalen Verwaltungsverfahren.


- Übereinstimmung von Verwaltungspraxis mit geltendem Recht
Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit ist sicherzustellen, dass geltende Vorschriften und Verwaltungspraxis übereinstimmen. Dies führt dazu, dass diejenigen Unsicherheiten, Probleme und Lücken, die in der Rechtspraxis aufgetreten sind, durch eine klarere Regelung beseitigt werden.


- Zusammenfassungen von Sachbereichen
Solche Zusammenfassungen waren im vorliegenden Erlass nicht notwendig.


- Verwendung einer geschlechtsneutralen Sprache
Dem heutigen Verwaltungsverfahrensgesetz fehlt eine einheitliche geschlechtsneutrale Sprache, was zu beheben ist.


- Beseitigung von Wiederholungen
Wiederholungen von Bestimmungen, die bereits in anderen Erlassen geregelt sind, mussten keine beseitigt werden.




2.2 Verhältnis zum Regierungsprogramm


Im Regierungsprogramm 1999 - 2003 wird eine Überprüfung der kantonalen Gesetzgebung auf ihre Notwendigkeit und Aktualität verlangt. Umgesetzt wird dieser Auftrag durch das Projekt EFFILEX, wozu auch die Revision des Verwaltungsverfahrensgesetzes gehört. Siehe weitere Ausführungen vorne Ziffer 2.1.




2.3 Finanzielle Auswirkungen


Die finanziellen Auswirkungen lassen sich nur schwer abschätzen, da vieles unbekannt ist und nur grobe Annahmen (Anzahl der Fälle, Komplexität der Fälle, Anzahl Gutheissungen, Anzahl Abweisungen etc.) getroffen werden können. Geht man von etwa 400 Fällen aus, bei denen es jährlich zu einer Beschwerdeabweisung kommen könnte und legt man durchschnittliche Kosten von Fr. 450.-- zugrunde, so würden daraus Mehreinnahmen von Fr. 180'000.-- resultieren. Demgegenüber dürften die Erweiterungen der Parteientschädigung und der unentgeltlichen Rechtspflege zu Mehraufwendungen von Fr. 125'000.-- führen, wenn in rund 50 zusätzlichen Verfahren durchschnittliche Parteientschädigungen von Fr. 2'500.-- zugesprochen würden. Unter dem Strich (d.h. netto) würden also geschätzte Mehreinnahmen von rund Fr. 50'000.-- pro Jahr resultieren.



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