Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Regierungsprogramm 2004 - 2007 | |
| vom: | 14. Oktober 2003 | |
| Nr.: | 2003-232 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Einleitung
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft bestimmt die wichtigen Ziele und Massnahmen des staatlichen Handelns. Er plant und koordiniert die staatlichen Tätigkeiten und legt zu Beginn jeder Legislaturperiode ein Regierungsprogramm vor. Dieses kann vom Landrat unverändert oder zusammen mit eigenen Ergänzungs- und Änderungsbeschlüssen genehmigt oder an den Regierungsrat zurückgewiesen werden (1) .
Beim Regierungsprogramm handelt es sich um ein strategisches Instrument der mittelfristigen Planung der staatlichen Tätigkeit. Um der strategischen Bedeutung gerecht zu werden, konzentriert sich der Regierungsrat auf die übergeordneten Legislaturziele und die politischen Schwerpunkte der Regierungstätigkeit der kommenden vier Jahre. Er verzichtet deshalb im Regierungsprogramm 2004 - 2007 bewusst auf die Publikation von Programmpunkten der Direktionen und der Landeskanzlei sowie auf die Veröffentlichung des Finanzplans. Beim Finanzplan handelt es sich um eine rollende Planung, die jährlich zusammen mit dem Budget überarbeitet wird.
Die Konkretisierung der mittelfristigen Strategie des Regierungsprogrammes erfolgt in den Jahresprogrammen. Diese beinhalten die kurzfristigen Zielsetzungen und Massnahmen der Verwaltung zur Umsetzung der übergeordneten Legislaturziele des Regierungsprogrammes. Bei den Massnahmen werden im Jahresprogamm 2004 erstmals die finanziellen Auswirkungen aufgeführt, sofern es solche gibt. In den Amtsberichten wird jeweils über die einzelnen Punkte der Jahresprogramme im Sinne einer Erfolgskontrolle Rechenschaft abgelegt.
Die Konzentration des Regierungsprogrammes auf die übergeordneten Legislaturziele und die politischen Schwerpunkte wird eine grundlegende Neugestaltung des Rechenschaftsberichtes am Ende der Legislaturperiode zur Folge haben. Die bestehenden Planungsinstrumente werden schrittweise zu einer integrierten Aufgaben- und Finanzplanung weiter entwickelt.
Übergeordnete Legislaturziele und politische Schwerpunkte
Der Regierungsrat setzt sich auch in der neuen Legislaturperiode für die Erhaltung und die Verbesserung der hohen Lebensqualität im Kanton Basel-Landschaft und in der Region Nordwestschweiz ein. Vor diesem Hintergrund verfolgt er vier übergeordnete Legislaturziele:
| - | Die Erhöhung der Standortattraktivität |
| - | Die stärkere Verankerung der Nachhaltigkeit |
| - | Den Ausbau der kantonsübergreifenden regionalen Zusammenarbeit |
| - | Die Steigerung der Effizienz in der Verwaltung. |
| Die Finanz- und Steuerpolitik, die Bildungspolitik sowie die Gesundheitspolitik bilden die drei politischen Schwerpunkte der Regierungstätigkeit der kommenden vier Jahre. | |
Übergeordnete Legislaturziele
Übergeordnet über die politischen Schwerpunkte verfolgt der Baselbieter Regierungsrat in der neuen Legislaturperiode die folgenden vier Zielsetzungen:
1. Erhöhung der Standortattraktivität
Gute Voraussetzungen
Der Kanton Basel-Landschaft ist ein gesunder Kanton und ein attraktiver Standort in der Region Nordwestschweiz. Das bestätigen unabhängige Analysen und Bewertungen von Finanzinstituten und Bewertungsagenturen. So hat der Kanton zum Beispiel kürzlich wiederum das bekannte und begehrte "Triple A" von Standard & Poor's erhalten.
Wachstumsschwäche der Schweiz als Gefahr
Die Schweiz verfügt im internationalen Vergleich nach wie vor über gute Voraussetzungen. Aber der Vorsprung verkleinert sich, weil viele andere Industrieländer sich dynamischer verändern. In dieser Wachstumsschwäche der Schweiz liegt auch für den Kanton Basel-Landschaft eine Gefahr. Die aktuelle wirtschaftliche Stagnation trifft den Kanton Basel-Landschaft jedoch weniger stark, denn die Region Nordwestschweiz weist ein höheres Wertschöpfungsniveau auf als die übrige Schweiz und das umliegende Ausland.
Mit den inzwischen realisierten und den geplanten Liberalisierungsschritten in den Bereichen Telekommunikation, Post und Bahn sind wichtige Reformmassnahmen ergriffen worden. Dies gilt auch für das verschärfte Kartellrecht, welches den freien Wettbewerb stärkt, und die verbesserte staatliche Regulierung, die im Markt für gleich lange Spiesse sorgt. Wenn diese Reformen in den nächsten Jahren konsequent umgesetzt werden, ist eine wichtige Voraussetzung für einen attraktiven Standort Schweiz und einen neuen wirtschaftlichen Aufschwung erfüllt. Dazu gehören auch die bilateralen Abkommen I und II mit der Europäischen Union (EU), welche den Marktzugang für Unternehmen in der Schweiz zum EU-Binnenmarkt verbessern.
Wenn die Schweiz als rohstoffarmes Land ihr "Humankapital", d.h. die berufliche Qualifikation und Motivation ihrer Arbeitskräfte, verstärkt fördert, kann sie auch künftig ihre Spitzenposition halten und weiter an Profil gewinnen. Die Forschungs- und Bildungspolitik, der technologische Wandel und die Ausländerpolitik spielen dabei eine entscheidende Rolle, insbesondere auch für die kleineren und mittleren Unternehmen (KMU). Diese brauchen gerade auch im Baselbiet bessere Rahmenbedingungen: Jungunternehmen und Neugründungen sollen gefördert werden, indem zum Beispiel ihre Kapitalgeber (Banken, Investoren) bewusst ein grösseres Risiko eingehen.
Stabilisierung der Staatsquote
Als Kernpunkt einer erfolgreichen Strategie zur Überwindung der Wachstumsschwäche stuft der Baselbieter Regierungsrat die Senkung der Staatsquote ein. Diese muss auf der Ausgabenseite gesenkt werden. Je mehr der Staat in den Marktprozess eingreift, desto grösser ist die Gefahr, dass er die wirtschaftliche Entwicklung behindert. Eine übermässige Ausdehnung der Staatstätigkeit und Ineffizienzen im öffentlichen Sektor müssen verhindert werden. Der Regierungsrat führt deshalb im kommenden Jahr eine generelle Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen durch und erwägt gleichzeitig die Einführung einer kantonalen Ausgabenbremse.
Verstärkung der Standortvorteile
Im heutigen Umfeld können das wirtschaftliche Geschehen und die politische Entwicklung mittels rein kantonaler wirtschaftspolitischer Massnahmen nur noch in begrenztem Ausmass beeinflusst werden. Um so wichtiger ist deshalb für den Regierungsrat die bestmöglichste Gestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Schaffung neuer und die Stärkung bereits vorhandener Standortvorteile sowie die offene und professionelle Kommunikation der kantons-eigenen Stärken nach innen und aussen.
Zu diesen Rahmenbedingungen und Standortvorteilen zählt die Regierung folgende Faktoren:
| - | Stabilität des Rahmens: eine hohe Rechtssicherheit, politische und soziale Stabilität, ein leistungsfähiger Finanzplatz; |
| - | Ordnungspolitik: mit dem Subsidiaritätsprinzip als Leitschnur und mit Raum für Selbstverantwortung und Eigeninitiative der Gemeinden und der Bevölkerung; |
| - | Steuern: attraktive und konkurrenzfähige Steuern für natürliche und juristische Personen, faires Steuersystem, mildes Steuerklima; |
| - | Infrastrukturen: leistungsfähige Netze in den Bereichen Energie, Kommunikation und Verkehr (Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit des EuroAirports Basel-Mulhouse, Zusammenlegung und Verselbständigung der Rheinhäfen beider Basel, Verbesserung der Wirksamkeit des Angebotes im öffentlichen Verkehr sowie Unterhalt und Ausbau der kantonalen Hochleistungsstrassen); |
| - | Bildungssystem: qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung, gut qualifizierte, motivierte und mobile Arbeitskräfte; |
| - | Sicherheit: Erhaltung und Verbesserung des insgesamt guten Sicherheitsstandards, unter anderem durch verstärkte sichtbare Polizeipräsenz und mehr Prävention zur Verminderung der Jugendkriminalität; |
| - | Kultur: vielfältiges, eigenständiges und bedarfsgerechtes Angebot in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und privaten Trägerschaften; |
| - | Kantonsübergreifende regionale Zusammenarbeit: Förderung eines möglichst einheitlichen Wirtschaftsraumes Nordwestschweiz, mit den Kantonen Basel-Stadt, Aargau und Solothurn die Region Nordwestschweiz stärken und auf Bundesebene besser vernetzen; |
| - | Verwaltung: Effizienz und Flexibilität verbunden mit einer Servicementalität. |
Wirtschaftsförderung mit zwei Ansätzen
Die Positionierung der Wirtschaftsregion Nordwestschweiz im In- und Ausland ist Aufgabe der Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Diese betreibt ein mittels Leistungsauftrag geregeltes, intensives Standortmarketing auf weltweit definierten Zielmärkten und unterstützt interessierte Unternehmen im Sinne eines "one stop shop" (aus einer Hand) bei der Umsetzung ihrer Ansiedlungspläne, was die Beschaffung von Informationen etwa über Immobilien sowie einen Lotsendienst für das Einholen notwendiger Bau- und Arbeitsbewilligungen oder für die Klärung von Steuerfragen umfasst.
Aber auch die bereits im Kanton Basel-Landschaft ansässigen Unternehmen werden betreut und gepflegt. Die Bestandespflege ist eine Aufgabe der gesamten Verwaltung über alle fünf Direktionen, spezifisch aber des Wirtschaftsdelegierten. Im Sinne eines Key Account Managements pflegt der Wirtschaftsdelegierte eine enge Beziehung zur Baselbieter Wirtschaft, steht in regelmässigem Kontakt mit den wichtigsten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern innerhalb des Kantons und stellt die Vernetzung von öffentlicher Verwaltung und Baselbieter Wirtschaft sicher.
2. Stärkere Verankerung der Nachhaltigkeit
Der Kanton Basel-Landschaft ist dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet. Eine Entwicklung ist nachhaltig, wenn sie die Bedürfnisse der heutigen Generation zu decken vermag, ohne dass sie die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Bedürfnisbefriedigung beeinträchtigt. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass den drei Aspekten Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft bei der Ausgestaltung der Politik gleichermassen Rechnung getragen wird. Es gilt daher, Lösungen zu suchen, die sowohl die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gewährleisten, als auch die natürlichen Lebensräume erhalten und natürliche Ressourcen nicht übernutzen sowie ein Leben der Menschen in Solidarität und Wohlbefinden ermöglichen (2) .
Das Bekenntnis zur Nachhaltigkeit bedeutet, dass wirtschaftliche, ökologische und soziale Anliegen gleichberechtigt berücksichtigt werden. Analysen über den Stand der nachhaltigen Entwicklung zeigen einige Erfolge der bisherigen Bemühungen, aber auch zusätzlichen Handlungsbedarf auf. Insbesondere ist das wirtschaftliche Wachstum immer noch mit einer Zunahme des Umwelt- und Ressourcenverbrauchs verbunden. Mit der Strategie "Nachhaltige Entwicklung 2003 - 2007 des Kantons Basel-Landschaft" wurde ein Aktionsplan beschlossen, welcher den Kanton verstärkt auf die Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung ausrichten und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in allen Politikbereichen verankern soll.
3. Ausbau der kantonsübergreifenden regionalen Zusammenarbeit
Die kantonsübergreifende Zusammenarbeit in der Region Nordwestschweiz ist eine Erfolgsgeschichte und hat beim Projekt "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen" (NFA) als Muster gedient. Die im Zentrum stehende Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt ist organisch gewachsen und besteht heute aus über 80 vertraglichen Dach- und Einzelvereinbarungen.
Der Regierungsrat will das bewährte Kooperationsmodell mit den Kantonen Basel-Stadt, Aargau und Solothurn fortsetzen, und zwar überall dort, wo die Erfüllung von Aufgaben und die Erbringung von Leistungen im gemeinsamen Interesse liegen. Als Basis für die künftige Ausgestaltung der regionalen Zusammenarbeit hat der Kanton Basel-Landschaft nun mit dem "Bericht zur regionalen Zusammenarbeit" (Partnerschaftsbericht) Grundsätze, Kriterien und einen Vorgehensraster entworfen. Diese sollen mit den Partnern diskutiert und verfeinert werden. Ziel ist es, damit ein Instrumentarium zu erhalten, das es ermöglicht, die regionale Zusammenarbeit zum Wohle aller Beteiligten auszubauen und auf eine langfristig tragfähige Basis zu stellen.
Für eine Dreilandregion, wovon zwei Länder Gründungsmitglieder der Europäischen Union (EU) sind, ist die Weiterentwicklung der Beziehungen über die nationalen Grenzen hinweg von grosser Bedeutung. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Region Basel sollen durch die politischen Grenzen nicht in ihren Entfaltungsmöglichkeiten beschnitten werden. Um Hindernisse abzubauen, welche die Lebensqualität einschränken oder den Alltag der Menschen erschweren, beispielsweise bei der Arbeits- und Wohnungssuche oder bei der Eröffnung eines eigenen Geschäfts, hat der Kanton Basel-Landschaft gute grenzüberschreitende Beziehungen mit seinen Nachbarn dies- und jenseits der Landesgrenzen aufgebaut. In Zusammenarbeit mit privaten Organisationen steht ein Netzwerk von Auskunftsstellen bereit, um Fragen zu grenzüberschreitenden Themen rasch und sachkundig beantworten zu können.
Die notwendigen Schritte zur Umsetzung der bilateralen Verträge mit der EU sind getan. Impulse sind vor allem von den Vereinbarungen zum freien Personenverkehr, zum öffentlichen Beschaffungswesen und im Bereich Transitverkehr zu erwarten. Als konkrete Massnahmen sind die Einsetzung einer Tripartiten Kommission zur Beobachtung des Arbeitsmarktes und die Bekämpfung der Schwarzarbeit zu nennen. Die Arbeit an den weiteren Dossiers, welche die Schweiz mit der EU verhandelt, werden vom Kanton Basel-Landschaft mit Sorgfalt verfolgt.
Im engeren regionalen Zusammenhang ist das Interreg III A Programm "Oberrhein Mitte-Süd" per Ende Dezember 2001 von der Europäischen Kommission genehmigt und mit Fördermitteln von rund 46 Millionen Franken ausgestattet worden. Bis Ende 2006 können grenzüberschreitende Projekte beantragt werden; bis Ende 2008 müssen diese abgewickelt sein. Der Kanton Basel-Landschaft unterstützt die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes und der Entwicklungsprojekte für die trinationale Agglomeration Basel (TAB).
4. Steigerung der Effizienz in der Verwaltung
Der Ansatz der "Wirkungsorientierten Verwaltungsführung" (WoV) hat eine effiziente, prozessorientierte und schlanke Verwaltung zum Ziel, die gleichzeitig dienstleistungsorientiert und bürgernah ist. Die Verwaltungstätigkeit wird noch konsequenter auf die Bedürfnisse der Einwohnerschaft und der Unternehmen ausgerichtet und leistet damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Standortattraktivität des Kantons Basel-Landschaft. Die Leistungsfähigkeit der Verwaltung soll mit der Einführung bzw. der Weiterentwicklung von Führungsinstrumenten wie zum Beispiel der Kosten- und Leistungsrechnung, dem Leistungscontrolling und verbesserten Planungsinstrumenten erhöht werden. Im Rahmen einer Überarbeitung des Finanzhaushaltsrechts sollen die Grundsätze der "Wirkungsorientierten Verwaltungsführung" festgeschrieben werden. Es ist vorgesehen, das Projekt WoV innerhalb der Legislaturperiode 2004 - 2007 abzuschliessen.
Fussnoten:
1 § 73 Absätze 1 und 2 Kantonsverfassung (SGS 100); § 44 Absatz 2 Landratsgesetz (SGS 131).
2 Mit der Nachhaltigkeit der Finanzpolitik befasst sich der politische Schwerpunkt "Finanz- und Steuerpolitik auf der Seite 7.
Fortsetzung >>>
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