Vorlage an den Landrat


Politische Schwerpunkte
Die Finanz- und Steuerpolitik, die Bildungspolitik sowie die Gesundheitspolitik bilden die drei politischen Schwerpunkte der Regierungstätigkeit der kommenden vier Jahre.

1. Finanz- und Steuerpolitik
Gesunde Staatsfinanzen, eine tiefe Staatsquote und eine moderate Steuerbelastung sind wesentliche Voraussetzungen für einen attraktiven Wirtschaftsstandort. Zunehmend angespannte Finanzen engen den Handlungsspielraum aber stark ein. Die Erweiterung des finanzpolitischen Handlungsspielraumes bildet deshalb in der neuen Legislaturperiode den finanzpolitischen Schwerpunkt der Baselbieter Regierung. Der Regierungsrat will das Gleichgewicht zwischen Ausgaben und Einnahmen wieder herstellen sowie eine weiterhin attraktive und wettbewerbsfähige Steuerbelastung gewährleisten.

Nachhaltige Finanz- und Steuerpolitik als Leitlinie
Zu diesem Zweck verfolgt der Baselbieter Regierungsrat eine nachhaltige Finanz- und Steuerpolitik (3) . Diese ist darauf ausgerichtet, die Finanzierung der staatlichen Leistungen sicher zu stellen und das Wirtschaftswachstum im Kanton und in der Region Nordwestschweiz zu begünstigen. Auch sollen die Schulden begrenzt werden, damit der Handlungsspielraum zur Umsetzung der Legislaturziele nicht durch eine übermässige Zinsbelastung eingeschränkt wird.
Eine nachhaltige Finanzpolitik erhöht zudem die Handlungsfreiheit in der Steuerpolitik. So kann die Höhe der Steuerlast und ihre Verteilung auf die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft positiv beeinflusst werden. Die Steuerbelastung soll moderat bleiben und punktuell gesenkt werden, so dass die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons als Standort erhalten bleibt und verbessert wird.

Vorteilhafte Ausgangslage für das Baselbiet
Der Kanton Basel-Landschaft ist und bleibt ein attraktiver Standort für seine Einwohnerinnen und Einwohner sowie für die bestehenden und für neue Unternehmen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Lebens- und Umweltqualität sind gut, und die Infrastruktur ist auf einem hohen Stand. Auch die finanzielle Lage darf im Vergleich mit den anderen Kantonen als solide beurteilt werden. Die in der Vergangenheit erzielten Defizite sind im interkantonalen Vergleich bedeutend tiefer. Trotzdem lässt sich auch im Kanton Basel-Landschaft ein Wachstum der Ausgaben beobachten, das über dem Anstieg der Steuereinnahmen liegt. Mit geeigneten Massnahmen will der Regierungsrat die guten Voraussetzungen nutzen und verhindern, dass der finanzielle Spielraum weiter eingeengt wird.

Struktureller Fehlbetrag im Kantonshaushalt
Der Staatshaushalt des Kantons Basel-Landschaft ist zunehmend strukturell überlastet, und für die neue Legislaturperiode zeichnet sich eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage ab. Der strukturelle Fehlbetrag ist im Wesentlichen auf kurzfristig unbeeinflussbare Mehrbelastungen zurückzuführen, die über Bundesrecht und interkantonale Vereinbarungen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Bildung und Verkehr zustande gekommen sind. Zur Überlastung trägt auch der hohe Anteil der Ausgaben des Kantons bei, die gesetzlich gebunden sind und deswegen kurzfristig nicht gesenkt werden können.
Als Folge der Fehlbeträge nimmt der Selbstfinanzierungsgrad kontinuierlich ab. So können im Jahr 2004 die Investitionen nicht einmal mehr zur Hälfte aus eigener Kraft finanziert werden. Diese Entwicklung hat eine steigende Neuverschuldung und entsprechende Auswirkungen auf die Passivzinsen zur Folge.
Trotzdem werden die staatlichen Investitionen in die für die Standortattraktivität wichtige Infrastruktur seit Jahren auf dem hohen Niveau von jährlich rund 150 Millionen Franken netto stabil gehalten. Eine solche Politik ist nachhaltig und berechenbar und löst Aufträge für die Wirtschaft aus. Der Regierungsrat will deshalb diese stetige Investitionspolitik in der neuen Legislaturperiode weiterführen und ein teureres "Stop-and-Go" vermeiden.

Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichtes
Die unbefriedigende finanzielle Entwicklung der letzten Jahre hat den Regierungsrat zum Handeln veranlasst. Er will mit einer nachhaltigen Finanzpolitik das Haushaltsgleichgewicht in der neuen Legislaturperiode wieder herstellen und damit gleichzeitig die Verschuldung stabilisieren.
Mit kurzfristig eingeleiteten Entlastungsmassnahmen ist das Defizit in der Laufenden Rechnung 2004 zwar begrenzt, aber noch nicht beseitigt worden. Der Regierungsrat hat deshalb eine generelle Überprüfung der Aufgaben und Leistungen des Kantons eingeleitet. Ausgaben für neue Aufgaben sind in erster Linie durch Einsparungen in bestehenden Aufgabenbereichen aufzufangen, und wo notwendig, wird das Haushaltsgleichgewicht auch über einen Abbau von Leistungen oder Standards wieder hergestellt. Generelle Steuererhöhungen sollen vermieden werden.
Um diese Ziele besser erreichen zu können, prüft die Regierung zudem die Einführung einer kantonalen Ausgabenbremse, welche die Aufwanddynamik innerhalb klar definierter Grenzen an die Ertragsentwicklung koppelt. Danach darf der Negativsaldo der Laufenden Rechnung im Budget nicht über 3 Prozent der erwarteten Steuereinnahmen liegen. Diese Ausgabenbremse unterstützt das Ziel, den Haushalt nachhaltig auszugleichen.

Berechenbare Steuerpolitik
Der Kanton Basel-Landschaft liegt im schweizerischen Vergleich der Steuerbelastung traditionell deutlich unter dem Durchschnitt und damit im vorderen Mittelfeld. Der Regierungsrat richtet die Steuerpolitik weiterhin auf Stetigkeit und Berechenbarkeit aus. Die kantonale Steuergesetzgebung wird in der Zukunft aber noch deutlicher auf die nachhaltige Stärkung der steuerlichen Standortvorteile zielen als bisher.
Bei der Besteuerung der natürlichen Personen stehen in der neuen Legislaturperiode zwei Bereiche im Vordergrund. Zum einen wird die für den Kanton Basel-Landschaft spezifische Wohneigentumsförderung an zwei Gesetzesinitiativen angepasst. Es geht dabei um die Umsetzung der Gesetzesinitiative für massvolle Eigenmietwerte und eine verfassungskonforme Erhöhung der Sozialabzüge für Mieterinnen und Mieter (Wohnkosten-Gleichbehandlungs-Initiative) und um die Vorbereitung einer Vorlage zur Gesetzesinitiative zur Förderung des Bausparens sowie zur Entlastung von Neuerwerberinnen und Neuerwerbern von Wohneigentum und Wohneigentümern in finanzieller Notlage (Wohnkosten-Entlastungs-Initiative).
Der zweite Themenbereich betrifft die Umsetzung der in den Grundzügen vom Bund vorgegebenen Ehegatten- und Familienbesteuerung sowie der Rentnerbesteuerung. Im Rahmen dieser Gesetzesrevision sollen auch einkommensschwache Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger steuerlich entlastet werden.
Im interkantonalen Vergleich der Reingewinn- und der Kapitalbelastung der Aktiengesellschaften liegt der Kanton Basel-Landschaft weniger günstig. Der Regierungsrat will in der neuen Legislaturperiode im Rahmen einer Unternehmenssteuerreform eine proportionale Gewinnsteuer einführen und die Kapitalsteuerbelastung der Unternehmen senken.

Ziele und Massnahmen im Bereich Finanz- und Steuerpolitik

Ziel 1 Wiederherstellung des finanziellen Gleichgewichtes zwischen Aufwand und
Ertrag in der Baselbieter Staatsrechnung
Massnahmen:


Ziel 2 Wahrung und Verbesserung der attraktiven und wettbewerbsfähigen
Baselbieter Steuerbelastung
Massnahmen:


2. Bildungspolitik

Gutes Bildungssystem als Ausgangspunkt
Das Bildungssystem der Schweiz ist immer noch eines der besten der Welt. Der mit den Veränderungen in der Wirtschaft und dem technischen Fortschritt verbundene Wandel der Tätigkeiten erfordert zum einen immer mehr hochqualifizierte Erwerbstätige; zum anderen üben immer mehr Menschen in ihrem Erwerbsleben verschiedene Tätigkeiten aus und müssen entsprechende berufliche Qualifikationen wiederholt auf- und ausbauen. Lebenslanges Lernen wird zur Voraussetzung, um den laufend ändernden Ansprüchen auf dem Arbeitsmarkt zu genügen. Darauf ist das Bildungssystem auf nationaler und kantonaler Ebene auszurichten.

Anhebung der Qualität des Bildungssystems
Das Lehr- und Lernangebot muss flexibler und vermehrt nach dem Baukastensystem ausgerichtet werden. Parallel dazu muss die Qualität des Bildungssystems stufenübergreifend gesichert und gehoben werden (Stichworte sind hier das Qualitätsmanagement und das Bildungsmonitoring). Es sind ferner neue Lehr- und Lernformen einzubeziehen, insbesondere die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien.

Weichenstellungen im tertiären Bildungsbereich
Universität und Fachhochschulen befinden sich derzeit gleichermassen im Umbruch. Im Vordergrund stehen die Erhaltung und Verbesserung der Qualität der Bildung sowie das Erreichen der kritischen Grösse bezüglich Organisation und Finanzierung des Betriebes in einem sich rasch wandelnden Umfeld. Universität und Fachhochschulen werden regional, national wie international in zunehmendem Masse zu Konkurrenten um Studierende, Forschungsgelder und sonstige Unterstützungsleistungen. In Zukunft werden Ausbildungsgänge an Hochschulen immer mehr Grundausbildungscharakter haben. Das Gebot des lebenslangen Lernens müssen die Hochschulen vermehrt mit dem Aufbau von Nachqualifizierungsangeboten für Berufsleute beantworten.
Im Bereich der Hochschulen geht es vor allem darum, die Universitäten, den ETH-Bereich und die Fachhochschulen besser aufeinander abzustimmen und in der Vielfalt für die nötige Einheit zu sorgen. Der Konsolidierung der Fachhochschulen kommt steigende Bedeutung zu und ihre Studiengänge und Diplomabschlüsse sollen den europäischen Normen angepasst werden.

Richtung regionale Trägerschaft der Universität Basel
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt streben einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit und der Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Universität bis hin zu einer Mitträgerschaft an. Die Regierungen der beiden Kantone werden unter Beizug der Universitätsorgane ihre entsprechenden Vorstellungen entwickeln und über die verschiedenen Szenarien befinden. Zentrumsleistungen integral betrachten, die Kosten transparent darstellen sowie den Nutzen und die Lasten fair teilen: Diesen Weg wollen die beiden Kantonsregierungen für die gesamte Universität und insbesondere im Bereich der Klinischen Medizin einschlagen. Eine Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der Erziehungsdirektoren und Finanzdirektoren soll nicht nur Szenarien, sondern auch einen Fahrplan für das Erreichen einer gemeinsamen Trägerschaft erarbeiten und einen Schlussbericht (inkl. Vorgehens- und Finanzierungsvorschläge) vorlegen.

Schaffung eines ETH-Institutes für Systembiologie
Die Schaffung eines ETH-Institutes für Systembiologie in der Region Nordwestschweiz ist auf einem guten Weg. Die beiden Basel leisten hier eine wichtige Anschubfinanzierung von je 10 Millionen Franken und unterstreichen damit ihr Bekenntnis zum Bereich "Life Sciences". Das wirtschaftliche Umfeld in der Region ist bereit und in der Lage, eine erfolgreiche Verknüpfung von Grundlagenforschung mit angewandter Forschung und Entwicklung zu garantieren. Das nationale Zentrum und Netzwerk für Systembiologie soll 2004 ins Leben gerufen werden.

Realisierung der Fachhochschule Nordwestschweiz
Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau und Solothurn sind sich einig, dass im Rahmen der bestehenden Kooperation und des laufenden Strategiebildungsprozesses die Fachhochschule Nordwestschweiz und die Hochschulregion Nordwestschweiz insgesamt entscheidend gestärkt werden sollen. Auf der Basis der beschlossenen Leitsätze soll die Fachhochschule Nordwestschweiz künftig als selbstbewusste Einheit auftreten. Sie soll in allen vier Kantonen verankert und markant präsent sein.
Weiter haben die Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt beschlossen, eine neue Fachhochschule zu errichten: Die Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit soll aus der Fusion des Lehrerseminars Liestal, des Pädagogischen Institutes Basel-Stadt und der Fachhochschule für Soziale Arbeit beider Basel hervorgehen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll sie in die Fachhochschule Nordwestschweiz integriert werden.

Weiterführung der Reform der Berufsbildung
Auch künftig müssen sich Bildungsmarkt und Bildungssystem auf die beiden Eckpfeiler Hochschulbildung und Berufsbildung abstützen. Die Stärken dieser Zweiteilung sind unbestritten. In der Berufsbildung soll darum der eingeleitete Reformprozess weitergeführt und der Zugang zum Hochschulbildungssystem ausreichend gesichert werden. Die Schaffung neuer Lehrstellen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und die Sicherung eines bedarfsgerechten Lehrstellenangebotes stehen dabei im Mittelpunkt.

Ziele und Massnahmen im Bereich der Bildung

Ziel 1 Umsetzung des neuen Bildungsgesetzes
Massnahmen:

Ziel 2 Aufbau und Ausbau von familienergänzenden Betreuungsmassnahmen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und der Wirtschaft
Massnahmen:

Ziel 3 Das qualitative und quantitative Ausbildungsangebot soll der Ausbildungsnachfrage entsprechen
Massnahmen:

Ziel 4 Neukonzeption der tertiären Bildung (Universität, Fachhochschulen)
Massnahmen:

Ziel 5 Konsolidierung der Erwachsenenbildung als quartärer Bildungsbereich
Massnahmen:


Fussnote:
3 Die vier Ziele der Finanzpolitik lauten: Nachhaltigkeit, Standortqualität, Effizienz und Gerechtigkeit. Nachhaltigkeit: Der Handlungsspielraum für die kommenden Generationen darf nicht durch eine zunehmende Verschuldung eingeschränkt werden. Der Staat muss seine Aufgaben dauerhaft wahrnehmen können. Standortqualität: Die Finanzpolitik soll konjunkturverträglich erfolgen und die soziale und politische Stabilität erhöhen. Eine tiefe Steuerbelastung und optimale Infrastrukturversorgung erhöhen die Attraktivität als Standort. Effizienz: Entscheidend ist ein gutes Preis- / Leistungsverhältnis des staatlichen Angebotes. Die Bürgerin soll als Kundin, der Bürger als Kunde wahrgenommen werden. Nicht notwendige Begehrlichkeiten müssen zurückgewiesen werden. Gerechtigkeit: Alle sollen einen angemessenen Beitrag leisten und bei Bedarf staatliche Leistungen in Anspruch nehmen können. Politisch unerwünschte soziale und regionale Gefälle sind abzubauen.
Fortsetzung >>>
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