Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Titel: | Regierungsprogramm 2004 - 2007 | |
| vom: | 14. Oktober 2003 | |
| Nr.: | 2003-232 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Gesundheitspolitik
Physische und psychische Gesundheit sind ein grundlegendes Bedürfnis des einzelnen Menschen. Zwar tragen alle Menschen die Verantwortung für die eigene Gesundheit selbst; aber es gibt auch ein Interesse der öffentlichen Hand, dass das körperliche und geistige Wohlbefinden der Bevölkerung erhalten oder wieder hergestellt werden. Der Gesundheitszustand der Bevölkerung wirkt sich direkt auf das Zusammenleben, aber auch auf die Leistungsfähigkeit aus. Vordringliches Ziel des Kantons Basel-Landschaft ist es, für eine quantitativ ausreichende und qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung zu sorgen, die sowohl für den Staat als auch für das Individuum erschwinglich ist.
Mit dem neuen Krankenversicherungsgesetz (KVG) von 1996 sind bisher zwei Hauptziele erreicht worden: Die Solidarität unter den Versicherten konnte gestärkt und der Zugang der ganzen Bevölkerung zur schweizerischen Gesundheitsversorgung konnte gesichert werden. Das dritte Hauptziel, die Eindämmung des Kostenanstiegs, wurde hingegen noch nicht erreicht.
Finanzierung, Kosteneindämmung und Kostenverteilung im Fokus
Die Gesundheitspolitik wird national und kantonal auch in den nächsten Jahren von Fragen der Finanzierbarkeit sowie der Kosteneindämmung und der Kostenverteilung geprägt sein. Falls die beabsichtigte Politik nicht in absehbarer Zeit zu spürbaren Wirkungen führt, wird der Handlungsdruck rasch ansteigen, da sowohl die Belastbarkeit der privaten Haushalte als auch jene der öffentlichen Hand (Bund, Kantone) an Grenzen stösst. Es wird allgemein erwartet, dass eine wirksame Kosteneindämmung ohne tiefgreifende Veränderungen im System kaum möglich sein wird.
Zweite Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes
Im Bereich des stationären Gesundheitswesens stehen wesentliche Änderungen bevor, ausgelöst durch die zweite Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes. Diese tritt voraussichtlich per 1. Januar 2005 in Kraft. Der Kanton wird neu einen Sockelbeitrag an alle KVG-Pflichtleistungen in sämtlichen Spitälern zu entrichten haben, die auf der Spitalliste des Kantons Basel-Landschaft aufgeführt sind. Dies unabhängig davon, ob die oder der Versicherte allgemein oder privat versichert ist. Die Finanzierung wird neu leistungsbezogen sein. Die Versicherer und der Kanton werden einen festen Kostenanteil von je 50 Prozent zu übernehmen haben. Die universitäre Lehre und Forschung wird getrennt von der medizinischen Dienstleistung finanziert. Gemeinwirtschaftliche Leistungen müssen durch den Kanton separat finanziert werden.
Die zweite Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes beinhaltet zudem die Pflicht zur Planung der sogenannten hochspezialisierten Versorgung. Die Standortkantone von medizinischen Fakultäten sind somit aufgefordert, gesamtschweizerisch Absprachen bezüglich der hochspezialisierten Medizin zu treffen und umzusetzen.
Regionale Spitalplanung als erster Pfeiler der Gesundheitspolitik
Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt bekennen sich zur medizinischen Fakultät der Universität Basel. Sie haben sich bereits in der abgelaufenen Legislaturperiode sehr intensiv mit der Planung der universitären Medizin befasst (Projekt "Regionale Spitalplanung beider Basel"). Dabei geht es darum, das Gesundheitswesen für die Bevölkerungen der beiden Kantone unter Wahrung der qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung insgesamt kostengünstiger und effizienter zu gestalten und die für den Wirtschaftsstandort Nordwestschweiz bedeutenden Synergieeffekte zwischen der chemisch-pharmazeutischen Industrie der Region Nordwestschweiz und der Universität Basel bzw. ihrer medizinischen Fakultät zu erhalten und zu verstärken. Gleichzeitig müssen die schweizweite Schwerpunktbildung vorangetrieben sowie die Lehre und Forschung in den Kompetenzbereich der Universität überführt werden.
Das Projekt "Regionale Spitalplanung beider Basel" ist in drei Teilprojekte gegliedert:
| - | Die Zusammenarbeit zwischen der medizinischen Fakultät der Universität Basel, den Kantonen und den Spitälern im Bereich Lehre und Forschung (Organisation und Stellung der medizinischen Fakultät) (Teilprojekt 1); |
| - | Die Ermittlung der Kosten und die Entflechtung der Finanzströme sowie die Erteilung von Leistungsaufträgen in Lehre und Forschung für die Universitätskliniken (Teilprojekt 2); |
| - | Die Versorgung der Bevölkerung von Basel-Landschaft und Basel-Stadt mit Spitalleistungen der Universitätskliniken (Verteilung der Universitätskliniken im Rahmen eines zu schaffenden Verbundes auf die Spitäler in den beiden Kantonen) (Teilprojekt 3). |
| In der Zwischenzeit wurden die Arbeiten im Rahmen der Teilprojekte 1 und 2 (medizinische Fakultät und Finanzströme) vorangetrieben, während die Weiterarbeit am Teilprojekt 3 (Spitalverbund; Modelle der Verteilung der Universitätskliniken) vor dem Hintergrund der Entwicklung der zweiten Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes ausgestellt wurde. | |
"Hausaufgaben Basel-Landschaft" als zweiter Pfeiler der Gesundheitspolitik
Das von den beiden Basel gemeinsam durchgeführte Projekt "Regionale Spitalplanung beider Basel" und der Strategiebericht zur Spitalversorgung Basel-Landschaft (Projekt "Hausaufgaben Basel-Landschaft" ) bilden die Grundlage für die aufgrund der zweiten Teilrevision des KVG notwendige Überarbeitung der bestehenden gemeinsamen Spitalliste Basel-Stadt / Basel-Landschaft. Der Anteil der im eigenen Kanton hospitalisierten Personen beläuft sich im Kanton Basel-Landschaft auf rund zwei Drittel. Aufgrund der demografischen und medizinischen Entwicklung ist mit einer kontinuierlichen Zunahme der Fallzahlen zu rechnen. Die Versorgungsplanung zeigt, dass die vorhandene Spitalkapazität jedoch nicht erhöht werden muss. Klar ist aber auch, dass die Kapazität des Bruderholzspitals weiterhin gebraucht wird. Die Versorgungsplanung zeigt überdies, dass die der Hospitalisation nachgelagerten Strukturen verbessert werden müssen und das Gesamtsystem besser aufeinander abgestimmt und gesteuert werden muss. Insbesondere muss die Aufnahmebereitschaft für Langzeitpflegebedürftige ausserhalb der Akutspitäler deutlich erhöht werden.
Gesundheitspolitisches Leitbild als dritter Pfeiler der Gesundheitspolitik
Im Rahmen der Arbeiten im Zusammenhang mit der Baselbieter Versorgungsplanung sind weitere Schwächen und Risiken im Gesundheitssystem des Kantons Basel-Landschaft lokalisiert worden. So fehlen eine Verzahnung der gesundheitspolitischen Teilkonzepte im Bereich der prä- und poststationären Behandlung und ein gesundheitspolitisches Leitbild, das es ermöglicht, die gesundheitspolitischen Handlungsfelder gesamthaft zu positionieren und aufeinander abzustimmen. Die Erarbeitung eines entsprechenden Leitbildes ist auf die zweite Hälfte der Legislaturperiode vorgesehen.
Gesundheitsförderung als vierter Pfeiler der Gesundheitspolitik
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definierte im Jahre 1986 in der so genannten "Ottawa-Charta" die folgenden fünf Handlungsfelder der Gesundheitsförderung: 1. Stärkung der persönlichen Gesundheitskompetenz, 2. Förderung gesundheitsbezogener Gemeinschaftsaktionen, 3. Neuorientierung der Gesundheitsdienste, 4. Gesundheitsfördernde Ausgestaltung der Lebensbereiche Wohnen, Arbeit, Bildung, Versorgung und Entsorgung, Freizeit, Kommunikation und Verkehr, 5. Umsetzung einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik. Die gesetzliche Verankerung der Gesundheitsförderungspolitik basiert auf zwei Grundlagen: Zum einen auf dem kantonalen Gesundheitsgesetz, das in § 1 bestimmt, dass Kanton und Gemeinden die Aufgabe haben, die Gesundheit zu schützen und zu fördern; zum anderen auf dem KVG, §§ 19 und 20, wonach die Versicherer die Verhütung von Krankheiten zu fördern haben.
Die Baselbieter Fachstelle für Gesundheitsförderung ist während 15 Jahren gewachsen. Produkt ist eine leistungsstarke und professionelle Organisation, die für den Kanton wichtige und geschätzte Dienstleistungen erbringt. Eine interne Evaluation zeigt allerdings auf, dass im Laufe der Jahre eine gewisse Verwässerung der strategischen Ziele und eine Verzettelung der knappen Ressourcen verknüpft mit einem gewachsenen Mengenangebot stattgefunden haben. Dies, und die mit dem KVG neu geschaffenen Angebote, führen dazu, dass die Aufgaben der Baselbieter Gesundheitsförderung in der neuen Legislaturperiode überprüft werden müssen.
Ziele und Massnahmen im Bereich Gesundheit
Ziel 1 Abschluss des Projektes "Regionale Spitalplanung beider Basel" und Umsetzung der zweiten Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Massnahmen:
| - | Verzahnung der Versorgungsplanungen Basel-Landschaft und Basel-Stadt / Überarbeitung der bestehenden Spitalliste im Hinblick auf die Inkraftsetzung der zweiten Teilrevision des KVG; |
| - | Investitionen in die Infrastruktur der Baselbieter Spitäler; |
| - | Fortführung der Planungsarbeiten für den Neubau des Universitätskinderspitals beider Basel (an einem Standort in Basel); |
| - | Ausrichtung des Spitalbetriebes im Kantonsspital Laufen auf die neue Situation nach der Schliessung des solothurnischen Bezirksspitals). |
Ziel 2 Erhaltung und Förderung der medizinischen Fakultät der Universität Basel
(hochspezialisierte Medizin)
Massnahmen:
| - | Verstärkung der Synergieeffekte zwischen der Universität Basel mit ihrer medizinischen Fakultät und der chemisch-pharmazeutischen Industrie der Region Nordwestschweiz; |
| - | Umsetzung der Teilprojekte 1 und 2 des Projektes "Regionale Spitalplanung beider Basel". |
Ziel 3 Erarbeitung eines gesundheitspolitischen Leitbildes
Massnahmen:
| - | Positionierung und Abstimmung der gesundheitspolitischen Handlungsfelder, Verbesserung der Strukturen nach der Hospitalisation und der Steuerung des Gesamtsystems. |
Ziel 4 Überprüfung und Neuausrichtung der Baselbieter Gesundheitsförderung
Massnahmen:
| - | Erarbeitung eines Gesundheitsberichtes Basel-Landschaft, basierend auf der schweizerischen Gesundheitsbefragung 2002 (der Bericht soll aufzeigen, wie gesund sich die Bevölkerung fühlt und wie sie in Gesundheitsfragen denkt und handelt); |
| - | Abschluss des Projektes "Gesundheitsförderung im Frühbereich", welches die Realisierung einer Koordinationsstruktur für die Angebote im Frühbereich zum Gegenstand hat, die schwangere Frauen, werdende Väter, Säuglinge und Kleinkinder sowie deren Mütter und Väter mit Information, Beratung, Anleitung und Begleitung wirkungsvoll unterstützt. |
Back to Top